Ein Brillengestell wird mit einer Verbindungsbrücke zwischen den beiden Linsen und mit an den Linsen befestigten und die Brillenbügel tragenden Spannbacken bezeichnet, die mittels einer Befestigungsvorrichtung (1) mit den Bügeln und der Stegplatte verschraubt sind. Kennzeichnend für die Entwicklung ist, dass mindestens eine Befestigungsvorrichtung (1) eine U-förmige Drahtöse (2) hat, die in eine Glasbohrung eingeführt und mittels eines Dübels (3) so befestigt ist, dass der Leiter kraftschlüssig in axiale Rillen in der Lochwand eindrückt wird.
Weiterhin wird eine Befestigungsvorrichtung (1) für Brillen, mit der die Gläser mit den Brillebacken und der Brillebrücke in Verbindung stehen, bezeichnet, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine Befestigungsvorrichtung (1) eine U-förmige Drahtschlaufe (2) hat, die in eine in der Linse befindliche Öffnung eingeführt und durch einen Stopfen (3) so befestigt ist, daß der Drahtseil in achsial sich erstreckende Rillen in der Lochwand zwangsgepreßt wird.
DESCRIPTION Technischer Anwendungsbereich Die technische Entwicklung betrifft eine Schutzbrille und eine Befestigungsvorrichtung. Moderne Brillengläser und Rahmenteile werden in der Regel durch Verschraubungen, Gewindehülsen oder Gewindestifte und Muttern untereinander verbind. Eine häufig praktizierte Methode ist das Einbringen von U-förmig gebogenen Drähten in Langlochbohrungen im Profil.
Zudem sind z.B. beim Einführen von Drahtschlingen in Langlochbohrungen diese nicht ausreichend stabil. Eine der Aufgaben der Invention ist es, eine Schutzbrille mit einer Befestigungsvorrichtung in sehr kleinen Abmessungen zu versehen und gleichzeitig eine feste Fixierung der Linsen zu gewährleisten. Die Aufgabenstellung wird nach der Patentanmeldung dadurch erfüllt, dass mindestens eine Befestigungsvorrichtung eine U-förmige Drahtschlaufe hat, die in eine Glasbohrung eingeführt und mittels eines Dübels so befestigt wird, dass der Drahtseil formgerecht in axiale Rillen in der Lochwand eindrückt wird.
Bevorzugt ist der Verschluss ein Verschluss aus Kunststoff, der bei Bedarf mit einem Kleber fixiert wird. Eine weitere Aufgabenstellung der Entwicklung ist die Bereitstellung einer Befestigungsvorrichtung in sehr kleinen Abmessungen, die trotzdem eine feste Fixierung der Brille sicherstellt. Die Aufgabenstellung wird nach der Patentanmeldung dadurch erfüllt, dass mindestens eine Befestigungsvorrichtung eine U-förmige Drahtschlaufe hat, die in eine Glasbohrung eingeführt und mittels eines Dübels so befestigt wird, dass der Drahtseil formgerecht in axiale Rillen in der Lochwand eindrückt wird.
Bei dem Dübel handelt es sich um einen Dübel aus Kunststoff, der bei Bedarf zusätzlich mit einem Kleber befestigt wird.