Manche haben jedoch mit außerordentlichen Schwierigkeiten und damit zusammenhängenden Ausgaben zu kämpfen: zum Beispiel mit einer schweren Erkrankung oder der Instandhaltung ihrer Ex-Ehepartner. Man nennt diese außerordentlichen Belastungen im Finanzrecht außerordentliche Belastungen. Außerordentliche Belastungen bezeichnet der Freistaat wie folgt: "Kosten entstehen dem Steuerzahler unweigerlich, wenn er sie aus juristischen, sachlichen oder moralischen Erwägungen nicht vermeiden kann".
33 Abs. 2 EStG sieht beispielsweise vor, dass jeder, der aus gesetzlichen, sachlichen oder moralischen Erwägungen zur Zahlung besonderer Sachverhalte verpflichtet ist, die Aufwendungen als außerordentliche Last von der Abgabe abziehen kann. In unserem Film erhalten Sie einen kurzen Einblick, was zu den außerordentlichen Belastungen zählt und was eine vernünftige Lastgrenze ist: Das war zu zeitnah?
Worin besteht in der Regel ein außergewöhnlicher Stress? Eine universelle Auflistung aller Sonderbelastungen gibt es nicht. Es gibt, wie gesagt, keine spezielle Auflistung, in der Sie alle Sonderbelastungen nachlesen können und die für jeden Steuerzahler gleichermaßen zutrifft. Inwiefern kann der Gesetzgeber bestimmen, ob ich etwas als außerordentliche Last abziehen kann?
Das Land stellt Menschen mit dem selben Personenstand, Einkommen und finanziellen Verhältnissen gegenüber: Erträge und Aufwendungen werden addiert und alle Aufwendungen, die am Ende des Geschäftsjahres eine "angemessene Belastung" überschreiten, werden als außergewöhnliche Belastungen angesehen. Abhängig von Ihrem jährlichen Einkommen, wie viele Kindern und wie viele Auslagen Sie haben, wird Ihr Finanzamt am Ende des Geschäftsjahres einen geringeren oder höheren Anteil Ihrer Sonderausgaben von Ihrem jährlichen Einkommen einbehalten.
Inwiefern wird mein Freibetrag an den Sonderbelastungen errechnet? Die Steuerbehörde nimmt Rücksicht auf den gesamten Betrag Ihres Einkommens, Ihren Zivilstand und die Zahl der Nachkommen. Es gibt für jede dieser Kombinationen eine gewisse "vernünftige Belastungsgrenze". Das Beispiel verdeutlicht, wie Sie Ihre außerordentlichen Belastungen kalkulieren können: Angenommen, Sie und Ihr Partner haben zwei gemeinsame Patenkinder und erhalten 52.000? im Jahr.
Ihre " angemessene Bürde " beträgt dann 1.415,30 EUR. Die Steuerbehörde berechnet nach und nach Ihre angemessene Bürde. So funktioniert es für unser Brautpaar aus dem Beispiel: Wie Sie der Übersicht entnehmen können, betragen bis zu 15.340 EUR für ein verheiratetes Paar mit zwei Kinder 2 vH. Das Steueramt rechnet daher mit 2 Prozentpunkten von 15.340 Euro:
Es werden bis zu einem Betrag von 130 EUR 3 Prozentpunkte ausbezahlt. Die Eheleute müssen daher zunächst die 15.340 EUR von den 51.130 EUR von der ersten Stufe einbehalten. Damit verbleiben 35.790 EUR, wovon das Steueramt 3 % ausrechnet: 1: Nachdem das Paar zusammen 52.000 EUR verdienen, erfolgt nun der dritte Teil.
Die bereits errechneten 51.130 EUR werden von den insgesamt rund 50.000 EUR einbehalten. Die Steuerbehörde berechnet nur 4 Prozentpunkte des Restes. Schließlich summiert das Steueramt die Zwischenbilanz. Am Ende steht die individuell angemessene Last. Für das Paar 1. 415,30 EUR. Sie können jeden Pfennig, den das Paar in einem Jahr für außerordentliche Belastungen aufwendet und der diese 1.415,30 EUR übersteigt, von der Steuern abziehen.
In der Vergangenheit war die Kalkulation der Sonderbelastungen zwar unkomplizierter, aber wirtschaftlich ungünstiger: Die "angemessene Belastung" des Paares aus unserem Beispiel betrug früher 4 Prozentpunkte des Gesamteinkommens, also fast 2.080 EUR. Damit hat das Steueramt 4 Prozentpunkte der insgesamt rund 52.000 EUR unmittelbar berechnet.
Am 19. Januar 2017 hat der BGH, das höchste deutsche Steuergericht, beschlossen, dass die Sonderbelastungen schrittweise zu berechnen sind. Dank der neuen Rechnung überschreiten Sie nun früher die sinnvolle Traglast. Wichtiger Hinweis: Die neue Regelung ist bis 2013 gültig Wenn Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung bereits in den vergangenen Jahren Sonderbelastungen ausgewiesen haben, können Sie warten.
Falls Sie jedoch nicht so lange abwarten wollen, können Sie beim Steueramt die sofortige Durchführung der Rückrechnung anfordern. Wenn Sie in den vergangenen Jahren noch nicht einmal Sonderbelastungen in Ihrer Steuermeldung erfasst haben, weil Sie die angemessene Gebühr nicht übertroffen haben, können Sie nun bei Bedarf nachsteuern.
Wohin gebe ich meine außerordentlichen Lasten ein? Der Steuerbescheid umfasst mehrere vorgedruckte Formulare, die Sie unbedingt ausgefüllt haben müssen. Sie geben Ihre außerordentlichen Lasten ganz oben auf dem Blatt auf S. 3 ein.