Kunststoff Brille Breite Nase

Sippe

Wir haben bereits besprochen, dass nicht jede Kunststoffbrille sofort eine Liebesbeziehung zu Ihrer Nase aufbaut, aber wenn Sie wollen, dass es diese und keine andere ist, dann kann Plan B bis D immer noch gelten. Bei der Bahnbreite handelt es sich um den kürzesten Abstand zwischen den Gläsern unter der Bahn und wird von der Innenkante der Nut bis zur Innenkante der Nut gemessen. Um die Brille gut anpassen zu können, muss der Steg der Breite Ihrer Nase entsprechen. Dazu wird der Nasenrücken mit einem speziellen Kunststoff abgeformt. Deshalb sind es meistens Männer mit stechenden Nasen.

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einen ersten Befestigungsstift (14), der sich von dem Mittelteil (12) in einer ersten Ausrichtung (Y) erstreckt, einen Halteteil (22) für das Nasenpolster (30) benachbart zu dem Verbindungsteil (20), dessen Abschnitt (22) in einer zweiten Ausrichtung (X) senkrecht zu der ersten Ausrichtung (Y) bevorzugt länger als diejenige des Mittelteils (12) ist.

Es handelt sich um ein Verbindungsglied zur Befestigung eines Nasenpolsters an einer Kunststoffbrille nach Anspruch 1, ein Nasenpolster zur Befestigung an einem solchen Verbindungsglied nach Anspruch 16 und eine Brille mit zwei solchen Verbindungsgliedern und darauf angebrachten Nasenpolstern nach Anspruch 21. Bei der Technologie sind zwei Haupttypen von Gläsern bekannt, und zwar Gläser, deren Rahmen im Grunde aus Metallen und Gläser, deren Rahmen im Grunde aus Kunststoff ist.

Viele Brillenfassungen haben einen Rahmen mit zwei Augenringen, die die Gläser mindestens teilweise - oft komplett - durchlaufen. Im Falle einer Kunststoffbrille ruhen die Ränder der Augen in Abschnitten direkt auf der Nase des Brillenträgers. Der Nachteil ist, dass es nicht möglich ist, die Stütze der Brille im Bereich der Nase einzustellen.

Für Metallgläser oder rahmenlose Gläser sind im Bereich der Nase zwei so genannte Metallbrückenstützen vorhanden, von denen das eine Ende auf dem Rahmen oder direkt auf der Linse und das andere Ende eine sogen. Der Stegträger ist leicht plastikverformbar, so dass er sich leicht an die Form der Nase des Benutzers anpassen lässt und die Lage des Rahmens angepasst werden kann.

Der Nachteil ist, dass die Kontaktfläche, die nur durch die Nasenkissen bestimmt wird, oft kleiner ist als bei den oben genannten Kunststoffbrillen, was sich negativ auf den Tragkomfort auswirkt. Auf dieser Basis soll mit dieser Entwicklung eine Verbindung zwischen den Eigenschaften von Kunststoffgläsern und den Eigenschaften von Metallgläsern mit Stegträgern und Nasenpolstern geschaffen werden.

Die Aufgabenstellung wird durch ein Verbindungsglied mit den Eigenschaften von Patentanspruch 1, durch ein Nasenpolster mit den Eigenschaften von Patentanspruch 16 und durch eine Brille erfüllt, die nach Patentanspruch 21 neben einem Kunststoff-Rahmen auch die beiden vorgenannten Bestandteile enthält. Die Grundidee der Idee ist es, ein Anschlusselement zu schaffen, welches wie ein Stegträger gestaltet ist, der an einem Plastikrahmen einer Brille angebracht werden kann und so mit diesem Anschlusselement eine Nasenauflage auf den Rahmen der Brille setzt.

Vor allem ist das Anschlusselement so gestaltet, dass es mit einfachsten Hilfsmitteln aber trotzdem fest am Rand des Auges einer Brille aus Kunststoff angebracht werden kann und eine gute Anpassungsfähigkeit (d.h. Verformbarkeit) hat. Dazu ist das Anschlusselement wie nachstehend beschrieben ausgeführt: Der Verbinder umfasst einen Mittelteil, einen ersten Befestigungsstift, der sich von dem Mittelteil in einer ersten Drehrichtung wegzieht, einen Verbindungsteil, der sich gegenüber dem Mittelteil verjüngt und sich gegenüber dem ersten Befestigungsstift verjüngt, und einen Halteteil für das Nasenpolster neben dem Verbindungsteil, dessen Dauer in einer zweiten Drehrichtung senkrecht zur ersten Drehrichtung liegt.

Wird für das Befestigungselement ein geeigneter Werkstoff wie z. B. Reintitan oder rostfreier Stahl gewählt, führt dies zu einer plastischen Deformierbarkeit in mindestens zwei Durchmessern. Im Hinblick auf die Standfestigkeit der Rahmenverbindung hat sich die Bereitstellung von mindestens zwei Befestigungsstiften (erster Befestigungsstift und zweiter Befestigungsstift) als optimal erwiesen. Zur Erzielung einer guten Anpassungsfähigkeit, d.h. Flexibilität, ist es besonders wichtig, nur einen einzigen Anschlussbereich zu haben.

Hier erweist es sich als besonders vorteilhaft, exakt einen Verbindungsteil gegenüber dem ersten und zweiten Befestigungsbolzen (falls vorhanden) auf einen Spalt zu legen, der eine optimale Kraftübertragung in die Befestigungsbolzen ermöglicht. Zur einfachen Montage und zur Vermeidung einer statischen Überbeanspruchung sind außerdem exakt zwei Befestigungsbolzen vorzuziehen.

Zur Erzielung eines sicheren Haltes am Ösenrand eines Rahmens, ohne dass das Anschlusselement an den Rahmen geklebt werden muss, werden die Befestigungsbolzen bevorzugt mit einer gezackten Aussenkontur ausgeführt. Besonders bei einer verzahnten Aussenkontur ist es weiterhin vorzuziehen, neben dem ersten Befestigungsstift mindestens einen Verschiebestift bereitzustellen, der den Kunststoff des Brillengestells beim Eindrücken in den Kunststoff des Brillerandes in Richtung des Befestigungsstiftes verschiebt, wobei mit sehr einfachem Aufwand ein standfester Sitz erreicht werden kann.

Bei zwei Fixierstiften wird der Verschiebestift bevorzugt zwischen den beiden Fixierstiften angeordneter. Wenn nur ein Fixierstift vorhanden ist, ist es vorzuziehen, auf beiden Seite dieses Fixierstiftes einen Verschiebestift zu haben. Zur Erzielung eines höheren Tragekomforts ist die dem Benutzer zugewandte Seite des Nasenkissens gewölbt und damit bevorzugt auch die Seite des Verbindungselements, die im Prinzip parallele verläuft.

Zur weiteren Verbesserung der Anpassungsfähigkeit, d.h. der Biegefähigkeit, wird weiter vorgezogen, dass das Halteteil einen Durchbruch hat, der möglichst weiterhin durchbrochen wird. Um eine hohe Biegsamkeit zu erreichen, hat sich herausgestellt, dass es besonders von Vorteil ist, wenn die Öffnung eine Wölbung hat, die sich in Fahrtrichtung oder gar in den Fugenbereich ausdehnt.

Zur Erzielung einer guten Anpassungsfähigkeit an die Form der Nase wird besonders darauf geachtet, dass der Haltebereich einen Ober- und einen Unterbereich hat. Vorzugsweise ist es vorzuziehen, dass der Unterbereich größer ist als der Oberbereich und dass der Unterbereich über den Mittelteil des Verbindungselements hinausragt.

Weiterer Pluspunkt des Ober- und Unterteils ist, dass das Nasenpolster am Verschluss so angebracht werden kann, dass es nicht verloren geht. Die Nasenauflage hat eine dem Mittelteil, dem Verbindungsteil und dem Halteteil des Verschlusses angepasste Aufnahmevorrichtung, die gegenüber dem Verschluss bevorzugt leicht unterdimensioniert ist, so dass die Nasenauflage unter Zug auf den Verschluss gesetzt wird.

Vorzugsweise sollte die Nasenauflage, in die die Halterung für das Anschlusselement hineinragt, d.h. die dem Brillenrand zugewandte Fläche, so flach sein, dass sie direkt und nahezu spaltfrei zum Brillenrand passt und somit den Verschleißcharakter einer Plastikbrille behält, jedoch mit besseren Gebrauchseigenschaften.

Bei den originellen Brillen handelt es sich um einen Kunststoffrahmen mit zwei Augenringen und einem Nasenpolster. Eine Kontaktfläche des Nasenpolsters zeigt in Nasenrichtung und die Kontaktfläche jedes Nasenpolsters ist bevorzugt in Kontakt mit dem Brillengestell.

Die Augenumrandung des Brillengestells hat für jeden Fixierstift bevorzugt eine Vorbohrung, die im Verhältnis zur Breite des Fixierstiftes unterdimensioniert ist, deren Querschnitt aber bevorzugt grösser ist als die Stärke des Verbindungselements, so dass die Fixierstifte unter einer plastischen Deformation des Kunststoffs (insbesondere des Acetats) des Brillengestells eingepresst werden.

Die Einpressung kann in der Regel ohne Heizung des Rahmens durchgeführt werden. Hier ein Brillengestell in Aufsicht aus der Perspektive des Brillenträgers, bei dem an den Innenseiten der Augenkanten des Brillengestells ein Nasenpolster mittels eines Anschlusselements angebracht ist, Die 1 stellt ein präferiertes Designbeispiel eines Anschlusselements 10 in der Aufsicht dar.

Bei diesem Anschlusselement handelt es sich um ein Metallstanzteil, das bevorzugt aus rostfreiem Stahl oder Aluminium ist. Diese Stanzteile haben eine gleichbleibende Stärke von bevorzugt zwischen 0,5 und 1,0 mm, z.B. 0,8 mm. Der Anschlusskörper 10 hat ein im Prinzip balkenförmiges Mittelteil 12, von dem sich zwei Befestigungsbolzen 14, 16 in eine erste Drehrichtung (Y-Richtung) ausdehnen.

Die beiden Befestigungsbolzen 14, 16 sind baugleich. Das Mittelteil 12 ist bevorzugt größer als der Zwischenraum zwischen den beiden Befestigungsbolzen 14, 16, so dass es eine vorstehende Schneide hat, die als Kontaktkante ( "12a") bekannt ist. Zwei Befestigungsbolzen 14, 16 sind mit einer verzahnten Aussenkontur versehen.

Am besten sind exakt zwei Befestigungsbolzen 14, 16 vorgesehen, aber auch Ausführungen mit nur einem Befestigungsbolzen oder mit mehr als zwei Befestigungsbolzen sind möglich. Ein Verdrängungsstift 18 verläuft zwischen den beiden Fixierstiften 14, 16 im wesentlich parallelen Bereich, jedoch ist die Breite und möglichst auch die Breite des Verdrängungsstiftes 18 wesentlich kleiner als die der Fixierstifte 14, 16.

In dem dargestellten Konstruktionsbeispiel entspricht die Baulänge des Verschiebebolzens etwa einem Acht- bis ein Zehntel der Baulänge der Befestigungsbolzen und die Breite etwa einem Drittel. 3. Im Gegensatz zur Verlängerung der Befestigungsbolzen 14, 16, die nebeneinander verlaufen, verläuft vom Mittelteil 12, also auch in Y-Richtung, ein Verbindungsteil 20. Dieses Verbindungsstück 20 ist gegenüber dem Mittelstück 12 konisch, seine Maximalbreite in der zweiten Drehrichtung (X-Richtung) senkrecht zur ersten Drehrichtung (Y-Richtung) ist etwa halb so groß wie die Maximallänge (in X-Richtung) des Mittelstücks 12 im dargestellten Konstruktionsbeispiel.

Auf den Anschlussabschnitt 20 folgt ein Haltestück 22 in Y-Richtung, dessen Baulänge l1 in X-Richtung nochmals etwa zweimal die Baulänge des Mittelabschnitts 12 übertrifft. So kann die Baulänge l1 des Halteteils 22 ca. 10 mm sein. Der Außenumriss des Verbindungsabschnitts 20 ist bevorzugt im Querschnitt lentikular mit einer dem mittleren Abschnitt 12 zugekehrten Schneide mit zwei Profilen 20B und 222C und einer dem mittleren Abschnitt abgekehrten Schneide mit konvexer Schneide 22A.

Der Durchbruch 26 hat im dargestellten Beispiel eine Wölbung 26 A, die sich in Anschlussrichtung 20 erstreckt. Gute Biegefähigkeit ist für eine gute Anpassungsfähigkeit an die Nase des Benutzers von Bedeutung. Selbstverständlich ist es auch möglich, das gesamte Halteteil um eine durch das Verbindungsteil laufende Welle in X-Richtung zu schwenken.

Die Nasenauflage 30 ist für die Montage auf dem Anschlusselement 10 von 1 und 2 vorgesehen. Im Grundriss der 3 ist das Nasenpolster 30 im Prinzip lentikular, im Prinzip wie das Halteteil 22 des Verbindungselements 10. Das Nasenpolster 30 hat eine im Prinzip flache Kontaktfläche 39.

Aus dieser Auflagefläche 39 ragt eine aus drei Abschnitten 34, 35 und 36 bestehende Aufnahmevorrichtung 32 für den Mittelteil 12, den Verbindungsteil 20 und den Halteteil 22 der Befestigung 10 heraus; demnach hat der erste Teil 34 im wesentlichen die Gestalt des Mittelteils, der zweite Teil 35 im wesentlichen die Gestalt des Verbindungsteils 20 und der dritte Teil 36 im wesentlichen die Gestalt des Halteteils 22, die Abmaße, aufweist,

vor allem die Baulänge L 2 des dritten Abschnitts 36, sind gegenüber den Maßen des Verbindungselements 10, vor allem der Baulänge L 1 des Halteabschnitts 22, leicht unterdimensioniert, um einen sicheren Halt des Nasenpolsters 30 auf dem Anschlusselement 10 zu erwirken. Der dritte Teil 36 des Halters 32 hat je nach Form des Halteteils 22 einen Oberteil 37 und einen Unterteil 38.

Die Nasenauflage 30 ist bevorzugt aus Silicon, daher ist sie verhältnismäßig elastisch und zart. Das Nasenpolster 30 wird am Stecker 10 montiert, indem zuerst der Unterbereich 24 des Halteteils 22 in die Buchse 32 gesteckt und dann der Oberbereich des Nasenpolsters über den Oberbereich 32 des Halteteils 22 gesteckt wird.

Das Nasenpolster 30 am Anschlusselement 10 wird in der Regel erst nach der Befestigung des Anschlusselements 10 am Rand einer Brillenfassung aufgesetzt. In der 6 ist ein Rahmen 40 aus der Perspektive des Brillenträgers dargestellt. Bei den Augenrändern 41, 42 dieses Rahmens 40 ist über einem Verbindungsstück, wie eben dargestellt, ein Nasenpolster 30 so angebracht, dass eine Kontaktfläche 31 auf die Nase des Benutzers zielt.

Da sich der Unterbereich 24 des Halteteils in X-Richtung über den Mittelteil ausdehnt, kann der Unterteil des Nasenkissens in Z-Richtung geschwenkt werden mit einer plastischen Deformation des Verschlusses gegenüber dem angrenzenden Ösenrand, was zu einer hohen Anpassungsfähigkeit führt. Der Anschluss zwischen Anschlusselement und Rahmen geschieht durch Löcher im Rahmen, in die die Befestigungsbolzen 14, 16 kaltverpresst werden.

Die Löcher sind kleiner als die Breite der Befestigungsbolzen, aber grösser als die Stärke des Verbindungselements. Die Kontaktflächen 39 der Nasenkissen sollten vorzugsweise mit dem Rahmen in Kontakt stehen. Verbindungsteil (10) zum Verbinden eines Nasenpolsters (30) mit einem Brillengestell aus Kunststoff, umfassend einen Mittelteil (12), einen ersten Befestigungsstift (14), der sich von dem Mittelteil (12) in eine erste Orientierung (Y) erstreckt, einen Verbindungsteil (20), der sich von dem Mittelteil (12) erstreckt und sich relativ zu dem Mittelteil (12) verjüngt,

der Verbindungsteil (20) sich gegenüber dem ersten Befestigungsstift (14, 16) und einem Halteteil (22) für das Nasenpolster (30) neben dem Verbindungsteil (20) befindet, dessen Abschnitt (22) in einer zweiten zu der ersten Ausrichtung (Y) rechtwinkligen Ausrichtung (X) bevorzugt die Gesamtlänge des Mittelteils (12) überschreitet. Anschlusselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, dass ein zweiter Befestigungsbolzen (16), der sich vom Mittelteil (12) ausgehend zum ersten Befestigungsbolzen (14) verläuft, weiter vorzusehen ist.

Anschlusselement (10) nach einem der vorstehenden Forderungen, dadurch gekennzeichent, dass exakt zwei Befestigungsbolzen (14, 16) vorhanden sind. Verbindungsglied (10) nach einem der vorstehenden Forderungen, dadurch gekennzeichent, daß mindestens ein Verschiebestift (18), dessen Höhe maximal ein Viertel der Gesamtlänge des ersten Befestigungsbolzens (14, 16) aus dem dem an den ersten Befestigungsbolzen (14, 16) angrenzenden Mittelteil (12) herausragt.

Verbindungsglied nach Anspruch 7, soweit es sich aufanspruch 2 bezieht, dadurch gekennzeichent, dass sich der Verschiebestift (18) zwischen dem ersten und dem zweiten Befestigungsbolzen (14, 16) ausdehnt. Anschlusselement (10) nach einem der vorstehenden Forderungen, dadurch gekennzeichent, dass die dem Mittelteil (12) zugewandte Seite (22a) des Halteteils (22) gewölbt ist.

Anschlusselement (10) nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichent, dass der Halteteil (22) eine Öffnung (26) hat. Befestigungselement (10) nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Haltebereich (22) einen Oberbereich (23) in bezug auf die zweite Ausrichtung (X) und einen Unterbereich (24) hat, beide Gebiete (23, 24) sich über den Anschlußbereich in bezug auf die zweite Ausrichtung (23, 24) ausdehnen.

Nasenpolster ( "Nasenpolster") zum Anbringen an einem Verbinder (10) nach einem der Patentansprüche 1 bis 15, welches Nasenpolster (30) eine Aufnahmevorrichtung (32) für den mittleren Teil ( "Mittelteil"), den Verbinderteil (20) und den Halteteil (22) des Verbinders (10) umfasst, so dass die Aufnahmevorrichtung (32) einen ersten Teil (34) für den mittleren Teil (12) auf einer Seite offen hat, so dass er in der Lage ist, sich auf einer Seite zu öffnen,

ein zweiter Teil ( "35") für den Verbindungsteil (20) benachbart zu dem ersten Teil (34) und relativ zu dem ersten Teil (34) verjüngt und ein dritter Teil (36) für den Halteteil (22) benachbart zu dem zweiten Teil (35) und relativ zu dem zweiten Teil (35) verbreitert. Nasenpolster nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichent, daß die Gesamtlänge des dritten Teils (36) in der zweiten Fahrtrichtung (X) kleiner ist als die des Halteteils (22) in der zweiten Fahrtrichtung (X).

Brillenfassung aus Kunststoff mit zwei Augenrändern, zwei an einem inneren Teil eines Augenrands nach einem der Patentansprüche 1 bis 15 angeordnete Verbindungselemente (10) und zwei an einem Anschlußelement (10) nach einem der Patentansprüche 16 bis 20 angeordnete Nasenpolster (' 30). Schutzbrille nach Anspruch 21, bei der das Anschlusselement nach Anspruch 12 gebildet ist, dadurch gekennzeichent, dass der Brillengestell für jeden Befestigungsstift (14, 16) eine Vorbohrung hat, deren Querschnitt grösser als die Stärke des Anschlusselements, aber kleiner als die Breite des diesem zugehörigen Befestigungsstiftes (14, 16) ist, und die Befestigungsstifte bevorzugt ausschliesslich in den Öffnungen geklemmt sind.