Für die gesetzlichen Vorschriften für Hilfsmittel wie Brillen oder Linsen zahlen wir den maximalen Betrag zurück. Geburtstages Ihres Kleinkindes decken wir die anfallenden Sehhilfekosten in einheitlicher Pauschale. Wir akzeptieren weitere visuelle Hilfsmittel nur, wenn sich die Sehkraft bis zum 18. Lebensjahr um mind. 0,5 dioptrisch verändert hat.
Geburtstags müssen unsere Mitarbeiter die Brillen aus eigener Tasche bezahlen. Mit unserem Gesundheits-Konto Vorsorge-Plus bezuschußen wir die Preise für Brillen- bzw. Contactlinsen mit einem kugelförmigen oder zylindrischem Korrektionsbedarf von mind. 0,5 Dioptern. Bis zu 25 EUR pro Linse oder Linse können alle 2 Jahre zurückerstattet werden.
Bei Augenverletzungen oder Erkrankungen bezahlen wir einen Zuschuß für ein Sehhilfe. Es wird nur die vom Gesetzgeber geforderte Zuzahlung gezahlt. Der Tip für Sie: Unser Partner für die Zusammenarbeit mit der Firma Barmann bezahlt auch Subventionen für Gläser und Sichthilfen.
Brille und Kontakte - BKK KUNSTSTOFF FÜR DIE GOLDEMEISTER SEIDENSTICKER
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre decken wir die anfallenden Gebühren für medizinisch verschriebene Gläser und Linsen in der jeweils geltenden Festbetragshöhe. Für Versicherte über 18 Jahre tragen wir zu den anfallenden Gebühren für schwere Sehbehinderungen bei. Dann haben Sie Anrecht auf einen Finanzzuschuss in Form der geltenden Pauschalbeträge abzüglich der gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlung pro Gläser oder Linse (mindestens fünf und maximal zehn Euro).
Danach werden wir auch für diese Zielgruppe die bundesweiten Referenzpreise für Hilfsmittel uebernehmen. Es gelten nach wie vor die aktuellen Bestimmungen zur Erstattung der Kosten für die Sehhilfe für jugendliche Versicherungsnehmer bis zum Alter von 18 Jahren. Gleichermaßen haben die Versicherten, die 18 Jahre oder älter sind und höchstens 30-prozentig mit Brille sehen, nach wie vor Erstattungsansprüche.
Personen mit einer Ametropie von +/- 6,25 oder mehr dioptrischen Werten oder einer Hornhautkrümmung von 4,25 oder mehr dioptrischen Werten haben ab dem 01.04.2017 wieder Anrecht auf eine Zuzahlung der Krankenkasse für ihre Brillengläser. Noch sind viele Details dieses neuen Gesetzes völlig ungeklärt und müssen zunächst von den Spitzenverbänden der Krankenversicherungen und Optiker bestimmt werden.
Sicher ist bisher, dass ein augenärztliches Rezept vorhanden sein muss, wenn man die Leistungen der Krankenkasse in Anspruch nimmt. Die ganze Thematik ist im Augenblick noch sehr vage.