Holbein Pferd ist der Umgangsname für eine Pferdeskulptur in Freiburg im Breisgau, die sich durch eine Vielzahl anonymer Verwandlungen einen gewissen Ruhm erworben hat. Die stehendes Betonfohlen wurde 1936 vom Steinbildhauer Werner Gartner inszeniert. Er ist 1,90 m hoch und lang, rund eine Tonne schwer und befindet sich im Stadtinhaber.
Das kleine Pferd wurde in den 50er Jahren auf einer kleinen Wiese zwischen Holbeinstraße, Hans-Thoma-Straße und Güterstalstraße (Straßenbahn bis Güterstal, Station "Holbeinstraße") platziert. Die Bildhauerei wird seit Ende der 80er Jahre von Fremden liebevoll gemalt und ziert. Durch das zunehmende Interesse der Medien kamen immer mehr Fremde dazu, das kleine Pferd neu zu dekorieren.
Der Gedanke, eine Plastik zu verkleiden, mag vom Brüssler Mann namens Mantel Penneken angeregt worden sein, der seit dem 17. Jh. mit dieser Ehrung geehrt wird - heute jedoch von einem amtlichen Aufseher. Eines der ersten und zugleich haltbarsten Gemälde machte aus dem kleinen Pferd ein Tierchen, doch seitdem hat sich sein Aussehen immer mehr verändert. Der Holbein -Pferd war bereits ein nicht offizieller Werbeartikel (z.B.
In den frühen 90er Jahren wurden Postkarten-Serien und Fotografien des kleinen Pferdes in verschiedenen Gemälden veröffentlicht und Fernsehberichte ausgestrahlt. Im Jahre 1936 wurde die damals nicht signierte Plastik an eine private Person veräußert, die sie später an das Freiburger Gartenbauamt verkaufte. In den 1950er Jahren unterschrieb er auf Bitten des ehemaligen Bürgermeisters Dr. med. Wolfgang Hofmann.
Das kleine Pferd wurde in den 80er Jahren drei Mal renoviert und im Geiste von Günter H. K. im Jahre 1987 brüniert. Dieses Bild war nicht von großer Länge - das kleine Pferd wird immer wieder von Fremden verwandelt. Das Erbenkollektiv um die Bildhauerin und Bildhauerin Frau Dr. med. Elsa Gartner beklagte die von einem Fotografen erzielten Umsätze mit Fotos und Karten des Holbein-Pferdes.
Der Rechtsstreit mit einem Wert von 10.000,00 DEM wurde 1996 vom Bezirksgericht Freiburg mit der BegrÃ?ndung abgelehnt, dass Fotografien von Plastiken im öffentlichen Bereich auch gewerbsmaessig verwendet werden dÃ?rfen (Panoramafreiheit). Der Rechtsbehelf der Klägerinnen wurde eingelegt und das Mannheimer Landesgericht hat dem Vorinstanzurteil 1997 weitestgehend stattgegeben, dem Antrag auf Veröffentlichung der Verkäufe aber stattgegeben (LG Mannheimer 14. 2. 1997, 7 p 4/96 "Freiburger Holbein-Pferd", GRUR 1997, 364).
Andererseits liegt eine Verwertungsrechtsverletzung vor, wenn Fotos eines Werkes reproduziert und verteilt werden, in denen das bestehende Aussehen des Werkes durch phototechnische Massnahmen geändert wurde. Die Verfremdung von Fotos kann ein Kunstwerk sein oder wird oft als ein Kunstwerk wahrgenommen. "Phototechnische Maßnahmen" wurden damals während der Entwicklung im Photolabor durchgeführt.