Medikamente Steuerlich Absetzen

Drogen von den Steuern abziehen. Ist das möglich?

Arzneimittel, Praxisgebühren, Therapiekosten und der Weg zum Arzt kosten langfristig viel Geld. Die Gesundheitskosten können aber auch teilweise steuerlich geltend gemacht werden. Arzneimittel können als außerordentliche Belastungen in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden, wenn ein ärztliches Rezept vorliegt. Das ist der einzige Weg, um mit der Einnahme von Medikamenten aufzuhören. Wenn Sie Ihre Krankheitskosten für das vergangene Kalenderjahr in Ihrer Steuererklärung angeben wollen, müssen diese als Sonderkosten ausgewiesen werden.

Drogen von den Steuern abziehen. Ist das möglich?

Ist es möglich, Medikamente von der Mehrwertsteuer abzuziehen? Es wird nicht alles bezahlt und das kann zu privaten Ausgaben führen. Was ist mit der Mehrwertsteuer? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen kann ich die steuerlichen Aufwendungen einfordern? Es ist jedoch zu beachten, dass eine angemessene Last abgerechnet wird, die vom Verdienst und Familienstand/Kindern abhängt. sieh hier::

Auch für kinderreiche Haushalte ist es sinnvoll, da die "angemessene Belastung" dort sehr gering ist. Sie sollten also fleißig Belege einsammeln und viele, viele Medikamente einkaufen - denn je nach Ihrem Verdienst muss etwas zusammentreffen. Die Steuerbehörde weiss ganz klar, was Drogen sind.

Was ist steuerlich absetzbar?

Ich verstehe, dass Sie auch Drogen für Steuerzwecke beanspruchen können. Nicht verschreibungspflichtige Medikamente können in der Pharmazie gekauft und nicht beansprucht werden; vom behandelnden Arzt verschriebene Medikamente (d.h. mit Rezept) können beansprucht werden. Was ist mit der Tablette? Es ist ein verschreibungspflichtiges Medikament, aber nicht unbedingt erforderlich, also haben einige Leute es, andere nicht.

Können die Rezepturen der Steuermeldung beigefügt werden - ja oder nein?

Besamungskosten sind steuerlich abzugsfähig.

Der Finanzgerichtshof (FG) des Landes Nordrhein-Westfalen entschied zugunsten eines Ehepaares, das die Fertilitätsbehandlung mit Sperma von Spendern als außerordentliche Steuerbelastung für seine Einkommenssteuererklärung bezeichnete. Die Nachkommenschaft des Ehemannes war aufgrund der Unfruchtbarkeit nicht möglich. Die Verheirateten entschieden sich nach mehreren erfolglosen Überführungsversuchen für die so genannte heterologe Besamung, bei der die Besamung mit Spendersperma durchführt wird.

Der Aufwand dafür betrug über 20.000 €, inklusive Medikamenten- und Reisekosten. Der Krankenversicherer hat diese Aufwendungen nicht übernommen. Das Ehepaar beanspruchte den in der Einkommenssteuererklärung ausgewiesenen Geldbetrag vom Steueramt als außerordentliche Bürde. Die Steuerbehörde sah die Aufwendungen nicht als außerordentliche Lasten an und wies auf die Ablehnung durch den Obersten Gerichtshof des Bundesfinanzhofes (BFH) hin.

Demnach ist die Besamung der Eier einer kerngesunden Gattin mit fremden Spermien keine (unvermeidliche) medizinische Behandlung, da der erkrankte Mann nicht versorgt wird und die betroffene Gattin krank ist. Im Gegensatz dazu stellen Kinderlosigkeiten aufgrund von Unfruchtbarkeit an sich keine Krankheiten da. Die Eheleute haben gegen die Verfügung des Finanzamts geklagt.

Das Argument der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BFH), dass es sich bei der Unfruchtbarkeit eines Menschen im Grunde genommen nicht um eine Erkrankung handelt, kann nur eingeschränkt verfolgt werden. Sollte die Insemination nicht zum gewünschten Ergebnis führen, kann eine Fortsetzung der Therapie nach medizinischen anerkannten und medikamentös angezeigten Verfahren als Heilungs- oder Therapiemassnahme erachtet werden. Damit soll die durch die Keimfreiheit der Erkrankung bedingte Unfruchtbarkeit gemildert werden.

Der hierfür notwendige Aufwand war daher unvermeidlich und musste gemäß 33 des Niedersächsischen Steuergesetzes (EStG, Beschluss vom 05.05.2010, Az.: 9 T 231/07) berücksichtigt werden. Damit stellt die Landesregierung Niedersachsen die Besamung steuerlich auf eine Stufe, und zwar ungeachtet der Samenspender. Es wird nicht unterschieden, ob die Infertilität der Frauen oder die Infertilität des Menschen die Ursachen der Kindslosigkeit sind.

Hinsichtlich des in der oben genannten Verfügung zum Ausdruck kommenden Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es nicht ungewöhnlich, dass die Rechtssprechung des Bundesgerichtshofs bald geändert wird. Die betroffenen Steuerpflichtigen sollten daher ihre Ausgaben als außerordentliche Last beanspruchen und im Falle einer negativen Beurteilung durch die Steuerbehörde gegen die Verfügung der Landesregierung Niedersachsen Beschwerde einreichen.

Zudem haben die verheirateten Steuerzahler die Option, sich einen Teil der Ausgaben von der Krankenversicherung erstatten zu lassen. Unsere Prüfliste für die Besamung sagt Ihnen, welche Anforderungen Sie erfüllen müssen, um abgedeckt zu werden.