Mit LINDBERG wird der Werkstoff Aluminium zu einem extrem leichtgewichtigen Gestell gebogen. Dadurch entstehen ein minimalistisches Erscheinungsbild und Gläser ohne Verschraubungen, Niete und Schweißstellen. Erhältlich sind die rahmenlosen Brillen in drei klar verschiedenen Bügelformen: Der LINDBERG GEIST: Der LINDBERG GEIST ist in 35 verschiedenen Farbtönen erhältlich. Gern werden wir Sie in unserem Shop individuell betreuen.
Es handelt sich um rahmenlose Brillen, bei denen die zugehörigen Teile nicht durch Schraubverbindungen an den Brillegläsern angebracht sind. Der Nasenrücken und die Wangenteile haben Klammern, die die Linsen an einem kleinen Umfangsstück umschließen und mit einem Spannkabel oder -band an den Linsen angebracht sind, das die Linsen über ihren gesamten Durchmesser umschließt.
Es handelt sich um eine rahmenlose Brillenfassung, d.h. eine Brillenfassung, bei der die Brillenbügel und der Nasenrücken unmittelbar an den Brillengläsern angebracht sind; der für diese Teile gebräuchliche Träger ist daher nicht erforderlich. Mit einer solchen Schutzbrille ist es normal, die Schläfen und den Nasenrücken mit den Linsen zu verbinden.
Dazu sind Löcher in den Scheiben notwendig, die sich auch bei Einfachgläsern vergleichsweise leicht bohren lassen. Kostspielige Brillen, z.B. fototrope oder bifokale Brillen sind sehr schwer zu stechen; in jedem Fall ist das Bruchrisiko beim Bohren sehr hoch, ein Sicherheitsrisiko, das der Augenoptiker nicht auf sich nehmen will.
Kostspielige Linsen für den Einsatz in rahmenlosen Brillen sind somit nahezu auszuschließen. Um dem abzuhelfen, schlägt die Entwicklung nun eine Methode vor, die das Bohren von Löchern in den Scheiben erspart. Längst ist bekannt, dass Brillenfassungen so gestaltet sein sollten, dass ein oben steifer Stützbalken zur Auflage des Linsenrandes vorhanden ist; an den Unterkanten der Brillengläser befinden sich Spanngurte oder -drähte, deren Ende am Nasenclip und an den Backenanschlüssen in angemessener Art und Weise fixiert sind.
Brillenfassungen dieser Art sind z.B. in DE-ASen 11 08 942, 10 47 476 aufgeführt. Diese Brillenfassungen haben daher zwei verschiedene Komponenten für den Rahmen oder Halter der Gläser: den steifen Träger für den Oberrand und das Gummiband oder den Stahldraht für den Unterrand.
Dies beeinflusst natürlich den Gesamterscheinungsbild des Rahmens, und man hat nicht die idealen randlosen Brillen, wie es bei Brillen der Fall ist, bei denen die Linsen durch Löcher in der Linse mit den Bügeln und dem Nasenrücken in Verbindung stehen. Aber auch hier bietet die Idee eine Lösung ohne Bohren oder Schrauben.
Obwohl die DE-AS 12 27 691 eine Brillenfassung ohne Rand beschreibt, bei der keine Löcher in den Linsen benötigt werden, ist auch hier ein Stützstrahl vorhanden und die Linsen werden durch ein flexibles Gewinde fixiert. Für die Anbindung von Linsen und Stützbalken sind Halterungen notwendig, die den Rahmen so verderben, dass spezielle Zierleisten aufgesetzt werden.
Außerdem ist aus der DE-PS 923 812 bereits eine rahmenlose Brillenfassung bekannt geworden, bei der keine Stützbalken für die Linsen vorhanden sind; ein Glasclip hält die Brillen auf der Brillenbrücke, deren Beine das Brillenglas umgeben. Der Steg wird mittels geeigneter Löcher in den Beinen und der Schutzbrille mit einem Kunststoffgewinde an der Schutzbrille angebracht.
Auch hier müssen Löcher in die Gläser gebohrt werden, deren Benachteiligungen bereits erwähnt wurden und die es zu vermeiden gilt. Erfindungsgegenstand ist daher eine Brillenfassung ohne Rand und ohne Stützbalken, bei der der Nasenrücken und die Wangenteile eigenständige Klammern haben, die die Linsen nach vorne und hinten als Stützstege bilden, und bei der die Klammern mit einem Gewinde oder Band an den Linsen fixiert sind.
Die Patentansprüche 1 - 7 enthalten eine erste und die Patentansprüche 8 eine zweite Ausführungsvariante. In der ersten Ausführung können die Gewindeenden unmittelbar mit der Spannbacke und der Stegplatte verschweisst oder gelötet werden. Dann ist es ein fertiger Rahmen, in den die Brille eingeklemmt oder eingefahren wird.
Auf diese Weise kann die Schutzbrille leicht an die Kopfform oder das Gesicht des Trägers angepasst werden, indem der Nasenrücken oder die Wangenteile durch Schleifen nach oben oder nach unten geschoben werden. Nachdem die Gewindeenden festgezogen sind, sind die Stege und die Maulteile wieder sicher auf der Brillenfassung. Durch die Schiebbarkeit der Brücken- und Kieferteile ist auch die Einstellung der Brillengläser nahezu kantenunabhängig, was ebenfalls die Adaption an die Gesichtskontur ermöglicht.
Die geschliffenen Brillen können auch für einen anderen Rahmen (Aufhänger) wiederverwendet werden, da die gegebene Glasform nicht mehr zwingend oder hinderlich ist. Besonders für Bifokalgläser ist die neue Schutzbrille jedoch von Vorteil, da die Höhenverstellung der Begrenzungslinie ohne Nachbearbeitung der Linsen oder der Brillen durch den Optiker möglich ist.
Die neuen Brillen müssen nicht in die Linsen gebohrt werden, was bei phototropen Brillengläsern kaum oder nur mit Bruchgefahr möglich ist. Angenehmer Vorzug für den Träger ist, dass er die Linsenform nahezu beliebig auswählen kann und keine störende Löcher hat.
Ein großer Vorzug der zweiten Version ist, dass eine Kindergrösse wie ein Übergrösse mit den selben Bauteilen hergestellt werden kann; nur die Gewindelänge oder das Band muss anders gestaltet werden. So muss der Optiker nicht wie bei konventionellen Brillengestellen verschiedene Größen vorrätig haben, sondern kann aus einem Satz jede beliebige Gestalt oder Grösse herstellen, wodurch nur die Spannfadenlänge verändert werden muss.
Bild 1 der linke Teil der neuen Brillen, Bild 2 ein Blick in Pfeilrichtung der Brückenklammer, Bild 3 ein Querschnitt durch die Brückenklammer für eine standardisierte Linse, Bild 4 ein Querschnitt durch die Brückenklammer für Korrekturbrillen, Bild 5 ein weiteres Konstruktionsbeispiel der Eingebung.
Im Beispiel ist der Übersichtlichkeit wegen nur der rechte Teil der Scheibe wiedergegeben. Das Backenstück 2 und der Nasenrücken 3 attackieren auf der Scheibe 1, nämlich diese Klammern 4 und 5, die die Scheibe auf einem kleinen Teil als Stützstege umschließen. Um die Fäden 6 zu binden und die Klammern 4 und 5 zu halten, wird der Draht in Form von Schlaufen durch die Klammern geführt, wie durch 8 und 9 angegeben.
An den beiden Maulteilen 2 werden die Gewindeenden von Gewinde 6 in passender Form fixiert. Indem die beiden Maulteile miteinander verbunden werden, z.B. durch Schrauben, kann das Gewinde 6 so gespannt werden, dass die Klemmen 4 und 5 auf der Linse 1 liegen und der Linse die nötige Kraft gibt.
Bei der einteiligen Spannbacke 2 können die Fadenenden des Gewindes 6 unter Fadenspannung unmittelbar aneinander angeschlossen werden, z.B. gelötet oder geschweißt. Statt des Garns kann auch ein Zugband eingesetzt werden. Bild 2 illustriert die schlaufenförmige Fadenführung 9 des Gewindes 6 in der Backenklammer 4, Bild 3 verdeutlicht in einem Arbeitsgang, wie die Klammern 4 und 5 das Fenster 1 umgeben.
Bild 4 stellt eine Konstruktion dar, bei der die Verschlüsse an unterschiedliche Glasstärken angepasst werden können. Die Klammern bedecken nur eine Glasseite; zur Adaption an unterschiedliche Glasstärken werden eine oder mehrere Klammern 10 an den Klammern befestigt, die so gebogen werden können, dass die Klammern sicher auf dem Fenster aufliegen.
Die Klammern 4 und 5 liegen vor dem Absteifen locker auf den Gläsern 1 auf, so dass sie sich auch am Linsenumfang leicht in beide Himmelsrichtungen bewegen und somit sehr leicht an die jeweilige Kopfkontur anpassen können. Die neuen Rahmen können auch für andere Brillenfassungen verwendet werden, die bereits eine vorbestimmte Gestalt haben, da die Verstellung nahezu unbeschränkt ist und auch Höhenverstellungen problemlos durchführbar sind.
Letztere Möglichkeit der Korrektur ist besonders wichtig bei der Anpassung von bifokalen Linsen, da die Nahthöhe auch später je nach Anforderung des Trägers geändert werden kann. Im zweiten Beispiel in Bild 5 ist der Übersichtlichkeit wegen nur der rechte Teil der Brillen abgebildet. Auf Linse 1 attackieren der Brillenrahmen 11 und der Nasenrücken 3, nämlich diese Metallpads 12 und 13, die die Linsen in einem einzigen kleinen Teil als Haltestangen enthalten.
Zur Bindung des Gewindes 6 und zum Halten der Metallstützen 12 und 13 wird der Draht durch diese geschlungen, nämlich der Metallträger 13 hat eine Schleife 14, während der Metallträger 12 doppelt in den Draht 6 geschlungen wird, wie durch die Referenzmarken 15 und 16 angegeben.
Bei der Klärung befinden sich die Gewindeenden, die im endgültigen Zustand natürlich zwischen der Metallbeschichtung und dem Glas sind. Der Rahmen 11 und die Nasensteg 3 sind mit Stegen 18 und 19 versehen, die den Metallträgern 12 und 13 entsprechen, die Bohrungen 20 haben, durch die die Gewindebolzen 17 geführt und mit den Linsen zur Verbindung der Rahmenhalterungen und der Nasensteg geschraubt werden.
Die Metallstützen 12 und 13 sind vor dem Absteifen locker auf den Brillengläsern 1 aufgesetzt, so dass sie sich auch in beide Seiten des Linsenumfangs leicht bewegen lassen und die Brillen somit sehr leicht an die Form des Kopfes anpassen lassen. Brillen mit Linsen ohne Rand und ohne Stützbalken, dadurch gekennzeichent, daß der Nasenrücken (3) und die Maulteile (2) Klemmen (5, 4) haben, die die Linsen in beiden Seiten als Stützstege enthalten, daß jede Linse (1) von einem flexiblen Zugfaden (6) oder Zugband komplett umgeben ist und daß die Klemmen (4, 5) mit dem Faden (6) oder Band an den Linsen befestigt werden können.
Gläser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, daß die Gewinde- oder Bandenden an den Spannbacken (2) anschlagen. Gläser nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, daß der Draht oder das Klebeband durch die entsprechenden Stirnseiten der Klammern (4, 5) geschlungen ist und die Stirnseiten untereinander durchverbunden sind.
Brillen gemäß den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichent, dass die Spitzen zusammen gelötet sind. Schutzbrille nach den Ansprüchen 1 und 3, dadurch gekennzeichent, dass die Stirnseiten zusammengeschweißt sind. Schutzbrille nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichent, dass die Klemmbacken (2) zweigeteilt sind und jeweils ein Ende des Gewindes (6) oder Klebebandes mit einer Teilklammer (4) verbindbar ist und dass die beiden Teilklammern durch Schrauben oder dergleichen zusammenklemmbar sind.
Schutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, dass die Klammern (4, 5) das Schutzglas (1) nur auf einer der Seiten aufweisen und dass eine oder mehrere Klammern (10) an den Klammern (4, 5) angebracht sind, die die andere Seiten des Schutzglases (1) durch Umknicken bilden. Randlosbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, daß die Verschlüsse als Metallkissen (12, 13) geformt sind, und daß an den Metallkissen (12, 13) Gewindebolzen (17) angebracht sind, die Bohrungen (20) in den Metallstäben (18, 19) entsprechen, die an den Bügeln (11) oder dem Nasenrücken (3) angebracht sind.