Brillengläser Steuerlich Absetzbar

Ziehen Sie 15 Trinkgelder ab, damit Sie Ihr letztes Hemd nicht ausziehen müssen.

Besonders, wenn Sie Medikamente, Brillen oder Physiotherapie benötigen. Die Gesundheitsausgaben sind jedoch in der Regel steuerlich absetzbar. Sie können jedoch immer eine Brille als außerordentliche Belastung abziehen, genauso wie Ihre anderen medizinischen Ausgaben, Heilungskosten, Reisekosten zum Arzt, etc. Eltern können diese Kosten steuerlich absetzen. Neue Brille oder Hosenträger, Betreuung durch einen Babysitter und Kinderbetreuer: Kinder verursachen hohe Kosten.

Ziehen Sie 15 Trinkgelder ab, damit Sie Ihr letztes Shirt nicht für die Steuer abheben müssen.

Die Steuer ist ein lästiges Unterfangen. In der Tat sind die Steuervorschriften in der Tat lästig komplex. Diejenigen, die nicht aufpassen, geben dem Land schnell mehrere hundert Francs zu viel. Damit es diesmal beim Erstellen Ihrer Einkommensteuererklärung ein wenig "klingelt", haben wir für Sie einige rechtliche Hinweise aufbereitet.

Im Rahmen Ihrer beruflichen Aufwendungen können Sie Ihre Reisekosten von den Abgaben einbehalten. Für Autos gibt es zwar diverse Restriktionen, aber Sie können für Ihr Fahrrad CHF 700. Beim ÖPNV zwischen Wohnung und Arbeit können Sie die tatsächlichen Reisekosten (vom Staat bis max. 3000 Franken) abrechnen. Die Höhe ist kantonal unterschiedlich - in der regel muss dies nachweisbar sein.

Ein Pauschalbetrag von 500 CHF wird vom ZHK ohne Beleg bewilligt. Zusätzlich zu den Reisekosten und Schulungen können Sie verschiedene andere Berufsausgaben abziehen, darunter Lebensmittel, Arbeitskleidung, Werkzeug, EDV und Fachexperten. Oft ist der Abschlag entweder wirksam mit Beweis oder als Pauschalbetrag ohne Beweis möglich. Sie können jedoch vom Staat und in vielen Ländern 20 vom Zusatzeinkommen für Ihre Berufsausgaben abziehen (maximal CHF 2400, dann nur mit Quittungen).

Sie können z.B. keine Auto- und Hausratversicherungsprämien einbehalten, aber Sie können Kranken-, Schaden- und Lebensversicherungen einbehalten. Der Maximalabzug kann je nach Kantonszugehörigkeit und anderen Gegebenheiten (z.B. mit oder ohne Rückstellung) unterschiedlich sein. Kranken- und Unfallkosten, die nicht durch die Krankenkasse übernommen werden (z.B. weil Sie einen hohen Selbstbehalt in der Krankenversicherung haben), können von den Abgaben abgezogen werden.

Dies betrifft auch die Preise für Korrektionsbrillen, Heilpraktiker und Zahnärzte. Die Kantone und der Bundesrat haben jedoch einen Eigenanteil von 5 Prozentpunkten am Nettoeinkommen. Die Kantone Statt dessen gibt es in der Schweiz einen Franchiseanteil von nur 3 Prozentpunkten, in St.Gallen und im ganzen Kantonsgebiet von 2 Prozentpunkten und im ganzen Kantonsgebiet keine Selbstbeteiligung.

Sie können für jedes kleine Mädchen einen Geldbetrag von Ihrem Gehalt abziehen. Die Möglichkeiten der Abzüge sind jedoch von Kantons zu Kantons unterschiedlich. Für Heranwachsende, die volljährig sind, gibt es unter gewissen Bedingungen (z.B. Ausbildung) einen Steuernachlass. Sie können alle Beiträge zur gebundenen freiwilligen Vorsorge 3a von Ihrer Einkommensteuer abziehen. In diesem Jahr beläuft sich der Maximalabzug auf CHF 6768 (mit Pensionskasse) oder 20 Prozent des Gewinns (maximal CHF 33'840, ohne Pensionskasse).

Sie können auch Käufe in die Rentenkasse von den Abgaben absetzen. Wie bei der 3. Säule gilt für die Zahlung ein niedrigerer Satz. Natürlich sollten Sie nur dann zusätzliche Beiträge in Ihre Vorsorgeeinrichtung zahlen, wenn Sie von deren Güte überzeugen. Praxis: Sie können auch wohltätige Zuwendungen von der Steuer absetzen, in der Regel jedoch höchstens 20 vom Nettoeinkommen.

Abhängig vom jeweiligen Standort kann es weitere Abweichungen gibt, die bei uns aufgelistet sind. Verblüffend, aber wahr: Sie können Spenden und Mitgliedsbeiträge von den Abgaben absetzen - egal welcher Seite - sowohl auf Bundesebene als auch in Ihrem Wohnsitzkanton. Auf Bundesebene sind es maximal CHF 10'100, auf Kantonsebene ist der Maximalbetrag von Kantonen zu Kantonen unterschiedlich.

Fremdkapitalzinsen können in der Regel abgezogen werden, einschließlich der Gebühren für Privatkredite, Kreditkartenzinsen und Hypothekenzinsen. Die Leasingaufwendungen und (je nach Kanton) die Bauzinsen sind jedoch nicht anrechenbar. Bei den Abzügen besteht eine Höchstgrenze von CHF 50'000. Bei Hypotheken lohnen sich die indirekten Amortisationen in der regel aus Steuersicht.

Wechselkursgewinne sind dagegen grundsätzlich nicht steuerpflichtig. Auch die Finanzverwaltung hat das aktuelle Niedrigzinsumfeld gut im Griff. Denn auch die Finanzbehörden haben die Krise im Blick. Dennoch gibt es immer noch einige Kantonssteuerbehörden, die einen günstigeren Zins für Vorschüsse als für Sparguthaben haben. In diesem Jahr bieten beispielsweise die Appenzeller Gemeinden Innererrhoden und Grönland noch einen Zins von 1 Prozentpunkt für Steuervorauszahlungen an, während die Gemeinden Zürcher, Urner, Schwyzer, Nidwaldner und Appenzeller Außerrhoden noch 0,5 Prozentpunkte ausgeben.

Andererseits dürfen Sie Ihre Steuer nicht zu lange zahlen, da sonst je nach Bezirk bis zu 6 Prozentpunkte Verzugszins anfallen. Genaue Angaben zu den Zinssätzen pro Monat finden Sie hier. Die schweizerische Steuergesetzgebung ist kompliziert - die vorgelegten Hinweise berühren nur das Themas. Insbesondere bei einer komplizierteren steuerlichen Situation oder bei einer geänderten Wohnsituation kann ein Besuch bei einem steuerlichen Berater Sinn machen.

Bei individuellen Fragestellungen können Sie sich natürlich auch an das für Sie verantwortliche Finanzamt richten. Sie wollen mehr Scherze als Abgaben?