Die Gesundheitsausgaben können im Pensionsalter durch Arzneimittel, Prothesen, Brillen, Hörgeräte und häufigen Arztbesuch drastisch ansteigen. Allerdings können sowohl Pensionäre als auch Mitarbeiter medizinische Aufwendungen in ihrer Einkommensteuererklärung einfordern. Sämtliche anfallenden Krankheits- und Behandlungskosten sind abzugsfähig. Diese beinhalten die anfallenden Brillen- bzw. Hörgerätekosten sowie Ihren eigenen Beitrag zum Arzt oder zur Physiotherapie und die Zuzahlung für Arzneimittel.
Die PraxisgebÃ?hr kann auch Pensionisten mit der SteuererklÃ?rung als ungewöhnliche Last kennzeichnen. Dies betrifft Arzneimittel, verschreibungspflichtige Arzneimittel, Brille, Kontaktlinsen, Hörhilfen und Physiotherapie. Die durch die Reise zum behandelnden Arzt oder Zahnmediziner entstehenden Reisekosten können auch in der Umsatzsteuererklärung ausgewiesen werden. Wenn Sie mit dem Auto zum Doktor fahren, können Sie 30 Cents pro km einfordern.
Es empfiehlt sich, die Reisen aufzuzeichnen und vom behandelnden Arzt quittieren zu lassen. 2. Auch hier müssen Belege vorgelegt werden. Nach Expertenschätzungen sind zwei bis drei Mio. Pensionäre vom Fiskus zur Vorlage einer Einkommensteuererklärung verpflichtet. Sie können ihre mögliche Steuerbelastung durch außerordentliche Lasten wie Krankheitskosten reduzieren.
Wurden bereits Renten- oder Zinsabschlagsteuern entrichtet, kann es unter Umständen auch zu einer Rückerstattung kommen. Allerdings sind die Kosten nicht vollständig abzugsfähig. Die Gesetzgeberin übernimmt eine angemessene Bürde, die von der Einkommenshöhe, dem Zivilstand und der Zahl der Nachkommen abhängt. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Berater!
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die beteiligten Berater der Steuerberatungsstelle unter 0900 / 1000 277 - 0. Anmerkung: Die Steuernachrichten sind durch das Urheberrecht geschÃ?tzt. Falls Sie der Meinung sind, dass unsere Steuernachrichten so bedeutsam sind, dass Sie sie teilen wollen, hinterlassen Sie einen Verweis auf den vollständigen Beitrag auf unserer Website.
Ausgaben für Medikamente können in der Erklärung als Sonderbelastungen ausgewiesen werden. Auf diese Tatsache verweist der Deutschen Apotheker-Verband (DAV) alle Steuerpflichtigen, die gegenwärtig ihre Einkommensteuererklärungen für das vergangene Jahr 2015 erstellen.
Dies kann z.B. durch ein umweltfreundliches Medikament geschehen, auf dem der behandelnde Arzt ein Medikament empfiehlt, das nicht von der Krankenversicherung gedeckt ist.
Anschließend kann die Pharmazie eine Gesamtübersicht für das Jahr 2015 drucken. Die Leistungen und Einsatzmöglichkeiten können von Pharmazie zu Pharmazie unterschiedlich sein, ebenso der Umfang und die Ausgestaltung der Zertifikate. Allerdings gilt die Berücksichtigung von "Sonderbelastungen" nach 33 EStG nicht nur für Medikamente, sondern auch für sonstige Krankheitskosten.
Sie können diese Nachrichten unter anderem angeben: Reisen zum Doktor, ins Spital oder zur Physiotherapie. Bei Anreise mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln können Sie die angefallenen tatsächlichen Reisekosten abziehen. Wenn Sie mit dem PKW anreisen, können Sie die Kilometerpauschale von 0,30? einbehalten. Die krankheitsbedingten Belastungen reduzieren die Steuern jedoch nur dann, wenn eine angemessene Grenze unterschritten wird, die je nach Verdienst, Zivilstand und Anzahl der Kinder abhängt.
Beispielsweise muss ein verheiratetes Paar mit zwei Kinder und einem jährlichen Einkommen zwischen 15.340 und 51.130 EUR im Jahr 2015 drei Prozentpunkte der eigenen Belastung tragen.