Kosten Steuererklärung

Umsatzsteuererklärung 2017

Wenn Sie bei Ihrer Steuererklärung Kosten sparen und trotzdem gut beraten werden wollen, sollten Sie ein paar Dinge beachten. Insbesondere Selbstständige und Unternehmer müssen mehrere Steuererklärungen abgeben. Die Einkommensteuererklärung wird bald wieder fällig. Wenn Sie auf Ihrer Steuererklärung ausrutschen, könnten Sie eine Menge Geld verlieren. Gebärvorbereitungskurs, Taxifahrt ins Krankenhaus, Pränataldiagnostik: Viele Kosten während der Schwangerschaft sind absetzbar.

Steuermeldung 2017

Sie erfahren, welche Kosten Sie für Ihre Steuererklärung deklarieren können und was Sie beachten müssen. In diesem Falle können Sie die anfallenden einkommensbezogenen Kosten als - amtlich genannt - einkommensbezogene Kosten von der Besteuerung abführen. Beispielsweise nehmen viele Steuerbehörden auch eine Flatrate an, wenn die Quittungen nicht mehr ausreichen. Im Falle höherer Kosten können Sie sich dem Beweis nicht entziehen, da in diesem Falle in der Regel die sogenannte Non-Tap-Grenze überschreitet wird.

Die Steuererklärung als Studierender - Studiengebühren einfordern

Studieren ist sehr teuer. Allein in der Bundesrepublik investieren die Studierenden rund 30.000 EUR in Bachelor-Abschlüsse, um ihre akademische Bildung und ihren Lebensunterhalt zu finanzieren. Auch bei einem Studienaufenthalt an einer privaten Hochschule oder einem Semester im Ausland können die Kosten deutlich steigen. Allerdings sollten höhere Studiengebühren die Hochschulbildung nicht behindern.

Glücklicherweise trägt der Bund zu vielen Kosten bei. An dieser Stelle möchten wir Ihnen aufzeigen, wie Sie die meisten Ihrer Studienkosten mit einer Steuererklärung zurückbekommen. Sämtliche Ausgaben für das Studium an einer staatlichen Universität werden als einkommensbezogene Ausgaben betrachtet und können in vollem Umfang von der Abgabe abgezogen werden.

Selbstverständlich wird das Kapital erst dann vom Land zurückerstattet, wenn die Abgaben bereits an die Steuerbehörden ausbezahlt wurden. Weil die meisten Studenten noch kein zu versteuerndes Einkommen haben, stellt das System der deutschen Besteuerung eine günstige Möglichkeit dar: den Verlustübernahme. Mit Hilfe eines Verlustvortrages können Sie dem Steueramt einmal pro Jahr nachweisen, wie hoch Ihre Studiengebühren (=Verluste) im entsprechenden Jahr waren.

Dazu erfassen Sie in einer Steuererklärung lediglich Ihre gesamten Aufwendungen und Erträge. Wenn die Aufwendungen über den Erträgen lagen, stellt das Steueramt die Abweichung als Fehlbetrag fest. Wenn Sie nach dem Studienabschluss eine Stelle antreten, Geld verdienen und entsprechende Abgaben entrichten müssen, werden Ihre Studienverluste mit Abgaben abgegolten und Sie erhalten eine Steuerrückerstattung für Ihre Studiengebühren.

Die Verlustvorträge können daher auch als steuerliche Zulage für den Berufsstart angesehen werden. Wenn klar ersichtlich ist, dass für Ihr Studienaufenthalt gewisse Aufwendungen erforderlich waren, können Sie diese als einkommensbezogene Aufwendungen einfordern. Zu den typischen Kosten einer Studie gehören z.B.: Technisches Equipment wie Laptops, Printer, Scanners & Co. Das Finanzamt kann für die oben genannten Studiengebühren eine Rechnung oder andere Unterlagen einfordern.

Es gibt aber auch eine Anzahl von Kosten, für die die Studierenden lediglich Pauschalangebote in Anspruch nehmen können. Es gibt jetzt viele Wege, eine Steuererklärung für die Jahre der wissenschaftlichen Bildung abzugeben. Beispielsweise in der klassischen Papierversion mit den Formularen des Finanzamtes, mit Hilfe von Steuer-CD-ROMs oder seit einiger Zeit auch über diverse Online-Anbieter.

Für Nichtfachleute ist es daher recht schwer nachzuvollziehen, welche Studiengebühren an welcher Position eingegeben werden müssen, damit sie auch vom Fiskus erstattet werden. Seit Ende 2015 gibt es auf der Website studentensteuererklärung.de eine Online-Steuererklärung für Studenten und Abiturienten. Ein Steuertool führt Sie in wenigen Arbeitsschritten durch Ihre Steuererklärung.

Außerdem sind viele Pakete bereits für Sie vorregistriert, so dass Sie nur wenig Zeit für Ihre Steuererklärung aufwenden müssen. Zwar ist eine Steuererklärung tatsächlich nur nachträglich für bis zu 4 Jahre möglich, doch können derzeit noch bis zu 7 Jahre lang steuerliche Verluste vorgetragen werden. Das bedeutet, dass frühere Studierende, die bereits berufstätig sind und noch keine Steuererklärung für ihre Studienzeit abgegeben haben, ihre Studiengebühren noch vom Land zurückfordern können.