Steuerliche Absetzbarkeit Krankheitskosten

Abzugsfähigkeit Gesundheitskosten

Für die steuerliche Anerkennung von Krankheitskosten gilt grundsätzlich Folgendes: Sie können alle direkten medizinischen Kosten abziehen. Diese Kosten entstehen, wenn es sich um Ausgaben handelt, die eine Krankheit heilen oder erträglicher machen sollen. Das Finanzamt lässt zu, dass Ausgaben für Krankheit oder Pflege steuerlich geltend gemacht werden können. Prinzipiell sind jedoch nur medizinische Kosten abzugsfähig, d.h. Kosten, die dem Patienten zur Linderung und Heilung einer Krankheit oder Verletzung entstehen.

Ausnahme: Dies ist der Fall, wenn die Kosten über denen der Mehrheit der Steuerzahler mit gleichem Einkommen liegen. Unvermeidbarkeit: Man kann sich der Last aus sachlichen, juristischen oder moralischen Erwägungen nicht erwehren.

Für gewisse Gebühren ist daher ein Franchiseabzug vorzusehen. Um einen Steuereffekt zu erzielen, müssen die Sonderbelastungen diesen Freibetrag überschreiten. Die Franchise für ein Einkünfte von:: Ein rechtlicher Anspruch auf Abwägung der außerordentlichen Lasten liegt vor, wenn die Bedingungen erfüllt sind. Zu den Sonderbelastungen gehören die durch Krankheiten verursachten Mehrkosten.

Daher können sie zur Senkung der Steuern herangezogen werden. Darin enthalten sind jedoch nur die durch eine Krankheit verursachten Ausgaben, während die Prävention ebenso wenig steuerlich abzugsfähig ist wie Wellness-Angebote, kosmetische Operationen oder Kontrazeptiva.

Erstattungen aus der GKV und der freiwillig abgeschlossenen Kranken- oder Unfallversicherung sind von den entstandenen Ausgaben in Abzug zu bringen. Schadenbeseitigungskosten, Invaliditätskosten können ohne Berücksichtigung eines Selbstbehaltes in Anspruch genommen werden.

Abzug der Augenlaserkosten von den Steuern

Die Kostenbelastung ist ausschlaggebend für die Wahl der Laser-Augenchirurgie. Medizinische Auslagen können in der Erklärung als außerordentliche Last beansprucht werden und werden teilweise vom Steueramt wiedererstattet. Sie können hier herausfinden, welche Grenzen bestehen und wie die sinnvolle Last reduziert werden kann. Die Abzugsfähigkeit der Krankheitskosten von der Besteuerung richtet sich im Wesentlichen nach der Proportionalität zwischen den Finanzierungskosten der Krankheit und dem Schwellenwert, ab dem eine außerordentliche Last auftritt.

Die direkten Behandlungskosten infolge Erkrankung oder Unfall können prinzipiell als Sonderausgaben in die Einkommensteuererklärung aufgenommen werden. Die Laser-Sehkorrektur ist eine der häufigsten Behandlungsmethoden, deren Behandlungskosten für Steuerzwecke einforderbar sind. Inwieweit sind die Augenlaserkosten abzugsfähig? Zur Abzugsfähigkeit der Ausgaben für die Laser-Sehkorrektur oder die Therapie anderer Erkrankungen müssen sie innerhalb eines Kalenderjahres die angemessene Last überschreiten.

Dies können auch andere Sonderkosten wie Unterhalts- oder Bestattungskosten und Aufwendungen für das Heim der eigenen Familie sein, wenn die Krankenpflegeversicherung diese nicht übernimmt. Der Betrag der angemessenen Bürde richtet sich nach dem Einkommen, der Zahl der Schulkinder und dem Steuersatz - d.h. ob Sie allein oder in Ehe sind.

Die folgende Auflistung gibt Aufschluss über die sinnvolle Auslastung. Mit einem jährlichen Einkommen von 35.000 EUR beträgt die angemessene Bürde 1.050 EUR (3%, s. Tabelle).

Falls die LASIK-Behandlung 4.000 EUR kosten sollte, beträgt der verbleibende Betrag der unangemessenen Gebühr 2.950 EUR. Das bedeutet, dass der Mitarbeiter mit einer Steuerrückzahlung von rund 590 EUR gerechnet werden kann. In der Tat können die Summen variieren, deshalb raten wir Ihnen, sich für die genauen Werte an Ihren Berater zu wenden. Bitte kontaktieren Sie ihn.