Brille mit Weißem Bügel

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Eine Sonnenbrille mit quadratischem Acetatrahmen. Katzenaugenbrille aus Acetat mit schmalen Bügeln. Natürlich sind die modischen Farben auch in anderen Varianten erhältlich, wie z.B. als farbenfrohe oder passende schwarze Brille im Retro-Stil mit weißen Punkten. Beim randlosen Brillenglas werden die Gläser nur vom Nasenrücken und den Bügeln gehalten. Von besonderem Vorteil bei diesen Proben ist das uneingeschränkte Sichtfeld durch den fehlenden Rahmen und die Form der Brillengläser.

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Zwischen einer Bügelbacke (1) und einem Bügel (2) einer Brille mit jeweils zwei diesen Brillenteilen zugeordneten Gelenkteilen (3, 4), von denen eines eine Auflagegabel (6) mit einer Gelenkachse (5) zur Aufnahme des anderen Gelenkteils (4, 3) bildet, ist ein Federgelenk ausgebildet, die mittels eines Schlittens (8) in einem mit der Halterung (2) geschraubten Körper (7) verschieblich gelenkt ist und durch eine zwischen zwei Beinen (9) des Schlittens (8) angeordnete Spiralfeder (12) bezeichnet wird, die zum einen auf einem die beiden Beine (9) miteinander verbindbaren Gestänge (10) des Schlittens (8) und zum anderen auf einem an dem Körper befestigten Abutment abgestützt ist.

Zur Schaffung günstiger konstruktiver Bedingungen wird empfohlen, dass das mit einer öffnung zum Einführen der Spiralfeder (12) in Querrichtung zur Spiralfederachse ausgestattete Getriebegehäuse (7) einen dem Gleitstück (8) gegenüber liegenden Grund (15) mit einer zur Spiralfeder (12) koaxial verlaufenden Durchgangsöffnung (16) für ein mit seinem Deckel (18) auf der Gehäusebodeninnenseite (15) abgestütztes Teil hat, und dass das Triebwerk (7) in der Lage ist, die Spiralfeder (10) mit dem Deckel (12) zu verbinden,

die in den Bügel (2) eingreifende Verbindungsschraube (17) und der Schlitten (8) haben eine zur Spiralfeder (12) hin durchgehende Öffnung (19) für ein Betätigungswerkzeug der Verbindungsschraube (17). Es handelt sich um ein Federgelenk zwischen einer Bügelbacke und einem Brillenbügel mit je zwei zu einem dieser Teile gehörenden Gelenkteilen, von denen eines eine Traggabel mit einer Gelenkachse zur Aufnahme des anderen Gelenkteils bildet,

die mittels eines Schlittens in einem mit der Halterung geschraubten Körper beweglich gelenkt ist, und mit einer zwischen zwei Beinen des Schlittens angebrachten Spiralfeder, die zum einen von einem die beiden Beine miteinander verbindbaren Schlittensteg und zum anderen von einem am Körper befestigten Anschlag getragen wird. Zur Vereinfachung der konstruktiven Arbeit bei der stirnseitigen Befestigung des federbelasteten Scharnierteiles an einer verdeckt liegenden Federbandanordnung ist bekannt (EP 2 189 836 A1), dass das eine Führungsschiene für den federbelasteten Schieber darstellende Gehäusekörper als Schließkörper einer den Schieber mit der Spiralfeder aufnimmt.

Das Abutment für die Spiralfeder wird von diesem Schließkörper geformt, so dass kein nachträgliches Einsetzen eines Abutments erforderlich ist. Die Spiralfeder kann also nicht in Achsrichtung in das Getriebegehäuse eingelassen werden. Das ist auch nicht nötig, denn bei einem Schiebestück, das die Spiralfeder zwischen zwei Beinen aufnehmen kann und bei dem der die beiden Beine verbindende Steg eine Stütze für die Spiralfeder darstellt, kann die Spiralfeder zwischen die im Rahmen der Gehäuseführung vor der Befestigung des Gerätes an der Halterung eingelassen werden.

So kann der Schließkörper mit dem von der Spiralfeder angesteuerten Schiebestück über einen seitlichen Verbindungsflansch an der Vorderseite des Rahmens angebracht werden. Für die obligatorische Befestigung des Gehäuses an dieser Bauart mittels eines seitlichen Verbindungsflansches sind jedoch relativ weite Brillenrahmen erforderlich, um das als Schließkörper für die das Schiebestück aufzunehmende Rahmenmulde an der Vorderseite des Rahmens zu verschrauben.

Präsentation der Idee Die Idee basiert daher auf der Aufgabenstellung, ein verdeckt liegendes Federband für eine Brille zu entwickeln, das auch bei relativ engen Bügeln verwendet werden kann. Von einem Federgelenk des oben beschriebenen Typs ausgegangen, löste die Entwicklung die Aufgabe, dass das mit einer öffnung zum Einführen der Spiralfeder in Querrichtung zur Spiralfederachse ausgestattete Getriebegehäuse einen dem Gleitstücksteg gegenüber liegenden Sockel mit einer zur Spiralfeder parallelen öffnung für einen mit seinem Deckel auf der Gehäusebasis gelagerten Sockel trägt,

die in den Bügel eingreifende Fixierschraube und das Schiebestück haben eine zur Spiralfeder parallele Durchtrittsöffnung für ein Betätigungswerkzeug der Fixierschraube. Das Maß der Verschraubung des Gehäuses über seinem Sockel gegenüber dem Gleitstücksteg in die das Gerät aufnehmende Bügelaussparung macht einen über die Bügelaussparung hinausragenden Verbindungsflansch überflüssig, so dass der Bügel entsprechend schmaler sein kann, ohne die Fixierung des Federbandes zu beeinträchtigen.

Nach dem Einstecken des Brillengestells in den Rahmen kann die Schraube mit einem Betätigungswerkzeug in die Rahmenaussparung geschraubt werden, wenn das Schiebestück eine zur Spiralfeder für ein solches Gerät passende Durchlassöffnung hat. Zur Montage des Federbandes muss die Halteschraube zuerst in die Öffnung im Gehäuseboden eingeführt werden, bevor das Schiebestück in die vom Kameragehäuse geformte Führungsschiene eingeführt wird.

Um die Spiralfeder seitlich zwischen den Beinen des Schiebers einzuführen, benötigt das Gerät eine seitliche öffnung, die von der Spiralfeder, die zum einen vom Gerät und zum anderen vom Gestänge zwischen den Beinen des Schiebers getragen wird, in das Gerät eingezogen wird. Dann kann die vorkonfektionierte Befestigungseinheit in die Aussparung der vorderen Konsole gesteckt und mit einem Werkzeug fixiert werden, das den Schraubenkopf durch die Durchtrittsöffnung des Schiebers greift und die Schraube in die Konsole schraubt.

Die Spiralfeder muss in Querrichtung zwischen den Beinen des Nutensteins eingelegt werden, so dass sich besonders günstige konstruktive Bedingungen einstellen, wenn das Getriebe mit zwei Beinen einen Gestellrahmen zur Aufnahme des Nutensteins und dem unteren Teil zur Verbindung der beiden Beine ausbildet. Eine solche Gehäusekonstruktion gewährleistet nicht nur einen leichten Zugriff auf den Nutenstein zum Einschieben der Spiralfeder von beiden Seiten des Gehäuses, sondern hält auch das Gehäusemaß gering, da die Höhe des Gehäuses rechtwinklig zur Gestellebene in diesem Falle nur durch den Federdurchmesser der Spiralfeder festgelegt wird.

Der Zusammenbau der aus dem Baugruppenträger vormontiert, seiner Feststellschraube, dem Schlitten und der Spiralfeder kann vereinfacht werden, wenn ein die Spiralfeder durchdringender Kupplungsbolzen vorzusehen ist, der die Spiralfeder durchdringt, die an ihrem dem Boden des Gehäuses zugewandten Ende eine Mitnehmerbefestigung für den Schraubenkopf und am anderen Ende eine Aufnahmevorrichtung für ein Aussteuerwerkzeug hat, so dass das Aussteuerwerkzeug nicht durch die ganze durchgehende Öffnung des Gleitstückes bis zum Schraubenkopf geführt werden muss.

Bild 1 ein ausgeklügeltes Federband für Brillen im einfachen Langschnitt rechtwinklig zur Gelenkachse, ein ausgeklügeltes Federband zwischen einer Bügelbacke 1 und einem Bügel 2 hat zwei Bandteile 3, 4, die mit einer Gelenkachse 5 zusammengeklappt sind. Das mit dem Bügelbacke 1 gekoppelte Bandteil 4 formt eine Auflagegabel 6, in die das Bandteil 3 einrastet, das auf einem in einem Schlitten 8 gleitenden Schlitten 7 liegt.

Der Gleitkörper 8 hat zwei Beine 9, die auf der der Lagerstelle 1 1 zugewandten Fläche für die Gelenkachse 5 durch einen Steg 10 gegenüberstehen. Dazwischen ist eine Spiralfeder 12 angebracht, die am Steg 10 auf der von der Bohrung 1 1 wegweisenden und mit ihrem entgegengesetzten Ende an einer Stufe 13 des Lagers 7 abgestützt ist, so dass das Schiebestück 8 mit dem Gelenkteil 3 von der Spiralfeder 12 in das Lager 7 eingezogen wird.

Die Bauform 7 besteht aus einem Gestell mit zwei Beinen 14, die zwischen sich die Beine 9 des Nutensteins 8 aufnimmt und durch einen unteren Teil 15 des Gestells 7 untereinander verbindet. In Sockel 15 ist eine zur Spiralfeder 12 parallele Öffnung 16 für eine Halteschraube 17 vorhanden, die mit ihrem Deckel 18 auf der Innenfläche des Sockels 15 abgestützt und in den Bügel 2 eingelassen ist.

Dazu ist der Schlitten mit einer zur Spiralfeder 12 parallelen Durchlassöffnung 19 ausgestattet, durch die ein Betätigungswerkzeug für die Feststellschraube 17 durch die Spiralfeder 12 einführbar ist. Um das Federscharnier zu montieren, stecken Sie zuerst die Feststellschraube 17 in die Öffnung 16 der Unterseite 15 des Gerätes 7, bevor Sie den Nutenstein 8 in das Gerät 7 einführen, der eine Gleitführung für den Nutenstein 8 bildet.

Durch die rahmenartige Gestaltung des Gehäuse 7 für das Einlegen der Spiralfeder 12 sind die beiden Beine 9 des Schlittens 8 in Querrichtung zu ihrer Längsachse erreichbar, so dass nach dem Einlegen der Spiralfeder 12, die sich zum einen auf dem Gestänge 10 des Schlittens 8 und zum anderen auf der Schultern 13 des Gehäuse 7 unter Federvorspannung befindet, eine der Abb. 1.

Diese kann frontseitig in eine vorgefertigte Bügelaussparung 20 eingeschoben und mit einem geeigneten Betätigungswerkzeug für die Feststellschraube 17 in Bügel 2 eingeschraubt werden. Das über das Lagergehäuse 7 hinausragende Bandteil 3 muss daher nur in die an der Bügelbacke 1 vorgesehene Auflagegabel 6 des Bandteils 4 eingeführt werden, bevor die beiden Bandteile 3 und 4 mit der Gelenkachse 5 angelenkt werden.

Der einzige Unterschied zwischen der Ausführung nach Bild 3 und Bild 1 und 2 besteht darin, dass in die Spiralfeder 12 ein Kupplungsbolzen 21 gesteckt ist, der an seinem dem Gehäuseunterteil 15 zugewandten Ende eine Mitnehmerlasche 22 für den Schraubenkopf 18 der Verbindungsschraube 17 und am anderen Ende eine Aufnahmevorrichtung 23 für ein Aussteuerwerkzeug hat.

Dieser Kupplungsbolzen 21, der Bestandteil der Baugruppe ist, ermöglicht die Ansteuerung der Feststellschraube 17, da das Aussteuerwerkzeug nicht durch den gesamten Nutenstein 8 und die Spiralfeder 12 gesteckt werden muss.