Es handelt sich um eine rahmenlose Schutzbrille nach den im Sammelbegriff des Anspruches 1 angeführten Eigenschaften. Eine solche Brillenbrille zeichnet sich dadurch aus, dass die Gläser im Gegensatz zu Brillenfassungen mit Rändern nicht nur eine rein optisch, sondern auch eine rein mechanisch wirkende Funktion erfüllen, d.h. das Brillenglas selbst stellt die eigentliche elektrische Verbindungsstelle zwischen der Stegplatte mit den in der Bildmitte angebrachten Seitenteilen und den Seitenteilen, die über Klammern an der Seite der Gläser angebracht werden, dar.
Zu den Gläsern im Sinn der Idee zählen sowohl gläserne als auch Kunststoffgläser, da sie vorzugsweise (aus Kunststoff) speziell für randlose Brillen verwendet werden. Bisher waren die Möglichkeiten der Ästhetik bei rahmenlosen Brillen im Grunde auf die Form und Färbung der Linsen beschränkt, da die Größe und das Aussehen der Stege und Schläfen mit Bügelbacken tendenziell in den Hintergrund drängen.
Zur Erhöhung der Ästhetik einer solchen rahmenlosen Brille, deren Hauptvorteil ihre leichte Form und das Fehlen eines normalerweise durch den Rahmen geformten Randes ist, ist bekannt, dass sie im Bügelbereich eine dekorative Platte aus Metallblech aufweist, die in der Regel seitwärts mit dem Fenster endet.
Ein solches dekoratives Paneel ist zum Beispiel aus Gusseisen und hat auf der Front farbige Einlagen, Schmuck oder ähnliches. Auf der Rückseite werden eine oder zwei die Scheibe durchdringende Schnecken in einem Stück mit der Dekorationsplatte geformt, die mit der Klemmbacke auf der Rückseite gegen das Scheibe geschraubt werden. Damit ist die Zierplatte Teil der Schraubverbindung zwischen Klemmbacke und Scheibe.
Nachteilig bei diesen rahmenlosen Gläsern mit Dekorblende ist zum einen, dass die freie Gestaltung der Glaskontur durch die Form der Dekorblende bestimmt wird, jedenfalls im Zeichnungsbereich. Solche dekorativen Platten sind relativ aufwändig herzustellen, da sie in der Regel im Werk gefertigt werden müssen und für jede Farbe und Form ein geeignetes Tool gefertigt werden muss, das dann für die Serienfertigung verwendet wird.
Der weitere Vorteil solcher dekorativen Paneele ist, dass der Einleger an die Glaskrümmung gebunden ist, d.h. bei stark gekrümmten Brillen, wie z.B. bei Zylindergläsern oder Brillen mit hohen Dioptrien, ist ein solches Set mit dekorativer Paneele kaum zu verwenden, da die Glaskrümmung eine flache Anlagerung der Paneele an das Brillenglas nicht zulässt.
Das würde aber nicht nur dem optischen Erscheinungsbild schaden, sondern auch der Standfestigkeit und Praxistauglichkeit, da die verbliebenen Lücken eine starke Beanspruchung der Verbindungsstelle zwischen Konsole und Scheibe mit sich führen können und zu Verschmutzungen führen. Es ist nicht möglich, die dekorative Platte an die Glaskrümmung anzupassen, da es sich um ein relativ hartes Material und bei der Anwendung von gegossenen Paneelen auch um Sprossenmaterial handelte, das ohne Beschädigung der dekorativen Oberfläche kaum kälte- oder warmverformbar ist.
Auf dieser Grundlage basiert die Entwicklung auf der Aufgabenstellung, rahmenlose Brillen nach den im Gattungsbegriff des Anspruches 1 genannten Eigenschaften so zu gestalten, dass die gestalterischen Möglichkeiten unabhängig von der Glasstärke und -form, möglichst bei der Montage durch den Augenoptiker selbst, zu niedrigen Herstellungskosten zur Verfügung stehen. Im Falle von allgemeinen Brillen wird diese Funktion durch die im unterscheidenden Teil von Anspruch 1 genannten Eigenschaften erfuellt.
Da die Dekorationsplatte der Erfindergläser aus thermoplastischen Kunststoffen und nicht wie bisher aus Metallen gefertigt ist, kann der Augenoptiker sie leicht an die entsprechende Glaskrümmung adaptieren, indem er sie z. B. in einem handelsüblichen Heißluftgebläse erhitzt, so dass die Dekorationsplatte vollflächig auf dem zu bearbeitenden Teilglas liegt. Auch der Thermoplast ist leicht zu bearbeiten, so dass er sich auch leicht an die Glaskonturen anpaßt.
Dadurch erhält der Augenoptiker ein breites Spektrum an Variationen in Bezug auf die Form des Gläsers und der dekorativen Platte, die die kreativen Gestaltungsspielräume bei relativ niedrigen Produktionskosten erheblich erweitern. Das Dekorpaneel kann nahezu jeden Randbereich des Fensters bedecken, so dass der Gestaltungsvielfalt kaum eine Grenze setzt. Das Dekorpaneel wird durch eine oder mehrere Verschraubungen befestigt, die zusammen mit dem Dekorpaneel in das Paneel eindringen und es auf dem Paneel aufhalten.
Dies hat den Vorzug, dass in der Praxis die Standardbeschläge für rahmenlose Brillen eingesetzt werden können, die dann optional mit oder ohne Dekorblende ausrüstbar sind. Durch die Verschraubung werden die Zierplatte, das Fenster und der entsprechende Teil der Klemmbacke untereinander abgestützt, womit das Fenster durch die angebrachte Zierplatte im Verschraubungsbereich durch den vollflächigen Kontakt der Zierplatte wesentlich erleichtert wird, womit eine größere Standfestigkeit der Gläser erzielt wird.
Der vollflächige Kontakt der Dekorscheibe mit dem Fensterglas bietet auch in diesem Gebiet einen gewissen Glasschutz, da die Dekorscheibe je nach Verwendungszweck recht zart und dehnbar ist, während das Fenster in der bekannten Art und Weise die härteste Oberflächenbeschaffenheit aufweisen sollte. Dadurch wird auch sichergestellt, dass die verhältnismäßig weichen und elastischen Dekoplatten keine Schäden an der Glasoberfläche hinterlassen, wie es bei Metalldekorplatten oft der Fall ist.
Die Zierplatte nach Forderung 2 wird ebenfalls günstig mit dem Fenster verklebt. Neben der höheren Standfestigkeit hat dies den großen Vorteil, dass der Zwischenraum zwischen Dekorscheibe und Scheibe komplett gefüllt ist, so dass z.B. bei der sanften Nassreinigung keine Flüssigkeiten in diesen Hohlraum gelangen können, so dass sich auch hier keine Ablagerungen anlagern.
Besonders bei längeren Zierplatten, die sich über einen großen Glasrand hinausziehen, ist es wichtig, die Zierplatte neben der Verschraubung, mit der auch der Winkel am Fenster fixiert wird (Anspruch 3), mit einer weiteren Verschraubung am Fenster zu fixieren, so dass bei einer mechanischen Spannung der Zierplatte eine höhere Last auf die Verschraubungen weitestgehend auszuschließen ist.
Damit eine solche Verschraubung nach Forderung 3 so unscheinbar wie möglich wird, ist eine Ausführung nach Forderung 4 vorteilhaft, bei der die Zusatzverschraubung durch eine von der Rückwand in das Fenster eindringende Verschraubung erfolgt, die auf der Rückwand in ein Sackloch in der Dekorationsplatte einrastet, entweder unmittelbar oder vor dem Einziehen mit einem Dübel.
Die Zierplatte ist vorteilhafterweise aus Azetat (Anspruch 5), da dieses Material auf der einen Seite eine gute Verarbeitbarkeit und auf der anderen Seite eine attraktive Optik hat. Gemäß Forderung 6 kann das Material auch für die Dekorationsplatte verwendet werden. Neben den oben erwähnten Kunststoffen haben sich die Materialien für die Dekorationsplatte bewährt: Optik- und Spx-Platten.
Zur Erzielung größerer Gestaltungsfreiheit nicht nur in der Gestaltung, sondern auch in der Farbgebung bei niedrigen Produktionskosten ist es von Vorteil, dekorative Platten aus vielschichtigem und verschiedenfarbigem Werkstoff zu verwenden, die dann teilweise entfernt werden, so dass eine gestufte, aber vielfarbige Fläche entsteht (Forderung 7). Claim 8 bezeichnet eine besonders günstige Schraubbefestigung zwischen Zierplatte, Scheibe und Klemmbacke mittels eines etwa U-förmigen Beschlages, der mit seinen Füßen von vorn durch ausgerichtete Löcher in die Zierplatte, das Fenster und die Klemmbacke eingeführt wird und dessen Gewindebeinenden über die Klemmbacke hinaus mit Gewindebuchsen ausgestattet sind.
Vorteilhaft ist auch, dass solche U-förmigen Perlen in vielen Varianten auf dem Markt sind. Die in den Abbildungen gezeigte rahmenlose Schutzbrille hat zwei Linsen 1 (rechte Linse) und 2 (linke Linse), die durch eine Steg 3 getrennt sind.
An den Linsen 1, 2 sind zusammen mit dem Steg 3 Seitenleisten 4 montiert, die die Kontaktfläche für den Bereich der Nase sind. Auf den von Steg 3 abgekehrten Flanken der Brille 1, 2 ist eine Klemmbacke 5 montiert, die über ein Verbindungsstück 6 mit einer Klemme 7 gekoppelt ist, deren freie Ende nicht abgebildet ist und zur Abstützung hinter dem Gehör sichtbar ist.
An den von Steg 3 abgekehrten Stirnseiten sind die Scheiben 1, 2 mit je einer Zierplatte 8 ausgestattet, die mit der Aussenkontur des entsprechenden Scheiben 1, 2 flächenbündig und, wie Bild 2 verdeutlicht, ohne Zwischenraum auf ihr liegt. In der abgebildeten Version bestehen die Zierplatten 8 aus Acetatplatten, die durch Erwärmung plastikverformbar und an die Glaskrümmung angepasst sind.
Dazu ist ein U-förmiger Fitting 9 vorhanden, dessen Beine durch ausgerichtete (nicht abgebildete) Löcher in der Dekorationsplatte 8, dem entsprechenden Fenster 1, 2 und der Klemmbacke 5 hindurchgeführt sind und dessen Beinenden mit Gewinden und einer Gewindebuchse 11 an der Rückseite der Klemmbacke 5 ausgestattet sind (siehe Abb. 2).
Je zwei Verschraubungen 10 werden durch den U-Schlägel 9 und die an den Enden der Beine befestigten Gewindemuttern 11 gebildet, die die Zierplatte 8 mit dem Becher 1, 2 und der Steigbügelbacke 5 klemmen. Dekoplatte 8 und Scheibe 1 oder 2 können durch eine Klebeverbindung untereinander verknüpft werden, besonders wenn die Dekoplatte 8 relativ breit ist, so dass die Dekoplatte 8 nicht völlig flach aufliegen kann.
In der gezeigten Variante, bei der sich die Dekorblenden 8 fast über die ganze Höhe der Brille ausdehnen, ist im in Bild 2 gezeigten Oberbereich eine weitere Verschraubung 12 vorhanden, mit der die Dekorblende 8 mit der Linse 1 oder 2 verschraubt wird. Dazu wird eine Stellschraube 13 von der Rückwand durch ein Loch im Fenster eingeführt, dessen Ende in einem Sackloch auf der Rückwand der Dekorationsplatte 8 aufliegt.
Das oben abgebildete Dekorpaneel 8, dargestellt anhand der Abbildungen, ist ca. 1 x 1 cm stark und im Prinzip einfarbig groß. Die Stege auf der Vorderseite des Deckels 9 sind einige Zehntelmillimeter in die Fläche der Zierplatte 8 eingebettet, wobei zum einen eine höhere Standfestigkeit und zum anderen ein guter optischer Eindruck erlangt wird.
Die Stege von Beschlag 9 können aber auch komplett auf der Dekorblende 8 ruhen und/oder als Zierblende o.ä. gestaltet werden. Randlosbrille, im wesentliche bestehend aus zwei durch eine Stege (3) verbundene Linsen (1, 2), die an ihren der Stege (3) abgewandten Flanken mit einer Bügelklammer (5) in Verbindung stehen, an der ein Steigbügel (7) gelenkig gelagert ist, und die durch mindestens eine Bügelklammer (5) mit der Linse (1) in Verbindung stehen,
2 ) daran befestigte durchdringende Verschraubung (10) und mit einer im Frontbereich der Verschraubung (10) des Fensters (1, 2) angebrachten Zierplatte ( ), dadurch gekennzeichnet, daß die Zierplatte (8) aus thermoplastischem Kunststoff ist, von der Verschraubung (10) durchdrungen ist und von dieser auf dem Fensterscheiben (1, 2) festgehalten wird.
Randlosbrille nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichent, daß Zierplatte ( (8), Scheibe (1, 2) und Steigbügel backe (5) durch einen etwa U-förmigen Fitting (9) aneinander befestigt sind, dessen Seiten mit Gewinden und Durchbrüchen in der Zierplatte (8) ausgestattet sind, in der Glasscheibe (1, 2) und in der Klemmbacke (5), der auf der Zierplatte ( (8) liegende U-förmige Beschlag (9) und die freistehenden Beinenden mit an den Klemmbacken (5) anschließenden Gewindebuchsen (11) sichtbar sind.