Rezeptgebühren Absetzen

Entlassung von Rezeptgebühren

Die Rezeptgebühren sind begrenzt: Jeder, der im laufenden Kalenderjahr bereits zwei Prozent des Jahresüberschusses für Rezeptgebühren gezahlt hat, ist für den Rest des Jahres automatisch von der Rezeptgebühr befreit. Verordnungsgebühr), wie von einem Arzt oder Heilpraktiker vorgeschrieben, z.B. Rollstühle, Brillen, Prothesen, Hörgeräte oder Prothesen. Home Aktuelles aus Gesellschaft und Politik Steuern: Drogen können abgezogen werden.

Rezepturen

Erkrankungskosten sind die durch Krankheiten verursachten Mehrkosten. Ärztin, Zahnärztin und Heilpraktikerin, medizinisch verschriebene Medikamente (inkl. Rezeptgebühren), Prothesen, Hör- und Gehgeräte. Der Nachweis der Aufwendungen ist dem Steueramt zu erbringen. Der Preis der Antibabypille ist ebenfalls nicht abzugsfähig. Reisekosten, die z.B. durch die Reise zum Hausarzt, zur Pharmazie etc. entstehen, können als außerordentliche Belastung beansprucht werden.

Die tatsächlichen anfallenden Transportkosten sind immer anrechenbar. Bei der Fahrt mit dem eigenen Auto werden die Fahrtkosten anhand der Kilometerpauschale auf einen Wert von 0,30 ? geschätzt. Sonderbelastungen werden nur dann in die Ertragsteuerberechnung einbezogen, wenn die Aufwendungen den angemessenen Betrag überschreiten. Der Betrag der sinnvollen Last wird in der Tabelle angezeigt:

Die Gesamtsumme Ihres Einkommens liegt bei 27.500 ?. Dies führt zu einer angemessenen Entlastung von 671,00 ? (2% von 15.340 ? = 306,80 und 3% von 12.160 ? = 364,80 ?). 1.729,00 als Sonderbelastung abzugsfähig. Ihre Gesamteinnahmen belaufen sich auf 25.000 Euro. Die angemessene Abbuchung liegt bei 596,00 ? (2% von 15.340 ? = 306,80 und 3% von 9.660 ? = 289,80 ?).

Die abzugsfähigen Sonderkosten betragen ? 1.804,00. Ihre Gesamteinnahmen belaufen sich auf 45.000 ?. Damit haben Sie eine übliche angemessene Abbuchung von 2.096,00 ? (4% von 15.340 ? = 613,60 und 5% von 29.660 ? = 1.483,00 ?). Der vertretbare Aufwand wird um 304,00 Euro übertroffen, die Sie als außerordentliche Last in Abzug bringen können.

Arzneigebühren

Seit dem 1. Januar 2018 betragen die Rezeptgebühren 6 EUR. Die Rezeptgebühren sind begrenzt: Jeder, der im aktuellen Jahr bereits zwei Prozentpunkte des Jahresüberschusses für Rezeptgebühren gezahlt hat, ist für den weiteren Jahresverlauf von den Rezeptgebühren befrei. Gewisse Personengruppen (z.B. meldepflichtige übertragbare Erkrankungen, Beamte) sind in der Regel noch von der Rezept- und Servicegebühr für die E-Card befrei.

Die bereits gewährte Freistellung bleibt bestehen. Die Hauptvereinigung der Österreichischen Krankenkassen erstellt ein Rezeptpflichtkonto für alle Kassen. Hier werden die im aktuellen Jahr gezahlten Rezeptgebühren gebucht. Bei einer Neuverschreibung stellt der behandelnde Arzt die Gebührenfreiheit fest und es werden keine weiteren Rezeptgebühren in der Praxis erhoben.

Die Rezeptgebührenabrechnung kann auf der Website des Hauptverbands der Österreichischen Krankenkassen abgerufen werden. Wer nicht von der Verordnungsgebühr ausgenommen ist, muss immer mind. 37 Verordnungsgebühren zu je 6 EUR (Wert für 2018) bezahlen, bevor die Obergrenze von 2 Prozentpunkten der Verordnungsgebühren gilt (= Mindestobergrenze). Das Jahresnettoeinkommen wird auf der Grundlage der dem Sozialversicherungssystem bereits bekannten Angaben berechnet.

Im Regelfall werden die Angaben des zuletzt zur Verfügung stehenden Geschäftsjahres verwendet; bei Rentnern wird die aktuelle Rente angenommen. Entspricht die aktuelle Einkommenssituation nicht mehr den der Sozialversicherungsanstalt bekannten Angaben, kann bei der verantwortlichen Krankenkasse ein neuer Jahreseinkommensnachweis beantragt werden. Die von der Versicherungsnehmerin/dem Versicherungsnehmer gezahlten Rezeptgebühren für mitgeversicherte Verwandte werden in die Berechnung zur Erreichen der 2-Prozent-Obergrenze einbezogen.

Eventuelle Einnahmen der Versicherten werden jedoch bei der Ermittlung des Jahresüberschusses nicht mitgerechnet. Die Gründe für die Freistellung, die Menge Ihres Verdienstes und die von Ihnen erhaltenen Medikations- oder Gesundheitsangaben sind unklar.