Lediglich für sehbehinderte Personen, Sehbehinderte, Kinder unter 18 Jahren und Personen mit Augenschäden oder Augenkrankheiten besteht Versicherungsschutz für Brille und andere Hilfsmittel in der Krankenpflege. Vielmehr ist der Kostenerstattungsanspruch für Erwachsene im Sinne der Rechtsvorschriften auf ärztlich erforderliche Sonderfälle beschränkt.
Im Regelfall benötigen diese Personen Vergrößerungshilfen wie Lupen, Teleskopbrillen oder elektronische Vergrößerungshilfen bis hin zu Lesegeräten zum Textlesen. Markieren Sie in der nachfolgenden Übersicht "Erstattung von Brille und Sehhilfen" und wählen Sie "Suche starten".
Für gewisse Versicherungsnehmer gehören dazu auch Hilfsmittel, Brille und Brillenlinsen. Vertragsabschlüsse mit vielen kompetenten Leistungserbringern gewährleisten Ihnen eine rasche, sichere, lokalisierte und hochqualitative Versorgung: Bei Augenschäden oder Augenkrankheiten, wenn Sie eine starke Sehschwäche haben und mit einer Brille eine maximale Sehschärfe von 30 v. H. erzielen, eine Hornhautkrümmung von mehr als vier Durchmessern.
Der behandelnde Ophthalmologe wird Ihnen mitteilen, ob Sie zu dieser Gruppe zählen. Hierauf aufbauend werden die Aufwendungen für ärztliche Verordnungen und ärztliche Leistungen bis zur Höhe des festgelegten Betrages gedeckt. In der Regel beläuft sich Ihre Selbstbeteiligung auf zehn vom Hundert des Anschaffungspreises, minimal 5 und maximal 10 EUR.
Dies ist für alle Krankenversicherungen vorgeschrieben. Wenn Sie sich für eine Hilfe oder Ausrüstung entschieden haben, die über das Niveau der medizinischen Notwendigkeit hinausgeht, übernehmen Sie die dadurch entstehenden Mehr- und Nachlaufkosten selbst. Bei Sehbehinderungen können Sehbehinderte ihre Sehkraft durch eine Augenuntersuchung beim Ophthalmologen prüfen. Bei der Visusbestimmung (Refraktionsbestimmung) handelt es sich dann um eine Dienstleistung, die von den GKV erstattet wird.
Eine der häufigsten Sehstörungen in der Population ist die Myopie.
Eine der häufigsten Sehstörungen in der Population ist die Myopie. Dies ist in der Regel auf ein fehlerhaftes Augenwachstum zurückzuführen. Aufgrund dieser Aberration liegt der Fokus des Augenhintergrundes vor der Retina, so dass das Bild an der richtigen Position fokussiert wird. Diese Fehlfokussierung bedeutet, dass weiter vom Blick entfernte Objekte als verschwommen wahrgenommen werden und daher oft nicht mehr richtig wiedererkannt werden.
Schwere Verlagerungen des Brennpunkts können zu einer sehr großen Verschlechterung der Sehschärfe und müssen durch eine Therapie wiederhergestellt werden. Konventionelle Verfahren wie Brille oder Kontaktlinse verschieben den Fokus mit einer divergierenden Linse zurück auf die Retina. Glücklicherweise gibt es jetzt andere Behandlungsmethoden für Myopie oder andere Sehstörungen.
Hierzu zählt vor allem die Augenlaserbehandlung, die die dauerhafte Brennpunktkorrektur garantiert, so dass in den meisten FÃ?llen keine Brille oder Kontaktlinse mehr notwendig ist. Mit Exklusivverträgen mit unterschiedlichen Lieferanten von Gläsern und Linsen können Sie eine Vielzahl von Leistungen in Anspruch nehmen.