Der Berufsverband der Vinzenzer Tagungen und die youngcaritas-Initiative im Erzdiözese Paderborn verlangen die Wiedereingliederung der Brillenfinanzierung als Standardleistung in die Krankenversicherungssystem. Dafür haben sie im vergangenen Jahr knapp 22.000 Unterzeichner in der Unterschriftenaktion "Keeping a clear view" gesammelt, die nun am 19. Mai an den Petitionsausschuß des Bundestags in Bonn überreicht werden soll.
"Auch hier zeigt die National Poverty Conference Handlungsbedarf", sagt der geschäftsführende Direktor der Vinzenz-Konferenzen, Mathias Kriegs. Dieser hatte bei den Koalitionsgesprächen in Bonn unterstrichen, dass die gleichberechtigte Kassenfinanzierung für gesellschaftlich schwache Menschen, die ihre Lebensgrundlage mit Hilfe von Harz IV absichern müssen, keine hinreichende Loesung sei. Der Standard-Gesundheitsbetrag von 15,80 EUR pro Monat ist für Brillen und Prothesen viel zu niedrig.
Die Vinzenzer Tagungen und Young Caritas im Erzdiözese Paderborn sind seit vielen Jahren stark repräsentiert. "Jedenfalls für Geringverdiener verlangen wir, dass die Finanzierung von Brillen durch das Sozialrecht abgedeckt wird", sagt er. Vor der Übergabe der knapp 22.000 Signaturen in Berlins wollen sich die Petenten an mehreren Stellen im Erzdiözese Paderborn auf dem Weg nach Berlin verabschiedet haben, wo besonders viele Signaturen für die Spektakelpetition zusammengetragen wurden, und weitere Unterstützung für ihre Sache erhalten.
Die Empfänger von Infusionslösungen von Hartz IV sind in der Lage, die Brille zu reparieren.
Der Bundessozialausschuss hat beschlossen, dass Hartz-IV-Empfaenger fuer die Reparatur von Brillen von der Arbeitsagentur bezahlt werden sollen. Eine niedersaechsische Hartz-IV-Empfaengerin hat die Arbeitsagentur verklagt. Denn das Büro wollte ihm die Kosten für die Reparatur seiner Brille nicht wiedererstatten. Jetzt hat das Sozialgericht in Koblenz ein Gutachten (Aktenzeichen: 14 AE 4/17 R) erlassen - für den Antragsteller.
Sie sind ein "Therapiegerät" und daher nicht Gegenstand der Regelung von Harz IV. Der Reparaturaufwand ist vom Job Center zu übernehmen. Außerdem sind die Instandsetzungskosten für Brillen nicht unter dem amtlichen Punkt "Bedarf für hilfsbedürftige Menschen" aufgeführt - und daher unter dem Stichwort "Besondere Bedürfnisse". Das Oldenburger Arbeitsgericht hat vor einigen Jahren beschlossen, dass das Amt für Sozialhilfe (Aktenzeichen: S22 SO 166/12 ER) den Erwerbslosen auch die von einem Arzt verordneten Brillenkosten erstattet.
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