Fuehrende Linsenhersteller haben illegal Preisabsprachen getroffen und damit die Konsumenten beim Brillenkauf ueberfordert. Seit Jahren zahlen die Konsumenten in der Bundesrepublik zu viel für Brillen: Die fünf größten Brillenhersteller in der Bundesrepublik haben sich illegal auf den Preis geeinigt und damit "den Konkurrenzkampf in diesem Bereich seit Jahren nahezu völlig zum Stillstand gebracht", wie das Kartellamt am Dienstag mitteilte.
Deshalb müssen die beteiligten Betriebe - darunter unter anderem der Optikerverband Rheinland-Pfalz, die Firma Reutlingen, die Firma Reutlingen und die Firma Eßl. Diese fünf Gesellschaften steigerten ihre Verkaufspreise gegenüber den Optikern "regelmäßig und koordiniert", erklärt Bundeskartellamtspräsident Dr. med. Andreas Mundt. 2. Wie das Kartellamt mitteilte, haben sich die beiden Gesellschaften in zwei Diskussionsgruppen geeinigt.
Im so genannten HERRZ-Kreis, der nach den Initialen der Gesellschaften mit den Namen G. A. B. G. O. Hoya Linsen, G. E. H. E. H. E. H. E. H. Rupp+Hubrach, G. H. E. H. E. H. E. H. Rodenstock und G. Zeiss benannt ist, trafen sich seit Mitte 2000 regelmäßig Vertreter der Hersteller. Der Einzelhandelspreis von Augenoptikern richtet sich nach den EIAs dieser Geräte. Die Kartellbehörde stützte ihre Feststellungen auf Recherchen von Gesellschaften und des Bundeskartellamtes zur Jahresmitte 2008, wobei der ursprüngliche Verdacht nicht auf Beweise eines Kronzeugenantragstellers stützte, hob die zuständige Stelle hervor.
Einige Firmen haben im Laufe des Prozesses jedoch intensiv mit den Untersuchungsbeauftragten zusammengearbeitet - die Kanzlei hat daher der Gesellschaft eine " wesentliche " Ermäßigung der Geldbuße eingeräumt. Die Bußgelder für die Firmen Hongkong, Linse, Zeiss and Reederei wurden ebenfalls gesenkt. Nach Angaben der Behörden wurde die Geldbuße für die "umfangreiche Zusammenarbeit" bei der Klärung jedoch "erheblich" herabgesetzt.
Im Verlauf des Prozesses hatten auch die Firma C. B. A. B. A. B. A. B. A. B. A. B. A. B. S. B. S. B. S. Hoya Lens, die Carl Zeiss Vision und das ZVA zusammengearbeitet und sind damit leichter davongekommen. Darüber hinaus wurden bei der Berechnung der Geldbuße die Grösse und die Wirtschaftsleistung der Gesellschaften einbezogen. Gegen die Geldbußen können die Gesellschaften weiterhin Berufung eingelegt werden. Allerdings haben sich zwei Gesellschaften und der Zentralverband der Automobilindustrie bereits darauf geeinigt, das Gerichtsverfahren im gegenseitigen Einvernehmen zu schließen, so das Bundeskartellamt.