Außergewöhnliche Belastungen Behinderung Fahrtkosten

Behindertenpauschale

Neben der Behindertenpauschale können auch die Reisekosten eines Behinderten steuerlich absetzbar sein. Schwerbehinderte können ihre Ausgaben für Privatfahrten in einem "angemessenen Rahmen" als außerordentliche Belastungen abziehen, wobei das Finanzamt eine angemessene Belastung berechnet. Die Steuervorschriften für Menschen mit Behinderungen. Unvermeidbare, durch die Behinderung verursachte Reisekosten gelten nicht als durch die Pauschale gedeckt, es sei denn, es handelt sich um Betriebs- oder Werbungskosten, obwohl tatsächlich typische und laufende Kosten bestehen. Sämtliche Informationen über die außergewöhnlichen Kosten einer Behinderung und welche Kosten Sie steuerlich absetzen können.

Behindertenpauschale

Menschen mit Behinderungen haben nicht so viele Steuervorteile, wie man erwarten würde, obwohl sie viele außergewöhnliche Belastungen haben. Weil sie ihre Behinderung dem täglichen Leben anzupassen haben, haben sie eine Vielzahl von Aufwendungen, die zu hohen Preisen anfallen. Menschen mit Behinderungen haben jedoch die Option, eine sogenannte Steuerklärung für sich in Anspruch zu nehmen.

Wie ist der Pauschaltag für Menschen mit Behinderung? Jede Person kann in ihrer Einkommensteuererklärung gemäß 33 StG Sonderbelastungen beanspruchen, die dann von der Einkommensteuer abgezogen und damit erstattet werden können. Allerdings haben Menschen mit Behinderung hier die Option, einen Pauschalbetrag zu verlangen, um ihn auch abziehen zu können.

In der Regel können diese Kosten auch durch Aufzählung aller Quittungen erstattet werden. Liegt der durch die Nachweise geschätzte Wert jedoch unter dem Pauschalbetrag für Schwerbehinderte, ist es sinnvoll, den Pauschalbetrag für Schwerbehinderte in die Steuermeldung aufzunehmen. Die Höhe des Abzugs ist abhängig vom Invaliditätsgrad (in Prozent): zwischen 25% und 30% 310,00 €, zwischen 35% und 40% 430,00 €, zwischen 45% und 50% 570,00 €, zwischen 55% und 60% 720,00 €, zwischen 65% und 70% 890,00 €, zwischen 75% und 80% 1,00,00 €, zwischen 95% und 100,00% 1,420,00 €.

Ist eine Person erblindet ( "BL") oder ratlos ( "HI"), kann sie einen erhöhten Abzug vornehmen, und zwar 3.700,00 €. Die Pauschale kann entweder vom Invaliden selbst oder von seinen Erziehungsberechtigten beansprucht werden. Sie sollten Ihrer Anmeldung immer eine Abschrift Ihres Invaliditätsausweises beifügen, damit das Steueramt direkten Zugriff hat und die Höhe der jeweiligen Beiträge im Detail nachprüfen kann.

Beschließt ein Invalide jedoch, den Pauschalbetrag anstelle der in der Steuermeldung aufgeführten Aufzählungen zu verwenden, hat er nicht mehr die Option, die Aufzählungen vorzuweisen. Dennoch kann der Schwerbehinderte immer noch so genannte "atypische Sonderbelastungen" einfordern. Dies sind z.B. Heilungskosten, Haushaltshilfe, Betriebskosten, Arztkosten oder Reisekosten.

Sie müssen dann jedoch über die einzelnen Posten vorgelegt werden.