Kann ich meine Brille von der Steuer Absetzen

Ist es möglich, meine Brille von den Steuern abzuziehen?

Wie hoch die angemessene Belastung ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Ja, theoretisch ist das eine der außerordentlichen Belastungen. Haben Sie eine bezahlte Beratung (z.B. Anwalt) in Anspruch genommen, um Ihre Rente zu beantragen, können Sie diese als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung abziehen. Sie mussten zusätzliche Rentenbeiträge zahlen und dafür ein Darlehen aufnehmen? In einigen Fällen kann es jedoch teuer sein, die Gesundheit zu erhalten.

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Wenn Sie Ihre Brille von der Steuer absetzen können. Kann ich meine Brille von meinen Steuern abziehen? In der Regel sind Brillen für Steuerzwecke eine private Ausgabe. Allerdings kann eine visuelle Hilfe im Zusammenhang mit der so genannten "außerordentlichen Belastung" eingestellt werden. Weil auch die anfallenden Zahnersatzkosten, Arzneimittel, notwendige Reisen zur Physiotherapie und vieles mehr unter die "außerordentlichen Belastungen" gehören, ist es lohnenswert, alle Einnahmen, die innerhalb eines Jahrs entstehen, zu sammeln:

Manchmal ist die Gesamtsumme größer, als man sich zu Jahresbeginn vorstellen kann!

Abzug der Kosten im Gesundheitswesen als außerordentliche Last

Die privaten Gesundheitskosten können als Sonderbelastung von der Steuer abgezogen werden. In der Einkommenssteuererklärung können die Aufwendungen für Prothesen, Brille, Heilmittel, orthopädische Hilfmittel wie z. B. Schuhsohlen und Rezeptnachzahlungen als außerordentliche Lasten angerechnet werden. Inwiefern können die Steuerpflichtigen ihre Aufwendungen belegen? Es werden dann nur die über diese Grenze hinausgehenden Aufwendungen für die Steuerminderung mitberücksichtigt.

Die Steuerpflichtigen sollten daher angemessene Einnahmen einziehen, da unsicher ist, welche Ausgaben im Jahresverlauf noch entstehen werden. Anhand der Einnahmen kann dann bei der nächstfolgenden Einkommenssteuererklärung neu berechnet werden, ob sich die Angabe der Ausgaben auswirkt. "Wer die Einnahmen sorglos entfernt, kann sich später ärgern, weil die Beweise eine Steuerersparnis gebracht hätten", sagt sie.

Inwiefern sollten die Steuerpflichtigen die jährliche Last aufteilen? Daher sollten sich die Steuerpflichtigen Gedanken darüber machen, wann sie es ausgeben sollen. Wenn zum Beispiel in diesem Jahr bereits eine kostspielige zahnärztliche Behandlung stattgefunden hat, kann es sich jetzt durchaus rechnen, eine neue Brille zu erwerben, um die Lastgrenze zu übertreffen. Wenn die zahnärztliche Behandlung jedoch erst im kommenden Jahr fällig wird, kann es Sinn machen, erst im neuen Jahr eine Brille zu erstehen.

Abzug der Hörgeräte von der Steuer - Einforderung der Steuerbehörde

Ein Teil der mit dem Kauf eines Hörgerätes verbundenen Ausgaben kann beim Steueramt eingefordert und somit von der Steuer abgezogen werden. Im Jahr 2003 hat beispielsweise der BFH festgestellt, dass die Ausgaben für ein Hörgerät nicht als einkommensbezogene Ausgaben beansprucht werden können. Es ist jedoch möglich, die Ausgaben als außerordentliche Last von der Steuer abzuziehen.

Hörgeräte können leicht mehrere tausend Euros koste. Wenn Sie sich für ein qualitativ hochwertiges Hörsystem entscheiden, müssen Sie einen Teil der Ausgaben aus eigener Kraft aufbringen. Aber es gibt Wege, das Kapital vom Steueramt zurückzubekommen. Hörgeräte können als sogenannte Sonderbelastungen von den Steuern abgezogen werden.

Ertragsbezogene Aufwendungen sind Aufwendungen, die dem Erwerb, der Absicherung und dem Erhalt von Erträgen dienten. Vereinfacht gesagt, werden Aufwendungen für die Berufsausübung in der Regel als einkommensbezogene Aufwendungen angesehen. Wer zur Ausübung seines Berufes auf ein Hörgerät angewiesen ist, kann die steuerlichen Aufwendungen für das Hörgerät als einkommensabhängige Aufwendungen einfordern.

Im Jahr 2003 entschied der BFH ( "Urteil vom 22. April 2003 in der Rechtssache II 275/00 "), dass die Hörgerätekosten nicht als einkommensbezogene Ausgaben eingestuft werden dürfen. Es ist unerheblich, ob das Hörgerät auch für professionelle Zwecke eingesetzt wird. Auch eine Teilanerkennung als Werbekosten wird vom BFH abgelehnt. Damit sind die Aufwendungen der Privatsphäre zuzuordnen und nach 12 EStG nicht anrechenbar.

Auch wenn die Hörgerätekosten nicht als einkommensabhängige Ausgaben von der Steuer abgezogen werden können, können sie als außerordentliche Last geltend gemacht werden. Außerordentliche Lasten ergeben sich, wenn man unweigerlich mehr ausgeben muss als andere Vergleichsbürger. Krankheits-, Bestattungs- und Scheidungskosten werden als außerordentliche Lasten angesehen. Hörgeräte werden von den Steuerbehörden allgemein als außerordentliche Last ohne Schwierigkeiten anerkannt.

Es können alle mit dem Hörgerät verbundenen Selbstkosten angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch selbst zu zahlende Reparaturkosten von der Steuer abgezogen werden können. Sogar Akkus oder Reisekosten zu einem HNO-Arzt oder einer Akustikerin können beim Steueramt eingefordert und damit von der Steuer abgezogen werden.

Inwiefern können Hörsysteme von der Steuer abgesetzt werden? Steuerpflichtige, die ein Hörgerät von der Steuer absetzen wollen, sollten in der Lage sein, alle Kosten korrekt zu erfassen und nachzuweisen. Sie sollten daher als Anhang zur Umsatzsteuererklärung alle Quittungen sortiert und allenfalls eine Übersichtsliste vorlegen. Für Reisekosten sollten Sie z.B. den Grund ihrer Entstehung nennen (Beispiel: Anpassen eines Hörgerätes).

Bei einer nachvollziehbaren Information besteht eine gute Chance, dass das Steueramt alle anfallenden Aufwendungen als außerordentliche Mehrbelastung ausweist. Pensionäre, die nach dem sogenannten Altersruhegeldgesetz (AltEinkG) steuerpflichtig sind, können auch die durch ein Hörsystem entstandenen Aufwendungen als außerordentliche Last von der Steuer absetzen. Zusätzlich zu den unmittelbaren Hörgerätekosten können auch Arzt- und Rezeptkosten sowie Reisekosten für steuerliche Zwecke erhoben werden.

Wenn Sie mit Ihrem eigenen Fahrzeug zu einem HNO-Arzt oder einer Akustikerin fahren, beträgt der Selbstbehalt 30 Cents pro km. Nach § 33 des Einkommensteuergesetzes (EStG) hat der Gesetzgeber festgelegt, dass Sonderbelastungen nur dann von der Steuer abgezogen werden können, wenn sie die angemessene Last überschreiten. Der Betrag der angemessenen Bürde richtet sich nach der Zahl der eigenen Nachkommen und dem zur Verfügung stehenden Erwerbseinkommen.

Gegenwärtig liegt die angemessene Last zwischen 1 und 7% des jährlichen Einnahmen. Praxisbeispiel: Bei einem jährlichen Einkommen von rund EUR 2.000,- haben die kinderlosen Steuerpflichtigen eine angemessene Last von 6 % ihres Verdienstes, nämlich EUR 1.440,-. In diesem Falle kommen daher nur solche Sonderbelastungen zur Anwendung, die über der Schwelle der angemessenen Steuerbelastung sind.

Wenn Sie für zwei Hörgeräte aus eigener Tasche 2.500 EUR bezahlen, werden nur 1.060 EUR davon - im oben genannten Beispiel - Steuern gesenkt. Es sollte daher vor der Einreichung der Erklärung ausreichend sein, um festzustellen, ob das Steueramt das Gerät für eine angemessene Last hält (z.B. bei sehr hohen Einkünften oder sehr niedrigen Hörgerätekosten).

Es darf jedoch nicht übersehen werden, dass nicht nur die Hörgerätekosten als außerordentliche Last beansprucht werden können, sondern auch andere Aufwendungen (z.B. für Brillen, Arzneimittel oder Zahnersatz). Damit wird die sinnvolle Last sehr oft übertroffen.