Kosten des Gesundheitswesens, die für Sie wirtschaftlich belastend sind, können von Ihrer Einkommenssteuererklärung als Sonderausgaben für Sonderbelastungen abgezogen werden. Die Proportionalität und die Begrenzung, ab der die Krankheitskosten eine außerordentliche Last sind, spielt dabei eine große Rolle. 2. Hier können Sie herausfinden, ob und in welchem Umfang Sie medizinische Kosten steuerlich abrechnen können. Was kann ich für medizinische Kosten abziehen?
Prinzipiell können Sie die direkten Krankheitskosten infolge anerkannter Erkrankungen oder Unfälle als Sonderausgaben einfordern. Die typischen medizinischen Behandlungskosten sind: Auch nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel können nur nach einer entsprechenden Verschreibung abgenommen werden. Spitalkosten (auch Einzel- oder Doppelzimmer, nicht: Telefonkosten oder Fernsehkosten). Eine Reduzierung der Spitalkosten durch eine Budgetersparnis findet nicht statt.
Aufwendungen für die kranke Unterkunft der eigenen Person in einem Altersheim (inkl. Verpflegung) oder der Pflegeeinrichtung eines Altersheims (gilt auch für betreuungsbedürftige Familienangehörige, die für Sie kostenpflichtig sind). Eine Unterkunft in einem Seniorenheim ist nicht als Krankheitskosten erstattungsfähig. Augenlaseroperation: Es ist kein offizielles ärztliches Attest vonnöten. Reisekosten: im Rahmen der medizinischen Behandlung sind anrechenbar.
Die für die Betreuung eines im eigenen Haus lebenden pflegebedürftigen Verwandten anfallenden Ausgaben können unter bestimmten Voraussetzungen abgezogen werden oder sind im Pflegegeld enthalten. Ausgaben für einen Patienten mit eingeschränkter Lebensdauer sind unvermeidlich und daher abzugsfähig, auch wenn die Verfahren aus orthodoxer oder naturopathischer Perspektive nicht ersichtlich sind.
Hierfür ist ein entsprechender Beweis nötig. Die Heilungskosten sind absetzbar, wenn die Behandlung zur Behandlung oder Milderung einer etablierten Erkrankung nötig ist und eine andere Behandlungsmethode nicht oder kaum erfolgversprechend ist. Qualifizierte Nachweise sind vonnöten. Die Kosten der Behandlung: - Die Kosten für Ärzte und medizinische Versorgung (Bäder, Verpackungen, Massage etc.) sind ebenfalls absetzbar, wenn die Behandlungsnotwendigkeit nicht bewiesen wurde, die Mittel aber von einem behandelnden Arzt verschrieben wurden.
die tatsächlichen und angemessenen Übernachtungskosten. Mehraufwendungen für Mahlzeiten sollen durch die Budgetersparnis von 20 % der Ausgaben reduziert werden. Gebühren für den öffentlichen Verkehr; eigene Fahrzeugkosten können nur in Ausnahmefällen einbehalten werden. Bei Schwerbehinderten können die Heilungskosten auch in Abzug gebracht werden, wenn die Behindertenpauschale einbehalten wird.
Dyslexie: Die Behandlungskosten einer Lese- oder Schreibbehinderung sind abzugsfähig, wenn sie auf eine Krankheit zurückzuführen ist. Qualifizierte Nachweise sind notwendig. Krankenschwestern: Wenn Sie Ihre Angehörigen selbst versorgen und die Pflegepauschale in Anspruch genommen haben, können Sie die Ausgaben für eine Krankenschwester als zusätzliche Krankheitskosten in Abzug bringen. Wie und wann kann ich Krankheitskosten einbehalten?
Der Abzug der Krankheitskosten ist nur möglich, wenn sie die so genannte angemessene Last überschreiten (ggf. zusammen mit anderen Sonderbelastungen). Dies hängt von der Einkommenshöhe, der Anzahl der betreuten Personen und ggf. auch von der Steuerart ab. In der Regel sind die medizinischen Kosten bis zum entsprechenden Limit angemessen.
Sie müssen also Ihren persönlichen Limitwert von den eigentlichen medizinischen Aufwendungen absetzen, um den steuerlich abzugsfähigen Anteil als Sonderbelastung zu erwirtschaften. Die folgende Übersicht gibt einen ungefähren Einblick in den Grenzwert: Praxis-Tipp: Die Fragestellung, ob die Gutschrift der angemessenen Belastungen durch Krankheitskosten und Betreuungskosten verfassungsrechtlich ist oder ob diese in vollem Umfang erheblich sind, muss das BVerfG klargestellt werden.
Geben Sie daher Ihre Arztkosten ungeachtet des Betrags in die Steuermeldung ein. Die Steuerveranlagung ist provisorisch ( 165 AO) (vgl. Ausführungen in der Steuerveranlagung), so dass dieser Sachverhalt auch nach der gerichtlichen Entscheidung noch korrigiert werden kann. Hinweis: Entschädigungen (Krankenkassenleistungen, Zuschüsse, Unterstützung, Entschädigung Dritter usw.) müssen von den Behandlungskosten abgezogen werden, ungeachtet dessen, wann die Entschädigung geleistet wurde.
Gleiches trifft auf die Leistung aus der Spitaltaggeldversicherung zu. Sie sind bis zur Hoehe der Spitalkosten zu beruecksichtigen. Krankentagegeld hingegen wird als Ausgleich als verlorenes Einkommen aufgrund von Erwerbsunfähigkeit ausgezahlt und ist daher nicht in den Krankheitskosten enthalten. Inwiefern kann ich die Kosten der Behandlung belegen? Das Bundesfinanzamt (BFH) hat in mehreren Entscheidungen die Beweislast für Krankheitskosten ermäßigt.
Dementsprechend gibt es 3 verschiedene Arten des Beweises (Achtung: der Beweis muss vor Behandlungsbeginn oder vor dem Kauf der ärztlichen Hilfe erbracht werden): Für Kur- und Heilbehandlungen ist ein ärztliches Attest oder ein ärztliches Attest des ärztlichen Versorgungsdienstes der Krankenkasse notwendig. Diese Nachweise sind auch für die psychotherapeutische Versorgung, die ärztlich notwendige externe Aufnahme eines beeinträchtigten Kindes, für nicht anerkannte Behandlungsverfahren (z.B. Frischzellentherapie oder Eigenbluttherapie), für die Pflegebedürftigkeit durch eine begleitende Person (sofern nicht bereits durch einen behindertengerechten Ausweis nachgewiesen) und für Heilmittel, die als Alltagsgegenstände angesehen werden sollen, vonnöten.
Für den Fall, dass ein Krankenhausbesuch zur Behandlung oder Behandlung einer Erkrankung bei Ehepartnern oder Kinder erforderlich ist, ist eine Bestätigung des betreuenden Arztes erforderlich.