Das Gesuch wurde von der Firma nicht angenommen, obwohl zunächst gesagt wurde, dass Zuwendungen an die Organisation für Menschenrechte tatsächlich steuerlich absetzbar seien.
"Amnestie auf die Liste zu setzen", sagt er. Deshalb begruesste er die von Amnestie-Generalsekretaer Dr. h.c. Heinz Pelzelt angekuendigte Beschwerde gegen die ablehnende Entscheidung des Bundesfinanzministeriums.
Für die Tier- und Umweltschutzverbände, die im vergangenen Jahr von der Abzugsfähigkeit für Zuwendungen ausgenommen waren, verpflichtet sich die Firma im Jahr 2011 zu einer Gesetzesbewertung. Die Spendenabzugsfähigkeit könnte dann rechnerisch nachträglich zum 1. Januar 2011 ausgeweitet werden. Schon jetzt dürften die Steuerpflichtigen 100 Millionen EUR pro Jahr für die Abzugsfähigkeit zahlen.
Bei karitativen und entwicklungspolitischen Einrichtungen sind jedoch bereits im Vorfeld neue Gesuche um Eintragung in die Liste der Empfängerorganisationen möglich. In einem Jahr erwartet sie etwa 300 NROs. Bei Spendern führt die Eintragung einer Einrichtung in die Liste des Bundesfinanzministeriums dazu, dass sie einen Teil ihrer Beiträge in Form von Einkommensteuerausgleich oder Einkommensteuererklärungen zurückerhalten.
Sie können Zuwendungen in der Größenordnung von zehn vom Einkommen abziehen. Die Steuerprämie für eine 100-Euro-Spende liegt je nach Steuerhöhe zwischen 36,5 und 50 EUR. Die Steuerprämie wird ab 2011 automatisiert ausgezahlt: Die NGO berichten dann die Spendensumme inklusive der Steuernummer der Geber unmittelbar an das Steueramt.