Abziehbar sind die Krankheits- und Unfall-Kosten der Betroffenen und der von ihnen betreuten Person, sofern sie die Kosten selbst trägt und diese 5% des jeweiligen Nettoeinkommens überschreiten. Krankheits- und Schadenskosten umfassen Kosten für Arzt, Zahnarzt, Krankenhauskosten, Betreuungskosten (ohne Pensionskosten), Arzneimittel, medizinisches Equipment, Brille, etc. Von diesem Betrag sind allfällige von Dritten gezahlte Kranken- und Unfallleistungen (z.B. Versicherungsleistungen, Haftung, Hilflosenentschädigung, Zusatzleistungen AHV/IV usw.) in Abzug zu bringen.
Kosten für Verjüngungs- oder Kosmetikbehandlungen, Schlankheits- oder Fitness-Kuren und ähnliches werden nicht als medizinische Kosten angesehen.
Schwerbehinderte sind in jedem Fall: a) Bezüger von Dienstleistungen gemäss Bundesrecht
Die behindertengerechten Kosten des Steuerzahlers oder von Menschen mit Behinderung im Sinn des Behindertengleichheitsgesetzes vom 13. Dezember 2002 werden in Rechnung gestellt, sofern der Steuerzahler die Kosten selbst trägt trägt des Artikels 43 bis des BG über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG), des Artikels 26 des BG über die Unfallversicherung (UVG) und des Artikels 20 des BG Bezüger die Militärversicherung (MVG); c) der Hilfen im Sinn von §§ 43ter BGHVG, 11 VBG und 21MG; d) den Heimbewohner und Spitexpatienten, die eine Mindesthaftpflicht von 60minuten pro Tag anfällt haben.
Im Falle von Menschen, die keiner der unter den Buchstaben a) bis d) aufgeführten Gruppen von Menschen zuzuordnen sind, muss in angemessener Form (z.B. mit dem unter www.steuern.bl. ch abrufbaren oder beim Finanzamt erhältlichen Fragenkatalog zum Thema "Abzug behindertenbezogener Kosten - Ärzte ") festgestellt werden, ob eine Invalidität vorlag.
Die durch eine Invalidität entstehenden Kosten (Kausalzusammenhang), wie z. B. Unterstützungskosten, Kosten für Haushaltshilfe und Kinderpflege, Kosten für der Verbleib in den Alltagsstrukturen, Kosten für Haus- und Hilfsaufenthalte, Kosten für heilpädagogische Therapie-, Verkehrs- und Kfz-Kosten, Kosten für Blindenführhunde etc. werden als behindertengerecht angesehen. Nähere Angaben zu den abzugsfähigen Kosten entnehmen Sie bitte unserer Kurznachricht Nr. 394 " Abzüge von Krankheits- und Krankheitskosten sowie Behindertenkosten ", die Sie unter www.steuern.bl. ch herunterladen oder beim Finanzamt anfordern können.
Ärztliche Behandlung, d.h. Kosten für Maßnahmen zur Gesunderhaltung und Gesunderhaltung, insbesondere die Kosten für ärztliche Als Krankheits- und Krankheitskosten zählen Behandlung, Krankenhausaufenthalte, Arzneimittel, Schutzimpfungen, medizinische Ausrüstungsgegenstände, Sonnenbrille und Brillen, Arzneimittel, Therapien, etc. Statt des Wegfalls der wirksamen Kosten kann ein Pauschalbetrag von Fr. 2â bei weitergehender, wichtiger Diäten (z.B. bei Zöliakie) behauptet werden.
Allerdings können Diabetiker nur die wirksamen Zusatzkosten abziehen. ner Krankheit oder Heilung oder Pflege im Zusammenhang (z.B. Transportkosten zum Arzt, Besuchskosten); â€" Ausgaben, die Prävention dienen (z.B. Subskription für Fitnesscenter); - Beauty oder Verjüngungsbehandlungen, Schlankheitskuren oder Eingriffe, wenn sie nicht verschrieben werden ärztlich; - Krankenversicherungsprämien (z.B. Krankenkasse prämie); - zahnärztliche Behandlungen ausschließlich ästhetischer Natur (z.B. Blei); - Kurorte, Heil- und Krankengymnastik, Ergotherapie etc.
Sofern nicht von ärztlich und nicht von lizenzierten Personengruppen vorgeschrieben; â€" Transport- und Luxuskosten im Hotelbereich fÃ?r Kuraufenthalte; â€" Naturheilärztliche Behandlung, wenn die Behandlung nicht von einem zugelassenen Naturarzt verschrieben wird; â€" kostet für Arzneimittel und Arzneien, die nicht von einem Ãrzt verschrieben werden; â€" kostenlose Pflegedienste fÃ?r bulant care zuhause.
Eidgenössische Steuer Krankheits- und Unterhaltskosten des Steuerzahlers und der von ihm nicht erhaltenen Person werden abgezogen, sofern der Steuerzahler die Kosten selbst trägt trägt und diese 5 % des Nettoeinkommens übersteigen. Alle Krankheits- und Kosten für Unfälle müssen dokumentiert werden. Liegt eine jährliche Leistungsbilanz der Krankenkasse oder Unfall-Versicherung vor, genügt ist die Summe der übernommenen Kosten in der rechten Rubrik einzugeben; sind jedoch keine versicherten Kosten aufgeführt, müssen sind diese im Einzelnen besetzt.
abzugsfähige Übertragung von Krankheits- und Krankheitskosten an Steuererklärung, Punkt 720 1) Der Abzug der Bundesabgabe wird vom Finanzamt automatisiert. Invaliditätsbezogene Kosten Bitte legen Sie den Invaliditätsnachweis (Versicherungsschein, ärztliche Zertifikat etc.) bei, wenn Sie diese Kosten zum ersten Mal einfordern.