Außergewöhnliche Belastungen Medikamente

Sonderbelastungen Medikamente

Nur dann wirken die außergewöhnlichen Belastungen. Medikamente für Haustiere sind nie steuerlich absetzbar. Sonderbelastung - Steuerabzüge für Arzneimittel. Erst einen Arzt aufsuchen, dann Medikamente kaufen und dann die Kosten als außerordentliche Belastung abziehen. Medikamente, die nicht von der Krankenkasse bezahlt werden, sind oft steuerlich absetzbar.

Krankenpflegegeld und Sonderkosten für medizinische Behandlungskosten

Werden darüber hinaus pauschale Beiträge für diätetische Mahlzeiten, Auto- oder Taxifahrten sowie unregelmäßige Ausgaben und Behandlungskosten beansprucht, so werden diese nicht um den Pflegezuschuss ermäßigt. Bislang wurden die bei der Beurteilung der Mitarbeiter angefallenen tatsächlichen Behandlungskosten mit dem Pflegezuschuss verrechnet. Allerdings können nach den jüngsten Erkenntnissen des Verwaltungsgerichtshofs vom 3. August 2004 alle Behandlungskosten (z.B. Arzneimittel-, Behandlungs- und Therapiekosten), die nicht von der Sozialversicherungsträgerin erstattet werden und die als außerordentliche Belastungen im Rahmen der Arbeitnehmerdisposition beansprucht wurden, nicht mehr mit dem Pflegebetrag verrechnet werden.

Diese Feststellung trifft bereits auf die Mitarbeiterbeurteilung 2004 zu und betrifft auch alle anhängigen Prozesse. Das vorliegende Urteil des Verwaltungsgerichtshofs (Zl. 99/13/0169-6) kann im Netz unter der Adresse www.ris.bka.gv.at (Homepage des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes) oder www.ris.bka.gv.at (Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramtes) eingesehen werden.

Kosten im Gesundheitswesen senken

Das Bürgerhilfegesetz 2010 hat oberste Priorität: Nach der derzeitigen Gesetzeslage (Stand Dez. 2010) wird in den meisten Faellen der Abzug von Sonderbelastungen nach dem Buergerhilfegesetz 2010 empfohlen. Ausgaben, die entweder direkt der Behandlung einer Erkrankung oder der Erträglichkeit oder der Linderung ihrer Auswirkungen dienten, sind aus realen Erwägungen unvermeidlich[104].

Als außerordentliche Last werden die Behandlungskosten [105] in der ständigen ständigen Rechtsprechung herangezogen, ohne dass im konkreten Fall nach 33 Abs. 2 S. 1 EWStG geprüft werden muss, ob die Behandlungskosten im konkreten Fall nach Grund und Betrag unvermeidbar sind[106]. Die abzugsfähigen Ausgaben umfassen u.a. die gestiegenen Nachzahlungen für verordnete Medikamente, Medikamente, Bäder, Massage, Strahlentherapie, Physiotherapie etc. sowie die Reisekosten zum behandelnden Zahnarzt und die Zahnprothesen.

In der Regel wird nicht untersucht, ob die Beanstandungen des Steuerzahlers überhaupt einer medizinischen Versorgung bedürfen oder ob der Einsatz einer speziellen medizinischen Fachkompetenz und die Ausführung einer besonders komplexen Behandlungsmethode vonnöten sind. Ausgaben für Gesundheitsvorsorge im Allgemeinen sind in den abzugsfähigen Ausgaben nicht enthalten[109].

Die Kosten für die Versorgung einer unheilbar gewordenen Erkrankung mit einem nicht genehmigten Arzneimittel wurden als außergewöhnliche Last anerkannt[110]. Urlaubsausgaben sind nicht abzugsfähig, auch wenn die Fahrt der Gesunderhaltung und dem Erhalt der Arbeitskräfte des Steuerzahlers z. B. für die Fortführung seiner beruflichen Tätigkeit diente. Kostenerstattungen für medizinische Leistungen und von Dritten bewilligte Subventionen reduzieren die abzugsfähigen medizinischen Auslagen.

Eine Spitaltagegeldversicherung wird nur bis zur Summe der Spitalaufenthaltskosten gutgeschrieben; eine Spitaltagegeldversicherung reduziert die abzugsfähigen Heilungskosten nicht[112]. Sonderbelastungen (allgemeiner Art), auch wenn sie unvermeidlich sind und einen vernünftigen Umfang nicht überschreitet, bewirken nur eine Steuerminderung, soweit sie den vernünftigen Umfang übertreffen.

Dieses System basiert auf der Tatsache, dass vom Steuerzahler erwartet werden kann, dass er einen Teil der Sonderbelastung selbst trägt, je nach seiner steuerbaren Leistungsfähigkeit[1]. Zur Beurteilung der angemessenen Last ist der Gesamteinkommensbetrag zu errechnen. Der Betrag der angemessenen Bürde wird nach einem gewissen prozentualen Anteil am Gesamteinkommen berechnet, siehe oben.

Hat der Steuerpflichtige ein über dem Normalsatz für das Mindesteinkommen liegendes Erwerbseinkommen, verstößt der Vorsteuerabzug in Form des Abzuges der angemessenen Bürde nicht gegen das Verfassungsrecht[2]. zum Jahresende kann es sinnvoll sein, die Auszahlung auf das frühere Jahr vorzuverlegen oder auf das neue Jahr zu verschieben, um die Schwelle der angemessenen Aufwandsbelastung auf ein Jahr zu verschieben.

Ausgaben für Medikamente - einschließlich nicht verschreibungspflichtiger Medikamente - und für generelle Tonika sind abzugsfähig, wenn ein vor der Therapie ausgestelltes schriftliches Rezept vorliegt[114]. Kosten für Frischzellenbehandlungen und vergleichbare Behandlungen, die von der schulmedizinischen Seite nicht einstimmig anerkannt werden, werden nur dann angerechnet, wenn die entsprechende medikamentöse Therapie im konkreten Fall durch ein vor Behandlungsbeginn ausgestelltes ärztliches Attest belegt ist[115].

Gleiches trifft auf die Kosten für eine Ayurveda-Behandlung zu. 116 ] Ausgaben für "kleinere Medikamente" sollten nur in Betracht gezogen werden, wenn die ärztliche Angabe für ihre Verwendung zertifiziert ist[117]. Im Falle einer nicht heilbaren Erkrankung können auch Ausgaben für (noch) nicht genehmigte Medikamente zuschussfähig sein[118]. Ausgaben für schmerzstillende Mittel in außergewöhnlich hohem Maße sind nur dann abzugsfähig, wenn die Krankenkasse trotz schriftlichem Antrag eine Entschädigung verweigert hat[119].

Kosten für besondere, durch Krankheit bedingte Bekleidungsformen, z.B. Orthopädieschuhe, sowie für technisches Hilfsmaterial, wenn es von einem Arzt oder einer anderen medizinisch ermächtigten Person verschrieben wird, z.B. Blindencomputer,[120] Zahnersatz, Einsätze, Brille[121], Hörhilfen, Frakturbänder, Zahnersatz - ungeachtet ihres Materials. Wie unvermeidlich die Ausgaben für ärztliche Hilfen sind, die sowohl von Patienten zur Milderung ihres Leidens als auch von Gesundheitspersonen zur Verbesserung der Lebensbedingungen erworben werden, muss durch ein vor dem Erwerb ausgestelltes amtliches oder vertrauenswürdiges ärztliches Attest nachgewiesen werden[122].

Ausgaben für ärztliche Literatur sind nicht abzugsfähig[123]. Der Preis einer Haarberührung wird nur in Einzelfällen anerkannt[124]. Abzugsfähig sind die Ausgaben für die ärztliche Versorgung durch die Angehörigen der staatlichen ärztlichen Berufe (Ärzte, Heilpraktiker, Physiotherapeuten, Psychotherapeuten); bei einer ambulanten Versorgung durch einen externen Facharzt können auch die Reise- und Aufenthaltskosten abgezogen werden, wenn der Krankenhausaufenthalt nur der Krankheitsbehandlung dient[125].

Als außerordentliche Last wird die Praxisgebühr von 10 Euro pro Jahr für medizinische, zahnmedizinische oder therapeutische Betreuung anerkannt[126]. Als außerordentliche Belastungen können auch Ausgaben für medizinische Behandlungen angesehen werden, für die eine Erstattung durch die Krankenkassen unterbleibt. Bei Wunderheilern sind die Ausgaben nicht abzugsfähig[128]. Ebenso werden die Ausgaben für plastische Chirurgie oder Haarverpflanzung nicht angerechnet, es sei denn, sie sind in Ausnahmefällen ärztlich angezeigt[129].

Die Kosten für die Besamung, die einem Paar helfen sollen, ein gemeinsames Baby zu bekommen, das sonst wegen der Unfähigkeit der Frau nicht empfangen werden könnte (homologe Besamung ), können als außerordentliche Last betrachtet werden[130] Der Bundesfinanzhof hat die Besamung der Frau hier als eine heilende Maßnahme erachtet. Das Gleiche gilt für die Kosten, die der Frau für die intrazytoplasmatische Insemination von Spermien entstehen, wenn dies dazu beiträgt, die Unfähigkeit des Mannes zur Empfängnis zu überwinden[131].

Keine Abzüge der Befruchtungskosten nach der freiwilligen Sterilisation[132]. Die Therapie der Heterologbesamung, die nicht wegen der Unfähigkeit des Mannes zur Empfängnis, sondern wegen der Unfähigkeit einer ledigen oder in einer zivilen Partnerschaft lebenden Ehefrau durchgeführt wird, ist nicht endgültig geklärt[133]. Kann eine mit einem schwangerschaftsunfähigen Mann verheiratete junge Dame mit dem Sperma eines Dritten befruchtet werden (heterologe In-vitro-Fertilisation), wird der Aufwand dafür von den Gerichten nicht als außerordentliche Bürde anerkannt[134].

Die Kosten für die dauerhafte Unterstützung eines Steuerzahlers können als außerordentliche Last abgezogen werden, wenn die Notwendigkeit der Steuerbegleitung durch ein ärztliches Attest oder einen Befund im Schwerbehinderten-Ausweis nachgewiesen wird[136]. Wenn nach einer Erkrankung, einer Schlankheits- oder Entzugsbehandlung oder wegen einer besonderen Körpergrösse neue oder ausgefallene Bekleidungsstücke angeschafft werden müssen, zählen die Kosten als reine Folgelasten nach der früheren Rechtssprechung nicht zu den ausserordentlichen Belastungen[137].

Medizinische und Spitalkosten aufgrund der Entbindung eines Babys sind abzugsfähig. Kosten für eine Säuglings- oder Kinderkrankenschwester jedoch nur dann, wenn deren Bedarf durch ein ärztliches Attest belegt ist. Die Kosten für eine Haarverpflanzung können nicht als außerordentliche Last angesehen werden[138]. Spitalkosten - auch für Einzelzimmer - einschließlich Eigenleistungen sind abzugsfähig, es sei denn, die Kosten werden auf der Grundlage der Kranken- und Spitaltagegeldversicherung erstattet.

Das Trinkgeld gehört nach der novellierten Bundesfinanzhofrechtsprechung nicht zu den direkten Heilungskosten und stellt keine außerordentliche Bürde dar[140]. Kosten für die Nutzung eines Telefons oder Fernsehers im Krankenhauszimmer werden nicht als reine Krankheitsfolgekosten berücksichtigt[141]. Die nicht erstattungsfähigen Kosten für die naturheilkundlichen Krebsnachsorge wurden mangels Unvermeidbarkeit nicht als außerordentliche Belastungen erfasst[142].

Insemination, künstlich". Bei Dyslexie mit hohem Gesundheitswert werden die Kosten für die Therapien angerechnet; Bedingung ist die Vorlegung eines ärztlichen Attestes vor der Operation, das die notwendige Kostenübernahme bescheinigt[143]. Externe Übernachtungskosten werden jedoch nur insoweit angerechnet, als dies für die ärztliche Versorgung notwendig ist[144]. Kosten im Rahmen der Leihmutterschaft können nicht als außerordentliche Bürde angerechnet werden[145].

Die Kosten dafür sind bei krankheitsbezogenen Erkrankungen abzugsfähig, wenn im konkreten Fall ein vor der Therapie ausgestellter amtlicher oder ärztlicher Befund belegt, dass die Massnahme zur Behebung oder Milderung der Erkrankung notwendig ist und dass eine andere Therapie nicht oder kaum erfolgversprechend erscheint[146]. Das Praxisentgelt von 10 Euro pro Kalenderquartal für medizinische, zahnmedizinische oder therapeutische Betreuung, das seit dem 1.1.2004 erhoben wird, kann als außerordentliche Steuerbelastung nach 33 EStG[147] angerechnet werden.

In Anlehnung an das Diskussionsergebnis der höchsten Steuerbehörden des Landes und des Staates stellt die Praxisgebühr einen zusätzlichen medizinischen Aufwand und damit eine außerordentliche Bürde im Sinne des 33 EGV dar. Die Ausgaben für Medikamente zur Empfängnisverhütung sollten keine außergewöhnliche Last aufgrund mangelnder Einzigartigkeit darstellen[148]. Als außerordentliche Last können die Unterbringungskosten für ein Kind in einer soziotherapeutischen Wohngemeinschaft angesehen werden.

Voraussetzung ist die Abgabe eines ärztlichen Attestes vor der Aufnahme in die Wohngruppe[149] auch die Therapiekosten für die Soziale Phobie können als außerordentliche Last angesehen werden[150]. Auf ärztliche Anordnung können die Ausgaben für medizinische und therapeutische Gymnastik abgezogen werden, nicht aber die Ausgaben für die Durchführung einer Normalsportart; andernfalls liegt ein amtliches oder ärztliches Zeugnis über die Erforderlichkeit sowie über Sportart und Ausmaß der Sporttätigkeit vor und der Wettkampf wird unter medizinischer Überwachung und Kontrolle ausgeübt[151].

Kosten für die Behandlung von Sucht sind in der Regel abzugsfähig, wenn sie ärztlich angezeigt sind; z.B. Ja zum Alkoholismus[152], für den Aufenthalt einer anonymer alkoholischer Gruppe[153], für Glücksspielsucht; zum Beweis der ärztlichen Notwenigkeit ist ein vor Behandlungsbeginn ausgestelltes amtliches oder ärztliches Attest erforderlich[154].

Kosten für eine Kur sind abzugsfähig, wenn und soweit ihre Unvermeidbarkeit nachweisbar ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Fahrt für die Behebung oder Milderung der Erkrankung nachweisbar erforderlich ist, dass eine andere Therapie nicht oder kaum erfolgversprechend ist und dass die vorgeschriebenen Spa-Maßnahmen im Luftkurort unter medizinischer Überwachung durchgeführt werden. Die Voraussetzungen für den Beweis der ärztlichen Notlage sind außergewöhnlich hoch, da es schwer ist, sie von den gesundheitsförderlichen, aber nicht von der Steuer absetzbaren Kosten einer Erholungs- oder Badereise zu unterscheiden.

Ein amtliches ärztliches Zeugnis darf nicht vorgelegt werden, wenn eine GKV einen Zuschuß zu den Übernachtungs- und Verpflegungskosten für den Aufenthalt im Heilbad aufgrund einer Untersuchung durch ihren ärztlichen Dienst zahlt. Ansonsten muss - auch durch ein vor Beginn der Behandlung erteiltes ärztliches Gutachten - der Nachweis erbracht werden, dass der Erfolg der Behandlung auch dann garantiert ist, wenn der Patient außerhalb eines Kinderheimes untergebracht ist.

In diesen Fällen heilt oder lindert allein der Klimawandel die Erkrankung. Kosten hierfür werden nur in besonderen Fällen aufgrund ihrer räumlichen Nähe zum Freizeitverkehr als abzugsfähig erachtet. Um die Unvermeidbarkeit nachzuweisen, muss das vor Antritt der Reise erteilte ärztliche Attest explizit den aus gesundheitlichen Erwägungen erforderlichen Erholungsort angeben. Die Ausgaben für Klimakur wurden vor allem für schwere Atemwegserkrankungen[158], Neurodermitis[159] und Psoriasis[160] berücksichtigt.

Kosten dafür sind nicht abzugsfähig, wenn sie für die allgemeine Gesundheitsversorgung verwendet werden[161]. Können die Kosten nachweisbar eine konkrete Gefährdung abwenden, sollten sie abzugsfähig sein[162]. Die Kosten dafür sollten in der Regel nicht als außerordentliche Last abzugsfähig sein, auch wenn die Nachbehandlung von einem Amtsarzt verschrieben wird (H 186-189 ETH 2004). Meiner Meinung nach muss eine Ausnahmeregelung für die Kosten einer Nachbehandlung unter permanenter medizinischer Überwachung in einer speziellen Rehabilitationsklinik nach einem Klinikaufenthalt bestehen.

Die durch die Behandlung selbst verursachten Ausgaben sind abzugsfähig, d.h. die Ausgaben für Ärzte, Kurbehandlung, Kurtaxen. Diese können - ebenso wie die unvermeidlichen Erkrankungskosten im Allgemeinen - berücksichtigt werden, auch wenn die Heilungskosten ansonsten nicht als außergewöhnliche Last erfasst werden. Zusätzlich sind die Übernachtungs- und Verpflegungskosten abzugsfähig.

Im Gegensatz zu einem Spitalaufenthalt ist eine Haushaltseinsparung von einem Viertel der Ausgaben abzugsfähig. Die Reisekosten richten sich in der Regel nach den Fahrkosten der Linien. Erhöhte Eigenkosten werden berücksichtigt, wenn der Steuerpflichtige wegen seiner Erkrankung, vor allem wegen einer schweren Geh- und Standbehinderung, oder aus anderen Ursachen nicht mit der Nutzung des ÖPNV rechnen kann[163].

Wenn ein Steuerzahler auf dem Heimweg von der medizinisch vorgeschriebenen Behandlung einen Verkehrsunfall hat, kann er die entstehenden Ausgaben nicht als außerordentliche Last beanspruchen, wenn er die Anreise auch mit dem ÖPNV hätte machen können[164]. Der Selbstbehalt für eine begleitende Person kann gewährt werden, wenn die notwendige Reisebegleitung aufgrund von Krankheit oder Alter durch ein vor Reiseantritt erstelltes ärztliches Attest oder eine andere gleichwertige Bestätigung nachweisbar ist.