Sonnenbrille Herren Rundes Gesicht

Mit der Einhaltung des Datenschutzes startet Facebook die Gesichtserkennung in Europa.

Die Sonnenbrillen-Designer sind grundsätzlich bestrebt, möglichst viele interessierte Kunden für den Sitz und die Passform zu gewinnen. Die kleinen und runden Exemplare, wie sie einst John Lennon trug, erscheinen jedoch eher ungünstig. Diese runde Sonnenbrille ist besonders für Männer mit eckigen, ovalen oder herzförmigen Gesichtern geeignet. Quadratische Rahmen eignen sich besser für runde Flächen. Das ovale Gesicht wird als Ideal präsentiert, das zu den meisten Brillenformen passt.

Mit der Einhaltung des Datenschutzes startet Face Recognition in Deutschland.

Nach der Anhörung von Markus "I don't know" Sugarberg durch den US-Kongress verkündet nun die weitere Aktion von Seiten Facebooks. Sie sollen den Nutzern*innen "mehr Einfluss auf ihre Persönlichkeitsrechte gewähren und erläutern, wie wir mit ihnen umgehen", heisst es in einem Blogbeitrag des Konzerns. Das neue EU-Regelwerk, das seit Jahren in einem noch nie dagewesenen Lobbying-Kampf gekämpft hat und nun in Ganzseitenanzeigen auftaucht.

Kein Wunder, dass trotz der neuen Regelungen, die ab dem 2. April 2018 in Kraft treten, an ihrem Businessmodell festgehalten wird. Die Menschen werden weiter ausgewertet und geordnet, so dass Werbetreibende ihnen gezielt wirtschaftliche und gesundheitspolitische Nachrichten senden können. Mit den neuen Massnahmen können die Nutzer*innerhalb dieses Systems nun etwas mehr mitbestimmen.

Dies beweist jedoch, dass die konkreten Maßnahmen des Konzerns eine Lüge für seine anhaltenden Zusicherungen des Wohlwollens sind - wie bisher bei der unklaren Mitteilung der Personen, deren Angaben an die Firma geschickt wurden. Beispielsweise fordern die Blogverantwortlichen in ihrem Beitrag, dass bei den bevorstehenden Veränderungen von Seiten Facebooks keine neuen Genehmigungen zur "Sammlung, Nutzung oder Weitergabe von Informationen auf Facebook" verlangt werden.

Das Unternehmen nimmt jedoch die Möglichkeit wahr, eine automatische Gesichterkennung in der Europäischen Union und in Canada einzuführen, die in diesen Gebieten aus Gründen des Protestes noch nicht eingeführt wurde. Nichtsdestotrotz will sich das Unternehmen neue Rechte zur Erhebung und Nutzung von Benutzerdaten erteilen.

Die Gesichterkennung beruht auf der Analyse von Bildern und der Erstellung individueller Unterschriften für das Gesicht aufgrund seiner Eigenschaften. Auf der Grundlage dieser rechnerischen Darstellungen der Gesichtszüge werden die Menschen dann auf allen Bildern erkannt. In den nächsten Tagen wird ein Entscheidungsmenü angezeigt, in dem die Nutzer*innen über die Art der Datennutzung mitbestimmen.

User*inside können z.B. wählen, ob "Daten von Partnern" für das Schneiden von Werbemitteln verwendet werden dürfen. Dies bezieht sich auf Informationen, die über eine ähnliche Schaltfläche oder Tracking-Pixel auf Websites Dritter gesammelt werden. Diese Features ermöglichen es Werbetreibenden, eine Kundenliste auf Google hochzuladen, um bereits bekannte Kunden auf der Website zu finden.

Bei besonders geschützten Datengruppen wie religiöse oder religiöse oder polizeiliche Auffassungen und sexuelle Ausrichtung kann der User*inside nun individuell festlegen, ob diese Information von Google für das Playout maßgeschneiderter Werbemaßnahmen verwendet werden darf. Dies ist jedoch nur ein kleiner Trost angesichts der anderen Analysemöglichkeiten: Der Datenskandal um die Verwendung von Zahlen durch die FirmaCambridge Analytica hat gezeigt, wie angeblich unbedenkliche Zahlen auch für Politikprognosen verwendet werden können.

Junge Menschen zwischen 13 und 15 Jahren sollten diese "Features" erst nach Zustimmung ihrer Erziehungsberechtigten benutzen können und sich sonst mit einem "weniger persönlichen Facebook" begnügen müssen, kündigt das Untenehmen bedauerlicherweise an. Selbst wenn die Massnahmen letztendlich nur Verschwendung sind, ist der Prozess ein durchaus geschichtsträchtiger Moment: Im bevorstehenden Rechtsstreit wird sich auf diese Zustimmungserklärung von Seiten der Datenschutz- und Verbraucherorganisationen verlassen, wenn Zweifel bestehen, ob die Datenschutzpraxis des Konzerns den EU-Standards wirklich entsprich.

Sollte die Gruppe nun die Zustimmung ihrer Nutzer*innen als rechtliche Grundlage für ihre Datenschutzpraxis einholen, wäre dies z. B. auf informierte und freiwillig zu tun. Allerdings gibt es bei der datengestützten Bewerbung bei der Nutzung von Daten keine Opt-out-Möglichkeit - die Grundvoraussetzung für eine Selbstanzeige. Außerdem wird niemand argumentieren, dass die jetzt veröffentlichten Daten ausreichen, um den Nutzern*innen die konkreten Nutzungsmöglichkeiten der Daten und ihre Konsequenzen verständlich zu machen.

Das Unternehmen gibt zum Beispiel nur einige wenige Anwendungsbeispiele für die Gesichterkennung - zum Beispiel das Finden von Bildern von Ihnen, auf denen Sie noch nicht von anderen gekennzeichnet wurden. Es geht überhaupt nicht darum, welche Konsequenzen es für die Nutzer*innen haben kann, dass diese im Handumdrehen von Google, Werbetreibenden und Behörden identifiziert werden können.

Bis auf weiteres wird das Unternehmen darauf beharren, dass es die Genehmigung seiner Benutzer einholt. User*inside sollten sich daher die Zeit für das Durchklicken der Settings nehmen - auch wenn sie zu einem besonders widrigen Zeitpunkt auftauchen könnten. Weil ja, denn ja, denn es ist möglich, dass die Menschen die Situation, in der sie besonders sensibel oder angespannt sind, wahrnehmen und ihnen sagen können, wann es für sie am unangebrachtesten ist, zu entscheiden, wie sie die Daten in Zukunft nutzen wollen.

Wenn Sie die Einstellung nicht ändern, stimmen Sie der künftigen Verwendung der Gesichterkennung für Ihre eigene Persönlichkeit zu. Sie müssen nicht einmal durch die Information blättern, um "akzeptieren" zu wählen.