Brillenverordnung Krankenkasse

Krankenkasse mit Brillenglasverordnung

Der Leistungsverpflichtung der Krankenkasse liegt die sogenannte Wirtschaftlichkeitsanforderung zugrunde. Sprung zu Wann bezahlen die Krankenkassen die Korrektionsbrillen? Korrektionsbrillen bedeuten jedoch nicht, dass die Krankenkasse die Brille oder die Kontaktlinsen bezahlt. Gestern hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das auch Brillenträger betrifft. Weil viel mehr von ihnen von ihrer Krankenkasse erstattet werden.

Die Krankenkasse bezahlt Brille und Brillenglas.

Brillenträger, die eine Schutzbrille benötigen und rechtlich abgesichert sind, können sich seit MÃ? Unglücklicherweise ist die Förderung jedoch erst ab 6 dioptres erlaubt und in den meisten Faellen mit 10-20â? Deshalb sind die meisten Verbraucher immer noch besser dran, wenn sie beim Einkauf nach attraktiven Preisangeboten suchen, als wenn der entsprechende Augenoptiker die Rechnungsstellung bei der Krankenkasse anbietet.

Dagegen wird die vorgenannte Förderung durch die Gütegemeinschaft für Sehhilfen (GKV) nur in Ausnahmefällen bewilligt, zumindest aber in mehrfacher Ausprägung. Es wird wohl nie mehr so gut sein wie vor 2003, als die Gläser noch voll funktionsfähig waren - aber ein wenig mehr Menschen mit Sehschwäche werden von Subventionen profitiert haben.

Derzeit ist die Verordnung über Krankenversicherung und Brillen noch so: In genau drei Bereichen werden Gläser subventioniert: mit funktionaler 1-Augen-Prinzip. In diesem Falle wird die Schutzbrillen als Schutzbrillen ausgelegt, und diese "Schutzbrillen", die von den Versicherungen subventioniert werden, können dann auch in beliebiger Größe eine Dioptrie haben. Die Brillenträgergruppe wird ab Maerz um zwei weitere Brillenträgergruppen erweitert:

Die Hornhautkrümmung entspricht der Norm in der Bundesrepublik und zeigt den Zustand des Zylinders als positive Werte an. Wenn Sie einen -4 Dioptrien-Zylinder in Ihrem Augenschein haben, haben Sie auch Anrecht auf eine Barvergütung. Natürlich sind diese Grenzen ziemlich willkürlich - es ist nicht so, als wäre die Brillen nur ein Modeaccessoire für jemanden mit -5 Dioptrie.... Aber zumindest: Das Recht gibt denjenigen, die schwer defekt sind und ohne ihre Brillen wirklich nicht handeln können, eine gewisse gesellschaftliche Anständigkeit wieder.

Bei der Förderung von Brillengläsern für die neuen Begünstigten werden sich die Kassen an die aktuelle bundesweite Verordnung "Referenzpreise für Sehhilfen" halten. Der Betrag der Barleistungen wird im Detail nach der Dicke der Linsen, dem Umfang der erforderlichen zylinderförmigen und/oder präismatischen Korrektion und dem Linsenmaterial untergliedert. Der Zuschuss reicht von 10 EUR pro Linse für Einzelsichtgläser mit bis zu +-6Dioptern und 147,80 EUR für eine hypothetische Kunststoff-Bifokallinse mit +-16Dioptern, +6 Zylindern, 10 cm/m-Prisma und einem ärztlich erforderlichen Schirm.... der absoluten Finanzierung im Extrem.

Oh ja, ab 15 diopters würden die Bargeldwerte auch noch einen Zusatz für höher brechendes Kristallglas bezahlen, das macht dann wieder 72,89 EUR pro Objektiv. Die Tatsache, dass es heute nie möglich sein wird, mit den Subventionen der Versicherung ein ganzes Objektiv zu erwerben, ist eine bekannte Beschwerde - auch hier wird bald ein neues aufkommen.

Beilage im April: Sind die Kasse über die neue Situation informiert? Das hört sich unfassbar an - aber einige Juristen scheinen im Monat Mai nicht auf dem neuesten Stand zu sein. Holen Sie das Medikament von Ihrem Augenarzt zum Augenarzt. Er begleicht mit Ihnen die Abweichung zum Krankenkassenzuschuss zuzüglich einer vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Zusatzzahlung von 10 Prozentpunkten (mindestens jedoch fünf und maximal zehn Euro) des von den Krankenkassen gezahlten Festbetrages (d.h. nicht die eigentlichen Brillenkosten) und legt dann das Arzneimittel bei Ihrer Krankenkasse vor.

Viele Krankenkassen haben derzeit eine Frist für den Zeitpunkt des Erlasses der Verordnung: Auf der Website der Deutschen Rentenversicherung können Sie beispielsweise nach dem 10. April 2017 nachlesen, dass Ihr Rezept auszustellen ist. Bedauerlicherweise sind nur Augenoptikerinnen und Augenoptiker befugt, mit den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen abzurechnen.