Rückgaberecht Brille Optiker

Das Rückgaberecht des Brillenoptikers

Ist die Brille wirklich in Ordnung und liegt das Problem allein in Ihrer Person, denn vielleicht ist eine Gleitsichtbrille für Sie eigentlich ungeeignet, besteht kein Rückgaberecht. Rund die Hälfte aller Online-Optiker kann bis zu fünf Modelle zur Ansicht bestellen, mehrere Tage lang tragen und kostenlos zurückgeben. Der Kaufpreis wird nach Rückgabe der Ware auf das vom Kunden gesondert anzugebende Bankkonto zurückerstattet. Ein Barausgleich ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Ähnlichkeiten mit Matt Optik, dem Zweitplatzierten, sind groß.

Anwaltsflatrate

Zum ersten Mal wollte ich Gleitsichtgläser von einem Optiker erwerben, weil ich jetzt auch aus nächster Nähe schlecht sähe. Weitere Fragen zum Thema: Lieber Frager, ich möchte Ihnen auf der Basis der Angaben folgende verbindliche Antwort geben: Sie können die Brille bei einem Materialfehler umtauschen.

Dies ist der Fall, wenn die Gläser nicht für den vertraglich vorgesehenen Gebrauch geeignet sind oder wenn die Gläser nicht für den normalen Gebrauch geeignet sind und eine Qualität aufweisen, die für Gegenstände des selben Typs nicht typisch ist und die Sie nach der Natur der Sache vermuten können.

Dabei kommt es darauf an, ob die Gläser defekt sind. Ist die Brille wirklich in Ordnung und die Problematik allein in Ihrer Hand, weil vielleicht eine Gleitsichtbrillenbrille für Sie nicht geeignet ist, gibt es kein Rückgaberecht. Gegebenenfalls sollten Sie die Brille von einem anderen Optiker prüfen oder eine andere Brille probieren.

Wird mit anderen Brillen eine vollständige Sicht erzielt, kann dies letztendlich nur auf das Fehlen der Brille zurückzuführen sein. Wenn er nicht angegeben hat, dass ein bestimmter Prozentsatz der Menschen mit Gleitsichtgläsern nicht das vollständige Sehvermögen hat, kann hier ein Schadenersatzanspruch entstehen. Allerdings nur, wenn Sie mit diesem Wissen auf den Erwerb von Gleitsichtgläsern verzichtet oder eventuell eine billigere Version geordert haben.

Wenn der Optiker sogar gelobt hat, dass eine solche Brille Ihnen immer die vollständige Sehschärfe gibt, ist das eine Selbstverständlichkeit. Das Brillenglas wäre dann wieder defekt und Sie können vom Kaufvertrag zurücktreten. 2. Lieber Kollege Stammler, war der Optiker gezwungen, mich über diese eventuelle Beschränkung zu informieren?

Welche Augenoptikerin macht so etwas - natürlich sind Sie auf solche möglichen, ankommenden Veranstaltungen nicht vorzubereiten. Wenn er mich darauf aufmerksam gemacht hätte, hätte ich wenigstens 1 Brille mitbestellt. Wenn das Problem jedoch auftritt, hat der Optiker meines Erachtens eine gegenseitige Rücksichtnahmepflicht.

Hätten Sie, wie bereits erwähnt, nur eine Brille erworben, wäre die zweite Brille beschädigt. Sie sollten dies daher vom Optiker einfordern und ggf. nicht bezahlen.