Beihilfe Nrw Brille

Berechnung der AVR-Kompensation

Beihilfen können für bestimmte Sehhilfen gewährt werden. (BVO) des Landes Nordrhein-Westfalen in der jeweils gültigen Fassung. Jeder, der sie kauft, erhält dennoch eine Beihilfe in Höhe der Kosten für die entsprechenden Brillengläser. Hilfe Nr. Bitte fügen Sie die folgenden Informationen zu Ihrer Brillenrechnung hinzu: Wenn Schulkinder während des Schulsports eine Sportbrille tragen müssen, werden die Kosten im Rahmen der oben genannten Höchstbeträge als zuschussfähig anerkannt.

Berechnung der AVR-Kompensation

Anmerkung: Gemäß 6 VOAng haben nur rechtlich Berechtigte Anrecht auf staatliche Beihilfen. Beihilfen für Beamte gab es jedoch nur in den nachfolgenden Staaten, die zu den genannten Terminen ausliefen: Neue Bundesbedienstete, die nach dem 31.07.1998 eingestellt wurden, sind nicht mehr beihilfefähig. Ähnliche Vorschriften gibt es in den neuen Mitgliedsländern Baden-Württemberg (01.10.1997), Bayern zum 01.01.2001; 01.07.2003 für alle, die den Arbeitgeberzuschuß beantragen), in Hessen (01.05.2001), Nordrhein-Westfalen (01.01.1999), Rheinland-Pfalz (01.01.1999), Schleswig-Holstein (wenn am 01.01.2004 das 40. Jahr noch nicht abgeschlossen war).

Nicht anspruchsberechtigt sind gesetzliche Arbeitnehmer, die nach den vorgenannten Angaben eine Beschäftigung im öffentlich-rechtlichen Bereich oder im Rahmen des AHV angenommen haben oder deren Beschäftigungsverhältnis nach den vorgenannten Angaben zustande gekommen ist. 1 ) Der Arbeitnehmer hat einen Leistungsanspruch nach den folgenden Absätzen 2 bis 7. Abweichend von Absatz 1 haben folgende Personen keinen Leistungsanspruch: a) ein Arbeitnehmer, der aufgrund seiner Tätigkeiten im Staatsdienst anspruchsberechtigt ist; b) ein krankenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, der aufgrund der Tätigkeiten seines Ehepartners im Staatsdienst anspruchsberechtigt ist oder selbst anspruchsberechtigt im Leistungsfall ist.

Beihilferegelungen ( "Bund") im Sinn von § 9 sind nicht förderfähig. Im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, das über den 31. 12. 1991 hinausgeht, können diese Ausgaben jedoch bis zum 31. 12. 1992 beibehalten werden, wenn der gleichen Stelle vor dem 31. 12. 1992 eine Beihilfe für diese Ausgaben gewährt werden mußte.

In den Departementen und Institutionen, die ihren Dienstsitz in einer Diozöse haben, in der eine Beihilfeverordnung (Beihilfevorschriften) durch eine diesbezügliche Bekanntmachung im Staatsanzeiger verbindlich ergangen ist, richtet sich der Beihilfeanspruch des Arbeitnehmers nach dieser Verordnung, sofern in Absatz 4 nichts anderes vorgesehen ist. Wenn keine Beihilferegelung im Sinn von Punkt 2 in einer Diozöse vorliegt, richtet sich der Beihilfeanspruch des Arbeitnehmers nach den Beihilferegelungen für die Arbeitnehmer des Landes, in dem das Amt oder die Institution seinen Dienstsitz hat, sofern nicht Punkt 4 anwendbar ist, bis zum Wirksamwerden.

Die Beihilferegelung für Arbeitnehmer in den unter Anlage 3 des Reglements fallenden Abteilungen richtet sich nach den für Bundesbedienstete geltenden Vorschriften über staatliche Beihilfe, sofern zum Inkrafttreten dieser Vorschriften keine rechtlich bindende Beihilferegelung vorlag. Ausgenommen sind ärztliche Interventionen (z.B. Abtreibung und Sterilisation), die gegen die kirchlichen Prinzipien verstossen.

b) Die Beihilfe wird nur auf Anfrage erteilt. Der Arbeitgeber zahlt die Beihilfe. b) Die Beihilfe ist nicht Gegenstand von Zusatzrenten.