S. 2 - Steuermeldung 2016: Was Sie von der Steuer absetzen können
Jeder, der für seinen Privatumzug eine Speditionsagentur beauftragte, kann die anfallenden Gebühren als Haushaltsleistung von der Steuer absetzen. Bei Umzügen aus beruflichen Gründen können die Ausgaben unter gewissen Voraussetzungen als einkommensbezogene Ausgaben eingereicht werden - zum Beispiel, wenn die Gesamtreisezeit pro Tag um eine weitere Arbeitsstunde reduziert wird. Die Pauschale für die bis Ende Jänner 2017 durchgeführten Übersiedlungen beträgt 746 EUR für Singles und 1493 EUR für Ehepaare; ab diesem Datum können die Übersiedlungen auf 764 EUR bzw. 1528 EUR festgesetzt werden.
Der Pauschalbetrag erhöht sich von 329 auf 337 EUR für jede weitere im Hausbewohner. Bei Renovierungs-, Modernisierungs- oder Schadensfällen können die Aufwendungen proportional abgezogen werden - von Mieter, Verwalter und Eigentümerseite. Das Finanzamt anerkennt dafür 20 vom Hundert der maximal 6000 EUR.
Ebenso können die Wartungs- und Reparaturkosten für Kühlgerät, Ofen oder Maschine abgezogen werden - allerdings muss das Entgelt transferiert werden. Auch der Aufwand für Kaminkehrer, Gartenbesitzer oder die Reinigung des Hauses kann angegeben werden. Egal ob Kindertagesstätte, Kindertagesstätte oder Kindertagesstätte: Wenn das Baby nicht über 14 Jahre alt ist, können Familien zwei Dritteln ihrer Betreuungskosten von max. 6000 EUR als steuerliche Sonderkosten beanspruchen, d.h. max. 4000 EUR pro Baby.
Schulgeld für Privatschüler kann auch als Sonderausgabe abgezogen werden; das Steueramt anerkennt 30 vom Hundert, jedoch nicht mehr als 4.000 EUR pro Jahr. Betreuen die Grosseltern die Kinder, so kann die Pflege als haushaltsnahes Service von der Steuer abgezogen werden - allerdings nur, wenn man einen Arbeitsvertrag abschliesst, in dem die Stundenlöhne und Arbeitszeiten reglementiert sind.
Wenn Großmutter und Großvater eine monatliche Fahrkarte für ihre Enkelkinder brauchen, kann ein Teil der Gebühren durch die Steuer erstattet werden. Wenn Sie die medizinische Behandlung, Arzneimittel, Brillen oder Prothesen aus eigener Tasche bezahlen, können Sie die Spesen als Sonderausgaben beim Finanzamt vorlegen.
Dies hängt von der Einkommenshöhe, der Anzahl der Schulkinder und ggf. der Steuerart ab. Dazu ist eine Kopie eines Rezeptes, eine Quittung der Pharmazie oder die Abrechnung des Zahnarztes erforderlich. Als besondere Auslagen können auch private Kranken- und Pflegeversicherungsprämien beansprucht werden. Wer im Jahr 2016 einen engen Verwandten mit einem Pflegestatus betreut hat oder selbst einen Pflegestatus hatte, kann auch die anfallenden Ausgaben verrechnen.
Es können auch Kosten für die Unterbringung und Mahlzeiten im Haus, für einen stationären Krankenpflegedienst oder eine Krankenschwester angegeben werden. Bei Auflösung des Patientenhaushaltes wird jedoch eine Einsparung von 24,03 EUR pro Tag einbehalten. Unterhält man jemanden mit Pflegestadium 3 ohne Entgelt, kann man 924 EUR Betreuungspauschale ausweisen. Jeder, der im vergangenen Jahr für einen hilfsbedürftigen Verwandten - zum Beispiel für ein ausgewachsenes und nicht mehr kindergeldbegünstigtes Baby - gezahlt hat, erhält vom Finanzamt einen Rabatt.
Das Steueramt rechnet bis zu 8652 EUR der geleisteten Hilfe, zuzüglich der Grundbeiträge zur Kranken- und Krankenpflegeversicherung für Bedürftige. Verfügt der Begünstigte über Einnahmen oder erhält er Zahlungen des Staates von mehr als 624 EUR pro Jahr, so sind diese vom Hoechstbetrag abzuziehen.