Brillengläser ( "10") mit Linsen (12) und einem Rahmen mit abnehmbaren Armen (16), von denen jeder Arm an einem Ende Mittel (44) zur abnehmbaren Anbringung an einem Rahmenelement (28) hat, dadurch gekennzeichent, daß die Mittel (44) an einem Ende des Rahmens vorgesehen sind, daß die Befestigungseinrichtungen mit einem Gelenkelement (28) des Rahmens zusammenarbeiten, und daß diese Befestigungseinrichtungen ein erstes Teil ( "44") aufweisen, das mit einem zweiten Teil (40) des Gelenkelements durch Einsetzen ineinanderwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen mit einem zweiten Teil (40) des Gelenkelements ineinandergreifen, und daß die Befestigungseinrichtungen mit einem ersten Teil (44) ineinandergreifen, das ineinander übergehen,
dass beim Einsetzen der Orgeln ineinander und beim Öffnen der Schläfen in die Gebrauchsstellung die Schläfenenden eines Abschnitts (24) des Rahmens oder der Brille sie daran hindern, sich von einander zu trennen, so dass die Schläfen zumindest zum Teil in die Aufbewahrungsposition zurückgefaltet werden müssen, damit die Orgeln gelöst werden können.
Brillengläser ( "10") mit Linsen (12) und einem Rahmen mit abnehmbaren Armen (16), von denen jeder Arm an einem Ende Mittel (44) zur abnehmbaren Anbringung an einem Rahmenelement (28) hat, dadurch gekennzeichent, daß die Mittel (44) an einem Ende des Rahmens vorgesehen sind, daß die Befestigungseinrichtungen mit einem Gelenkelement (28) des Rahmens zusammenarbeiten, und daß diese Befestigungseinrichtungen ein erstes Teil ( "44") aufweisen, das mit einem zweiten Teil (40) des Gelenkelements durch Einsetzen ineinanderwirkt, dadurch gekennzeichnet, daß die Befestigungseinrichtungen mit einem zweiten Teil (40) des Gelenkelements ineinandergreifen, und daß die Befestigungseinrichtungen mit einem ersten Teil (44) ineinandergreifen, das ineinander übergehen,
dass beim Einsetzen der Orgeln ineinander und beim Öffnen der Schläfen in die Gebrauchsstellung die Schläfenenden eines Abschnitts (24) des Rahmens oder der Brille sie daran hindern, sich von einander zu trennen, so dass die Schläfen zumindest zum Teil in die Aufbewahrungsposition zurückgefaltet werden müssen, damit die Orgeln gelöst werden können.
Brille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, dass die Befestigungseinrichtungen jeder Halterung (16) an einer Innenseite der Halterung eine vorstehende Längsträgerrippe (44) haben. Gläser nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichent, daß die Rippen (44) jedes Trägers (16) eine T-Form im Schnitt haben. Brille nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichent, dass das Gelenkelement (28) eine Rille (40) zur Aufnahme des vorgenannten ersten Elementes (44) hat, die beim Öffnen des Trägers (16) zu einer Mantelfläche ( "38") des Gelenkelementes und zu einer Stirnfläche dieses Elementes hinführt.
Brille nach Anspruch 2 und 4, dadurch charakterisiert, daß die Lamelle Verzahnungen (50) hat, die an entgegengesetzten Seitenrändern gebildet sind und mit einander ergänzenden Verzahnungen (52) zusammenarbeiten, die an entgegengesetzten Seiten rändern der Rille des Scharnierelementes gebildet sind. Brille nach einem der vorstehenden Patentansprüche, dadurch gekennzeichent, daß das Gelenkelement (28) einteilig und z.B. aus Plastik ist.
Brille nach einem der Patentansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichent, daß das Gelenkelement (28) einteilig mit einem Schwenkbolzen-Gabelgelenk (30) geformt ist. Brille nach einem der Patentansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichent, dass das Gelenkelement (28) einen Aufnahme-Sitz (42) für einen Magnet hat, der beim Öffnen des Bügels (16) in die vorgenannte Mantelfläche ( "38") des Gelenkelements einmündet.
Brille nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichent, daß die Rille (40') an ihrem rückwärtigen Ende in den Aufnahmeraum ('42') des Magnets einmündet und daß das erste Element (44) jeder Halterung (16) aus Blech besteht. Brille nach den Ansprüchen 8 oder 9, dadurch charakterisiert, dass der Haftmagnet eine Oberfläche hat, die in der gleichen Höhe wie die vorgenannte äußere Oberfläche (38) des Scharnierelementes (28) liegt.
Beschreibung: Diese Entwicklung bezieht sich auf eine Brille mit abnehmbaren Bügeln. Die Brille besteht bekanntlich aus Gläsern und einem Rahmen mit abnehmbaren Bügeln, von denen jeder an einem Ende Mittel zur abnehmbaren Anbringung an einem Brillengestell hat. Auf diese Weise kann der Anwender z.B. die Brillenbügel durch andere Brillenbügel anderer Farben und/oder Formen ersetzen.
Die Befestigungen der Halterungen sind nach dem heutigen Kenntnisstand nicht immer adäquat. Die Brillenbügel können sich vom restlichen Rahmen ablösen, wenn die Brille von einem Anwender benutzt wird oder wenn sie getroffen werden, z.B. wenn sie abstürzen. Dazu erzeugt sie eine Brille mit Gläsern und einem Rahmen mit abnehmbaren Armen, von denen jeder Arm an einem Ende Mittel zur abnehmbaren Anbringung an einem Rahmenelement hat, dadurch charakterisiert, daß die Anbringungsmittel mit einem Gelenkelement des Rahmens zusammenarbeiten, und diese Anbringungsmittel ein erstes Glied aufweisen, das mit einem zweiten Glied des Gelenkelements durch Einsetzen ineinanderwirkt, dadurch daß sie ineinandergreifen,
dass beim Einsetzen der Orgeln ineinander und beim Öffnen der Schläfen in die Gebrauchsstellung die Schläfenenden an einem Teil des Rahmens oder der Brille daran hindern, sich zu trennen, so dass die Schläfen zumindest zum Teil in die Aufbewahrungsposition zurückgefaltet werden müssen, damit die Orgeln gelöst werden können.
Wenn die Brille von einem Anwender benutzt wird, werden die Schläfen entfaltet und können sich nicht vom restlichen Rahmen abheben. In dieser Gebrauchsstellung werden die Schläfen durch Auflegen auf einen Teil des Rahmens oder der Gläser aufgesetzt. Es ist daher nicht möglich, die Schläfen beim Tragen der Brille vom restlichen Rahmen zu entfernen.
Zur sicheren Befestigung bzw. Demontage der Konsolen werden die Konsolen mit einfach zu handhabenden Steckvorrichtungen am übrigen Rahmen angebracht. Entsprechend einem Charakteristikum der Idee arbeiten die Befestigungselemente der Konsolen unmittelbar mit den Gelenkelementen des Rahmens zusammen. Bevorzugt haben die Befestigungselemente jeder Konsole eine vorstehende Rippe an einer Innenseite der Konsole.
Zum Beispiel hat die Rippung jeder Konsole eine T-Form im Schnitt. Die Scharnierelemente können eine Rille zur Befestigung des vorgenannten ersten Elementes (z.B. der Rippe) haben, die beim Öffnen des Trägers zu einer Außenseite des Scharnierelementes und zu einer Stirnfläche dieses Elementes führen kann. Nach einem anderen Charakteristikum der Innovation hat die Lamelle Verzahnungen an entgegengesetzten Seitenrändern und interagiert mit einander ergänzenden Verzahnungen an entgegengesetzten Nutenflanken.
Die Scharnierelemente sind bevorzugt einteilig und bestehen z.B. aus Kunststoffen. Die Scharnierelemente können einteilig mit einem Schwenkbolzen-Gabelgelenk ausgeführt werden. Diese Gabel kann zwei parallel verlaufende Löcher haben, zwischen denen ein Gabelgelenk-Eingriffsteil mit einer Linse oder einem Teil des Rahmens fix verbunden ist. Vorteilhaft ist, dass das Gelenkelement einen Aufnahme-Sitz für einen Magnet hat, wodurch der Aufnahme-Sitz beim Öffnen des Bügels in die oben genannte Außenseite des Gelenkelements einmündet.
Wenn das erste Orgel, wie die vorgenannte Rippung, aus Blech besteht, kann es mit dem Magnet interagieren, wenn er in den Boden der Rille eingreift. Der Magnet kann ausreichend stark sein, um ein unbeabsichtigtes Loslassen des Brillenbügels, z.B. durch Absturz der Brille, zu unterdrücken.
Die Oberfläche des Magneten kann sich in der gleichen Höhe wie die oben genannte äußere Oberfläche des Scharnierelementes befinden. Falls diese äußere Oberfläche des Scharnierelementes mit einer inneren Oberfläche des Trägers in aufrechter Position in Kontakt oder eben ist, kann der Haftmagnet mit dem Träger zusammenarbeiten, wenn dieser aus Stahl besteht oder einen Metallprofilanschluss hat.
2 ist eine seitliche Ansicht der Gläser von 1; 3 ist eine Ansicht der Gläser von 1, ein Arm wird in die Gebrauchsstellung geöffnet und der andere Arm wird nach hinten und in die Laborabzugsstellung geklappt; Die 4 ist eine weitere Ansicht der Brille von 1, von der eine Halterung subtrahiert wird; 5 bis 7 ist eine grafische Ansicht von oben, eine grafische Ansicht von der Seite, oder
ist ein schematisches Frontbild eines Scharnierelementes der Brille von 1; 8 ist eine schematische Abbildung eines Drehzapfens der Brille von 1; 11 ist ein schematisches Perspektivbild der Befestigungselemente eines Armes der Brille von 1; 13 ist eine schematisch perspektivisch angelegte Sicht auf eine mit einem Gelenkelement verbundene Brillenfassung.
Zuerst wird auf die 1 und 2 verwiesen, die erfinderische Brillen 10 aufweisen, die üblicherweise aus zwei Linsen 12 und einem Rahmen 14 bestehen, wovon dieser Rahmen zwei Klappbügel 16 und Brillenfassungen 18 haben. Der Begriff "vorne" bedeutet in der nachfolgenden Darstellung das, was sich auf der Seite der Linsen oder gegenüber den Linsen und nicht " hinten ", also auf der Seite der offenen oder fernen Bügelenden oder gegenüber diesen liegt.
Die Bezeichnung "innen" bezieht sich auf den von den Tempeln begrenzten Raum, wenn sie offen sind oder diesem Raum gegenüberliegen, und die Bezeichnung "außen" bedeutet den Raum, der sich außerhalb dieses Raumes oder von diesem Raum abhebt. Der Brillenglasrahmen 18 ist durch einen Bügel 20 untereinander und mit Nasenstützen 22 befestigt. Jeder Brillenglasrahmen 18 ist ebenfalls mit einer Befestigungslasche 24 befestigt, die sich von einer Brillengestellseite aus nach rückwärts bewegt und ein erstes Gelenkelement 26 für das Armgelenk 16 aufnimmt.
Jede Halterung 16 ist um eine Drehachse drehbar gelagert und dreht sich um diese zwischen einer geöffneten Position oder Gebrauchsposition (Position A3 ), in der sich die Halterung im Prinzip rechtwinklig zu einer durch die Linsen 12 verlaufenden Fläche und einer gefalteten Position oder Ablageposition (Position B3), in der sich die Halterung im Prinzip rechtwinklig zu der vorgenannten Fläche ausdehnt.
Jede Konsole 16 hat an ihrem frontseitigen Ende Mittel zur entriegelbaren Anbringung an einem zweiten Bandelement 28, das an dem vorgenannten ersten Bandelement 26 gelenkig gelagert ist. Im Beispiel 5 bis 7 hat das zweite Gelenkelement 28 einen Werkstoffblock (z.B. aus Kunststoff), der einteilig mit einem Schwenkbolzen-Gabelgelenk 30 gebildet ist, welches zwei parallel verlaufende Ringösen hat, zwischen denen ein mit dem ersten Gelenkelement 26 in Eingriff stehender Teil des Gabelgelenks befestigt werden kann.
Der Gabelgelenkkopf 30 hat ausgerichtete Durchtrittsöffnungen für einen Drehzapfen 32 (8), der durch eine Bohrung des Gabelgelenkeingriffsteils des Scharnierelementes 26 führt. Die Gelenkbolzen 32 bestehen aus einer Stellschraube 34, zwei Scheiben 35 und einer Überwurfmutter 36, die einen zylinderförmigen, röhrenförmigen Querschnitt mit innenliegendem Gewinde hat, während ihre Außenseite eben ist und als Leitfläche in den öffnungen der Gelenkelemente 26, 28 diente.
Die Überwurfmutter 36 hat zusätzlich einen Schraubendreherkopf, der durch eine Scheibe 35 an einer der beiden Befestigungsösen des Gabelgelenkes 30 anliegen soll. Hier wird das erste Bandelement 26 an je einer Innenseite der oben genannten Befestigungslaschen 24 angebracht. Die Elemente 26 sind aus Stahl und können in einem Stück mit der Befestigungslasche 24 und dem dazugehörigen Brillenglasrahmen 18 gefertigt werden.
Die zweiten Teile 28 haben jeweils eine flache Oberfläche 38, die, wenn sich die zugehörige Konsole 16 in der ausgeklappten Position oder Gebrauchsstellung (A) befindet, nach aussen zeigt und dazu vorgesehen ist, an einer Innenseite dieser Konsole anliegend oder mit ihr fluchtend zu liegen. Der zweite Teil 28 hat auch einen Aufnahmeplatz 42 für einen Magnet, der in die Oberfläche 38 zwischen der Rille 40 und dem rückwärtigen Ende des Teils 28 einmündet.
Im eingebauten Zustand hat der Haftmagnet eine mit der Oberfläche 38 des Elementes 28 ausgerichtete Oberfläche, so dass der Haftmagnet mit der Halterung zusammenarbeiten kann, wenn er aus einem Metallwerkstoff besteht. Befestigungselemente, die von jeder Konsole 16 gehalten werden, bestehen aus einer Rippe 44 in Längsrichtung, die von der Innenseite der Konsole vorsteht und eine Längen- oder Achsabmessung aufweist, die im Großen und Ganzen derjenigen der 40.
Sie besitzt, wie in 11 zu erkennen ist, eine Gestalt (T-förmiger Querschnitt), die im Prinzip zu der der 40. Die Vorderseite der Lamelle 44 sitzt im Prinzip unmittelbar am Vorderende des Jochs 16; Die Lamelle 44 hat eine erste Wandfläche 45 im Prinzip senkrecht zur Innenseite des Jochs 16, die sich zwischen dieser und einer zweiten Wandfläche 47 ausdehnt, die im Prinzip senkrecht zu dieser ist.
Bei der ersten Mauer können, wie in 11 mit gestrichelten Strichen skizziert, Erhebungen 46 an den Seitenwänden vorhanden sein, die mit den komplementären Nuten 48 des Scharnierelementes 28 zusammenwirken, um die korrekte Montage der Konsole zu gewährleisten. Im Beispiel unter 6 liegen die Nuten des Elementes 28 an einer Außenkante der Rille 40, die auf der Ebene der Mantelfläche 38 des Elementes liegt.
Beim Einrasten der Lamelle 44 einer Konsole 16 in die Rille 40 des zugehörigen Scharnierelementes 28 greifen die Lamellen 46 in die Schlitze 48 und erzeugen ein geräuscharmes Rauschen, das dem Anwender die korrekte Lage und Anbringung der Konsole 16 mitteilt. Zum Befestigen einer Konsole 16 muss sich das zweite Bandelement 28 zumindest zum Teil in der umgeklappten Lage befinden, damit die Axialöffnung der Aussparung 40 nach aussen gedreht wird.
Durch Einrasten des rückwärtigen Endes der Lamelle in die axiale Aussparung ( "vorderes Ende") der Lamelle wird die Lamelle 44 des zugehörigen Trägers 16 in die Aussparung 40 des Scharnierelementes 28 eingelassen.
Die Konsole 16 kann nun in ihre Betriebsposition (A) geöffnet werden, wo ihr Vorderende gegen das Hinterende der Befestigungslasche 24 anstoßen kann, wie in 3 als Beispiel gezeigt. So lange die Konsole 16 in geöffneter Position bleibt, kann sie sich nicht vom restlichen Rahmen abkoppeln.
An dieser Stelle ist die Außenseite der Konsole mit der Außenseite der Befestigungslasche 24 ausgerichtet. Bei der 9- und 10-Version weicht das Gelenkelement 28' von dem in 6 gezeigten dadurch ab, dass die Rille 40' an ihrem rückwärtigen Ende in den Aufnahmeraum 42' des Magnets einmündet.
Dabei ist die Rille des Trägers, die im Prinzip die gleiche Größe wie die Rille hat, dazu vorgesehen, in die Rille eingeführt zu werden, bis ihr rückwärtiges Ende mit dem Magnet in Berührung kommt und, wenn die Rille aus metallischem Material besteht, mit diesem mitwirken kann.
Die Kerbverzahnungen 50 sind an den Seitenrändern der zweiten Mauer 47 angeformt, die in der Einführrichtung der Rippen in die 40. Wird der Bügel 16 entfernt, wirken die Verzahnungen 50 der Rippung 44 in Berührung mit den Verzahnungen 52 der Rille 40 mit einer Widerstandkraft, die davon abhängt, wie weit die Verzahnungen sich gegenseitig durchstoßen.
Durch diesen gegenüber dem Abzug entgegengesetzten Widerstandswert wird die Konsole 16 am Gelenkelement 28 in der Ablagestellung gehalten. Diese Widerstände sind so niedrig, dass eine einzige Versuchsperson sie bewusst herausziehen kann, aber groß genug, um ein unbeabsichtigtes Herausziehen des Trägers aus dem Gelenkelement zu vermeiden.