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Die Direktvermarktung ist eine neue Art des Vertriebs von Financial Services, kundenspezifische Beratungen sind im Direktverkauf bisher eher rar. Die Autorin prüft vor dem Hintergund des Beratungsbedürfnisses vieler Auftraggeber, ob sich mit dem Direktverkauf auch intensiv zu beratende und auf die individuellen Kundenbedürfnisse zugeschnittene Dienstleistungen vermarkten lassen. Er beweist, dass auch das Direktmarketing dafür gut gerüstet ist und über ein beträchtliches Potenzial zur Zielerreichung verfügt.

Der Band gibt wesentliche Hinweise für Service Design und Vertrieb sowie für die Verwendung des Internets und die Implementierung der erforderlichen Systembetreuung.

zur Inhaltsübersicht

Diese Unterlage schwerpunktmässig befasst sich mit der Übertragung dieser Krankheitserreger vom Pflegepersonal auf den Kranken und ist als Informations- und Entscheidungsgrundlage im Sinn eines Referenzdokumentes gedacht. Die Gefahr der Übertragung dieser Krankheitserreger vom Pflegepersonal auf die Betroffenen ist bei äusserst niedrig und variiert je nach Erreger. Allerdings wurde herausgefunden, dass unter bestimmten Umständen trotz Beachtung der Standard-SchutzmaÃ?nahmen eine Verlegung vom Pflegepersonal auf den/die Betroffene/r möglich ist: aber an einer schlecht sichtbaren und/oder engen Körperpartie des PflegebedÃ?rftigen mit einem scharfen oder scharfen Instrumentarium oder einer scharfen Gewebestelle in Berührung kommen kann.

Der Chirurg hat in solchen Fällen ein erhöhtes Sicherheitsrisiko einer ungewollten Hautläsion, wodurch das Herz des Arztes zwangsläufig in direktem Zusammenhang mit der behandelten Wunde käme steht. Bei hoher HBV-Belastung (HBe-Antigenpositive, Virämie â?¥104 Genomkopien/ml) der medizinischen Person. Modellrechnungen haben gezeigt, dass das Übertragungsrisiko für bei 0,24-2,4 Fällen pro 1000 invasive Verfahren, wenn die Verfahren von einem HBeAg-positiven Arzt durchgeführt werden durchgeführt

Für Das errechnete Transferrisiko 0,12â?" 0,16 Fälle pro 1000 invasiver Verfahren, durchgeführt durch einen HCV-infizierten Arzt mit HCV-RNA-Nachweis. Die allgemeinen Maßnahmen zu Infektionsprävention oder besser gesagt die Einhaltung der Standard-Schutzmaßnahmen bei jedem Tätigkeit, bei denen das Blutkontakte-risiko zwischen Kranken und medizinischer Person vorliegt, sind die Eckpfeiler von Tätigkeit von blutübertragbaren im Gesundheitswesen.

Jeder Mediziner ist dafür verantwortlich, die EVP durchführt aufzufordern, den behandelnden Arzt mit den entsprechenden Vorsorgeuntersuchungen zu beauftragen, die durchgeführten Arbeiten zu berücksichtigen und die empfohlenen Maßnahmen einzuhalten. Infizierte Personen mit Hepatitis C, Hepatitis C oder Hepatitis C sollten ihren Infektionszustand dem Hausarzt (oder dem Kantonsmediziner) über melden, es sei denn, sie führen keine invasive Eingriffe unter führt durch.

Die Virenbelastung und ihre Reduktionsmöglichkeiten sollten von einem Fachmann für bewertet werden. für zusätzliche SchutzmaÃ?nahmen sollten von einem Fachmann bewertet werden für Krankenhaushygiene. Es gibt kein HBV-Infektionsrisiko für die den Patienten, wenn die Anti-HBs-Antikörperkonzentration früheren 100 IU/l (HBV-Immunität) gemessen mit einer aktueller oder über-Untersuchung des Mediziners auftritt.

Ist die Konzentration der Anti-HBs-Antikörper immer noch nicht nachweisbar, wird der EPP-durchführende Mediziner einmal jährlich eine Serologische Untersuchungen des HBsAg angeraten; ebenso nach der Freilegung eines Patient/der Patientin: jährlich - oder eines anderen biologisch e-phthalmologischen Patienten - der Medizinerin (EBF). Wenn jedoch die HBV-Serologie einer medizinischen Person po- sensitiv ist, gilt in Abhän- fähigkeit aus dem Endergebnis der Bestimmung des HBV-DNA-Titers im Blutserum: 1. Bei Beweise einer Virämie mit Abhän¥ 104 HBV-DNA-Kopien/ml: Die Durchführung von EVP wird nicht empfohlen.

Im Falle einer medizinischen Person, die mit dem Virus infiziert ist, ist das Durchführung der EVP grundsätzlich nicht kontraindiziert. Melden von Expositionen oder Infektionen Jeder Vorfall mit Blutkontakten, der auf der Internetseite Ausübung von Tätigkeit einer medizinischen Person auftritt, sollte dem Betriebsarzt (oder Kantonsmediziner) unverzüg- lit.

Die grundlegenden Rechte der angesteckten medizinischen Person sind streng zu beachten und ihre persönlichen Daten müssen sind streng geheim zu halten. Wer im Zusammenhang mit Berufstätigkeit auf den Infektionsstatus einer medizinischen Person aufmerksam wird, unterliegt dem Berufsgeheimnis. Eine Gefährdung durch gegenüber ist ein Arbeitsunfall und muss dem UVG-Versicherer über den Arbeitgeberschaften angezeigt werden.

Medizinische Personen mit Hepatitis C, Hepatitis C oder Hepatitis C sind nicht dazu angehalten, ihre Patientinnen und Patienten über die vorhandene Ansteckung zu unterrichten. Es können serologische Infektionsparameter für den Menschen ermittelt werden, sofern diese nicht bereits bekannt sind. Weil HIV-PEP so rasch wie möglich nach der Exposition beim Menschen stattfinden muss, muss nach Ermittlung der Gefährdungsfaktoren ein HIV-Test durch den Arzt unverzüglich durchgeführt werden.

Durch eine infizierte medizinische Person müs- ssen werden die Hepatitis B -, Hepatitis C- oder HIV-Serologien beim Betroffenen so schnell wie möglich aufbereitet durchgeführt, wenn nicht bereits eine Infektiologie oder Immunität gegen über vorliegt. Bei Bedarf kann eine Prophylaxe von Hepatitis B oder Hepatitis C durchgeführt werden. Grundsätzlich sollte die Auskunft und Pflege des Betroffenen und der medizinischen Person durch einen Fachmann gewährleistet werden, der über spezielle Fachkenntnisse und Kompetenz verfügt unter über verfügt und in der Lage ist, eine überragende Vertraulichkeit gegenüber gewährleisten und den Rechten der medizinischen Person zu bewahren.

Rückblickende Untersuchungen bei potentiell exponierten Patientinnen und Patienten Die Detektion einer Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV-Infektion bei einem Patient ohne nachweisbaren Risikoeinfluss sollte zu einer Abklärung führen, in der unter anderem während der erwarteten Infektionszeit an chirurgischen oder zahnärztlichen Eingriffsmöglichkeiten forschen wird. Abhängig von der Eingriffsart und dem Risiko der Exposition des Betroffenen gegenüber gegenüber dem Eigenblut des Arztes sollte eine Serologieuntersuchung des Arztes geprüft durchgeführt werden.

Bei nachgewiesener Ã?bertragung von einer medizinischen Person auf einen Kranken sollte die " Expertengruppe Beratung " prüfen prÃ?fen, ob höchstens eine RÃ?ckblickuntersuchung bei den früher behandelten und damit potentiell strahlenexponierten Patientinnen und Patienten angezeigt ist (Â "look-backÂ"). Bewährte HBV-Immuni- tät und keine aktives Infektion: tät Durchführung durch die EPP wird empfohlen. Vor einer Operation den Patient informieren: Nein.

Informationen von Patientinnen und Patienten nach der Behandlung mit Epidermis ( "post-exposure prophylaxe" und/oder "follow-up role"): Ja, im Falle einer Belastung von gegenüber mit dem auf den Erregerhinweis positiv getesteten Blutspiegel der medizinischen Person. Ja, bei einer Belastung von gegenüber mit dem für den Krankheitserreger positiven, medizinischen Laboratorium. Ja, bei einer Belastung von gegenüber mit dem für den Krankheitserreger positiven, medizinischen Laboratorium.

Informationen der unter früher ( "Look-Back") Behandelten: Einzelfallbestimmung durch "beratende Expertengruppe". Einzelfallentscheidung durch die " Gutachtergruppe ". nackte Blutspuren ". Die seltene Fällen, in der speziell auf die Transfusion von Blutspenden oder Blutprodukten Bezug genommen wird, enthält diese Bezeichnungen im Hinweis ausdrücklich Die Bezeichnungen medizinische Person oder medizinisches Personal werden ohne Unterschied in der Bedeutung für medizinische Fachkräfte gebraucht, die im Umgang mit PatientInnen sind.

Referenzvorschlag des Bundesamtes für Health, Referenz-Zentren für blutübertragbare Infektionskrankheiten im Krankheitsbild. Prävention blutübertragbarer Erkrankungen bei Patienten: Empfehlung für Gesundheitspersonal mit einer Infektion mit Leberentzündung. Berner: BAG für, 2011. Diese Veröffentlichung ist auch in französischer Übersetzung erhältlich. Der Krankheitsverlauf ist schwierig zu heilen oder sogar nicht zu heilen, oft schreitet er voran während längerer Zeitasymptomatisch, so dass der Zeitpunkt der Übertragung schwierig zu bestimmen ist, ob die Diagnosestellung noch lange nach der Strahlenbelastung erfolgt.

Die Erreger können vom Betroffenen über ein kontaminiertes Objekt von Mensch zu Mensch, unter Umständen aber auch von Mensch zu Mensch übertragen werden (ständen). Seit einigen Jahren gibt es mehrere länderspezifische Ratschläge von Länder, die sich auf medizinische Personen beziehen, die mit dem Virenbefall von blutübertragbaren erkrankt sind.

Die Referenzzentren für blutübertragbare blutübertragbare blutübertragbare Infektion im Gesundheitswesen in der Region und Zürich wurden vom BAHV mit der Erstellung eines Dokuments zu Fragestellungen von Personen, die mit einer Infektion mit Hepatitis C, Hepatitis C oder Hepatitis C infiziert sind, beauftrag. Darüber sowie müssen Flüssigkeiten, die ethische, rechtliche und wirtschaftliche Fragestellungen berücksichtigt zu konsultieren (Risiko der Exposition gegenüber den Blut- oder anderen biotechnologischen Quellen: Darüber, EBF-Risiko).

â??Das Risikopotenzial des Betroffenen, mit dem er mit dem Blute der medizinischen Fachkraft in Berührung kommt, wurde mit 12 EBF/100 Krankenschwestern und Jahr berechnet[46]. Im Falle einer Entblutung der medizinischen Fachperson kann die Perforierung der Schutzhandschuhe zu einer Belastung des Pflegebedürftigen führen. Zwischen 1970 und 2002 wurden insgesamt 53 Mediziner auf der ganzen Welt gesammelt, die über 720 Menschen mit HLV angesteckt hatten (siehe Beilage 3)[16.55â?"57].

Eine kürzlich veröffentlichte Untersuchung über zeigt, dass ein deutscher Chirurg innerhalb von acht Jahren 100 Patientinnen und Patienten erkrankt sind. s. über[59]. enten finden unter häufigsten im Umfeld von Tätigkeiten statt. Auf der kanadischen Website für wurden 75 Personen mit Elektroenzephalografie (EEG) Infektionsprävention kontaminiert, die sich bei der Behandlung mit Nadelelektroden nicht an die von Infektionsprävention gehalten haben[63â?"64].

Die meisten medizinischen Mitarbeiter, die an der HBV-Übertragung zu den Patientinnen und Patienten mitwirkten, waren HBeAg-Träger. Im Fällen, wo die DNA-Konzentration angegeben wurde, war es in fast allen Fällen immer der Wert Fällen 105 Exemplare pro ml Bluthahn. Lediglich in einem Übertragungsfall betrug die Anzahl der Virenkopien zwischen 103 und 105 pro Milliliter Blut[66].

Unter für Einschränkungen des Chirurgen Tätigkeit wurden verschiedene Grenzwerte festgelegt, je nachdem, ob das betreffende Drittland nahezu kein (!) oder nur ein geringes (!) Sicherheitsrisiko (NL: 105 Kopien/mI) aufweist[16]. Während der Prüfung eines Falles, in dem ein HBeAg-positiver Operateur mit einem hohen Virämie das Hämatom bei 19  Patienten ( "übertragen") hatte, konnte während der 170 kardiologischen und thorakalen Operationen, an denen er teilgenommen hatte, kein weiterer Befund der EBF detektiert werden[54].

Der Transfer zu den Patientinnen kann über Mikroläsionen an den durch die Naht entstandenen Fingerspitzen erfolgen. Die Neuansteckungen traten trotz Beachtung der von der Fachkommission vorgeschlagenen Schutzmaßnahmen auf, nachdem diese die Wiederherstellung der Oper - tionstätigkeit (siehe dazu Annex 3)[54] genehmigt hatte. Die Überleitung der KBV von der medizinischen Person auf den Probanden übertragen ist weiterhin möglich.

Die Impfungen gegen Infektionen mit Hilfe von Nischenhepatitis[ 79]: Die beiden letzteren führten schließen Tätigkeiten mit einem hohen Risiko der Exposition nicht aus und beachten die Schutzmaßnahmen. Der in den Retrospektivstudien (Â "look-backÂ" Studien) an angesteckten Medizinern ermittelte Transmissionsgrad ist mit etwa 0,18% weit unter dem von Leberentzündung B[67]. det:

Bei einer Vielzahl weiterer retrospektiver Untersuchungen aus verschiedenen Weltregionen wurde keine HIV-Übertragung auf potentiell gefährdete Personen entdeckt (siehe Anlage 3)[15]. Bei 438 geprüften Patientinnen und Patienten, die zwischen 1984 und 1990 von einem 1990 an den Folgen von Aidskrankheiten verstorben waren, wurde kein Übertragungsfall festgestellt[88].

In den beinahe 7000 geprüften Testpersonen wurde keine Übertragung gefunden[10]. Bei 41 weltweiten durchgeführten Untersuchungen wurden 16 918 Patientinnen und Patienten durchgeführt, die potentiell mit dem Virus einer HIV-positiven medizinischen Person in Kontakt gekommen waren. Kein Fall einer Übertragung wurde bewiesen, da die 91 nachgewiesenen HIV-positiven Patientinnen und Patienten auf andere Weise erkrankt waren.

Obgleich die veröffentlichten Fälle ohne Zweifel nur einem Teil der tatsächlichen Übertragungen entspricht, ist das fehlende Risiko einer Übertragung in vielen Retrospektivstudien, dass das Infektions-Risiko für bei invasiven Interventionen, die von HIV-positiven Medizinern bestätigt werden, sehr klein. wie 15 Jahre nach der Veröffentlichung dieser Empfeh- nungen ist ihre Tauglichkeit durch die gegenwärtigen Informationen stätigt

Beispielsweise wird für jede EVG die Beurteilung der Indikatorposition auf Durchführung eines HPV-, HPV- oder HIV-Tests bei Referenzpatienten im direkten Anschluss an die Infektionsdosis empfohlen, so dass im positiven Falle eines Testergebnisses unter zugeführt eine zielgerichtete HIV-PEP [89] für die zu untersuchenden Personen erreicht werden kann. Bei einer versehentlichen Belastung von gegenüber mit dem Körperblut einer medizinischen Person gab es jedoch bisher keine entsprechenden PEP-Empfehlungen.

Es handelt sich um die gezielte Verwendung von mechanischer Barriere (Handschuhe, Überbekleidung, Schutzmasken, Schutzbrille) bei der Durchführung von Tätigkeiten, bei der das Gefahr eines Kontaktes mit Haut und Wundklecksen sowie die unverzügliche Entsorgung des kontaminierten Materials besteht. Die technische MaÃ?nahmen beinhalten die Verwendung von geeignetem Entsorgungsbehältern, mechanische Absperrungen ( "Handschuhe, Overall, Sicherheitsschutzbrille, Schutzbrille), die Verwendung von Sicherheitsmaterial (Â "stumpfeÂ" Nadeleinrichtungen, SchutztrÃ?ger Entsorgungsbehältern ) und statische MaÃ?nahmen (Si cherheitswerkbänke).

Ist bekannt, dass eine medizinische Person infiziert ist, können Schutzmaßnahmen angemessen sein, z.B. das Tragen zweier Handschuhpaare, da die Perforation im Außenhandschuh die Handfläche des Handschuhs häufig nicht verformt und die Handtaschen von regelmässige auch ohne die Anwesenheit von sichtbaren Beschädigungen[53] gewechselt werden. Mehr als 90 % der Patienten haben nach drei Impfdosen eine Anti-HB-Konzentration von über 10 IU/I und sind damit gegen die Symptomatik der akuten LeberentzÃ?ndungen und der chronischen HBV-Infektion geschützt[94â?"95].

Für Verhütung der HCV-Übertragung nach der Exposition gegenüber HCV-positives Blutempfehlung lässt werden keine wirksamen prophylaktischen Maßnahmen empfohlen. Bei akuter Leberentzündung sollte eine Behandlung mit frühzeitige in Erwägung gezogen und in etwa 80% der Fälle die Bildung einer langfristigen und chronischen Infektion verhindert werden[99].

Basis für die Adhäsion des im öffentlichen Dienst eingestellten medizinischen Personals bildete die Kantons-Gesetze zur staatlichen Adhäsion. Für diesen Fall gilt die Haftungsregelung von ähn, der Fehler ist jedoch keine Bedingung für die staatliche Haftungsregelung von für (Kausalhaftung). Heute sind die aus der Personenversicherung oder Sachschäden resultierenden Finanzrisiken in der Regel durch eine Privathaftpflichtversicherung abgedeckt (für, aber auch für Unternehmen).

Sie sollte sich in diesem Sinn moralisch verpflichten, die sachkundigsten Menschen um Auskunft und Beratung über die an Verhütung getroffenen Schutzmaßnahmen zur Übertragung der Krankheit auf die Betroffenen beizuziehen. Im Falle einer angesteckten medizinischen Person, könnte führung ein Tätigkeit mit einem hohen Infektionsrisiko gemacht werden, indem abhängig seine Patientinnen und Patienten über über ihren Infektionsstatus informiert/informiert?

Andererseits löst es unzweifelhaft Ängste beim Betroffenen und zu einer Stigmatisierung der medizinischen Person aus. Da es die Aufgabe der Gesundheitsbehörden und der medizinischen Personen zu sein schien, für die Gleichstellung wiederherzustellen. Bei einer Exposition des Kranken gegenüber Blood of the medical person ist es nicht angebracht, von einer infizierten medizinischen Person die Entscheidung und die Veranlassung zu fordern, den Kranken über allein über ihren Infektionszustand zu informieren, da sie sich dadurch dem Gefahr einer Brandmarkung ausgesetzt sieht gegenüber

Der Erkrankte sollte sich deshalb vertrauensvoll an einen Dritten, d.h. das Pflegepersonal oder den kantonalen Arzt wendet, damit die geeigneten Massnahmen unter Beachtung der Persönlichkeitsrechte des Arztes und der Diskretion des Betroffenen einleiten kann. Der Zustand für Ein solcher Eingriff ist vermutlich günstiger, wenn der Behandlungsstand des Arztes bereits bekannt ist, bevor die Erkrankung eintritt.

Wenn die Vorsorgeuntersuchung nur auf der Website der medizinischen Fachperson empfehlenswert ist, werden die anfallenden Gebühren von der Krankenkasse oder der betroffenen Personen getragen. Sie sind im Sinne der Betroffenen vom Arbeitgeber zu tragen übernommen Wenn ein Mediziner auf das Ausübung von Tätigkeiten mit einem hohen Blutkontakt-Risiko verzichten will, weil es sich um Träge - eine chronische Virusinfektion von blutübertragbaren handelt, ergibt sich die Fragestellung, wer die für die Berufsausbildung kostet.

Medizinische Personen Abklärungsmassnahmen und alle - bei Zugriff auf das Programm gewähren. ser Viren von der medizinischen Person zum Patienten, einschließlich einer allfälligen Anpassung der Berufstä- Aktivität der infizierten medizinischen Personen. Belichtung gegenüber Blood einer angesteckten medizinischen Person. Keine besondere Gefahr der Übertragung von Hepatitis B, Hepatitis C und Hepatitis C von der medizinischen Person auf den Kranken, sofern die üblichen Schutzmaßnahmen angewendet werden.

Die invasive Tätigkeiten mit dem hohen Expositionsrisiko des Kranken gegenüber dem ärztlichen Körperblut ( "expositionsanfällige Verfahren", EPP) darstellen das Hauptgefährdungspotenzial von Virusübertragung durch die medizinische Person am Betroffenen. Auch hier ist das Expositionsrisiko des medizinischen Personals gegenüber gegenüber dem Körper des Betroffenen größer.

Neben der Verwendung der üblichen Maßnahmen in der Nähe von Infektionsprävention und den üblichen Schutzmaßnahmen gibt es keine speziellen Hinweise für die Durchführung von nichtinvasivem Tätigkeiten oder invasivem Tätigkeiten mit niedrigem Infektionsrisiko durch Menschen mit Hepatitis C, Hepatitis C oder Hepatitis C. oder scharfe Instrumente oder scharfe Gewebefragmente (Knochenfragmente, Zähne). â??Es entstehen Situatio-nen, in denen der Betroffene mit dem Patienten in Berührung kommen kann.

Als nicht als EVP eingestuft werden oberflächliche Interventionen, bei denen Hände und Fingerkuppen immer zu sehen sind vollständig und nur ein niedriges Kontaktrisiko des Patienten mit dem Patienten auftritt. Die chirurgischen Gesellschaften sind besonders befähigt für die Erstellen einer allfälligen Referenzenliste. Diese Auflistung kann für helfen, die Gefahren schnell einzuschätzen.

â??Betreuen von ausgesetzten Patientinnen und Patienten bei EBF.  Maßnahmen und die MaÃ?nahmen zur Infektionsprä- PrÃ?vention. Bei der Überwachung und Prävention von IBF handelt es sich um unerläss elements für die Verhütung blutübertragbarer Infektionen. Durch die Aufnahme von Umstände auf Zwischenfälle und die Evaluierung von Maßnahmen zur Reduzierung von EBS wird das Risiko einer Kontamination reduziert für Medizinisches Personal und Betroffene.

Die müssen neben über ein Konzeption und geeignete Einrichtungen verfügen, die eine unverzügliche Unterstützung ermöglichen, damit sowohl bei der medizinischen Person als auch bei ggf. exponiertem Patient alle Maßnahmen auf Primär und Sekundärprävention der Infekte getrocknet werden können. Der erste Impfschutz sollte sieben Monaten vor dem ersten Tätigkeit mit Expositionsgefahr gegenüber, also möglichst schnell, stattfinden.

Das Wissen um eine bestehende Erkrankung ermöglicht eine fachliche Unterstützung und eine allfällige Therapie und ermöglicht den Betreffenden, ggf. ihre Berufskarriere frühzeitig auf Aktivitäten auszurichten, womit das Expositions-Risiko der Patientinnen und Patienten minder hoch ist. Menschen mit einer dauerhaften Hepatitis B, Hepatitis C oder HIV-Infektion sollten überlegen von einer Bildung absehen, die zu einer EPP-bezogenen Berufstätigkeit führt tendierende Empfehlungen[19.90â?"91] für Die erkrankten Person wird eine Serologie-Nachverfolgung organisieren. Nicht mehr EPV soll überlegen

Medizinische Personen, die EVP ausüben, sollten vorgeschlagen werden, eine " beratende Expertengruppe " (siehe Artikel 4. 10) zu konsultieren, damit sie die gegenwärtige Lage beurteilen und genaue Verhaltensweisen des Betroffenen ausformulieren können. Vor allem das Entstehen von neuropsychologischen Störungen sollte aufgezeichnet werden, um ihre Eignung für die Arbeit sowohl auf der Stufe der allgemeinen Gefährdung als auch im Hinblick auf das mögliche erhöhte Expositionsrisiko des Pflegebedürftigen gegenüber dem Körperblut der medizinischen Person zu beurteilen.

Wird vermutet, dass eine Person mit Hepatitis B, Hepatitis C oder Hepatitis C das Hepatitis C-Virus bei einem Patient übertragen hat, und wird der Krankheitsbeginn durch Phylogenese Analyse der vorhandenen Virusinfektionen vorgeschlagen, sollte die medizinische Person erst nach Abschluss der Erprobung den Einsatz von Epithelpräparat durchführen einstellen. Wenn Sie die Maßnahmen für Infektionsprävention und die Standard-Schutzmaßnahmen verwenden, ist es nicht zweckdienlich, ein Einschränkung von Berufstätigkeit zu empfehlen, Da die Gefährdung durch für für die Menschen unbedeutend ist.

Wird jedoch unter diesen Umständen eine Übertragung des Erregers auf einen Kranken belegt, sollte der Arzt seinen Tätigkeit erst nach Beendigung der Untersuchung in die Patientenversorgung einbeziehen. Falls die angesteckte medizinische Person eine Änderung der Tätigkeit von Tä erwägt, sollte sie eine neue Beurteilung der Lage beantragen und den Hausarzt ihrer Einrichtung unter grundsätzlich oder den Hausarzt anderweitig kontaktieren, es sei denn, die neue Tätigkeit mit Gültigkeit enthält keine EVP.

Die serologische Untersuchung sollte in vom Bundesamt für Gesundheit anerkannten Laboratorien durchgeführt werden: durchgeführt Für die erste mengenmäßige Untersuchung von HBV-Virämie ist es empfohlen, jede Woche/jedem Arzt zwei weitere Patienten mit Blutproben zu untersuchen und diese nach jeder Blutprobe an ein zugelassenes Analyselabor ohne die Verwendung von züglich zu schicken.

Mit späteren Bestimmungen sollte schnell eine zweite Prüfung durchgeführt werden, wenn eine wesentliche Abweichung von früheren resultiert oder ein Wert ermittelt wird, der den Empfehlungen späteren des Tätigkeit der medizinischen Person verän-dern würde entspricht. Wurde die Exponierung im Zusammenhang mit Berufstätigkeit durchgeführt, hat der UVG-Versicherer die Übernahme der Auswertekosten zu übernehmen.

9 Verantwortlichkeit der angesteckten medizinischen Person für der Gebrauch von Präventionsmassnahmen Es ist daher von Bedeutung, dass äusserst die angesteckten medizinischen Personen sich streng an die Maßnahmen von Infektionsprä- erhalten. Es obliegt Ihrer Verantwortlichkeit gegenüber dafür, alle Maßnahmen zur Verhinderung der Übertragung auf den Betroffenen zu treffen, gegebenenfalls auch die vom Personal- oder Kantonsmediziner empfohlenen Maßnahmen zur Verminderung des Übertragungsrisikos.

Die infizierten Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, dem Stabsarzt (oder dem Kantonsmediziner) jede Belastung eines Patientinnen und Patienten mitzuteilen gegenüber Blut der medizinischen Person unverzüglich Der Mediziner kann die erforderlichen Angaben an den betreuenden Mediziner unter Wahrung der Schweigepflicht gegenüber der medizinischen Person in der Hämatologie, Hepatitis -C und HIV-Epidemiologie weitergeben.

Ein Fachmann für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention. â??Ein Experte für Berufsmedizin. Zu den Gesprächen sollten der zuständige Mediziner und der Kantonsmediziner hinzugezogen werden; der zuständige Mediziner oder der Stabsarzt sollte diese Informationen nicht an den Auftraggeber oder die Patientinnen und Patienten weiterleiten. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen: Wenn eine angesteckte medizinische Person offenbar das Expositionsrisiko des Betroffenen übernimmt, indem sie nicht die erforderlichen Schutzmaßnahmen ergreift einhält, muss ein Interessenabwägung ergriffen werden.

In Zweifelsfällen sollte die Beratungsgruppe die Situation beurteilen und unter Beachtung von Anonymität eine Empfehlung an die betroffene medizinische Person aussprechen. Medizinische Personen mit Hepatitis C, Hepatitis C oder HIV-Infektion sind nicht dazu angehalten, ihre Patientinnen und Patienten über die vorhandene Krankheit zu unterrichten. Die Informationen sollten von einem Dritten â?" zum Beispiel dem betreuenden Ãrzt - zur VerfÃ?gung gestellt werden, der wiederum von einem persönlichen oder kantonalen Ãrzt informiert wurde und der das Recht der medizinischen Person auf Verschwiegenheit so weit wie möglich schÃ?tzen sollte.

Das Wissen um den Infektionszustand einer medizinischen Person darf nicht zu einer Benachteiligung führen unter führen. Die Arbeitgeberin hat das Recht, ihren Mitarbeitern ein Solidaritätspflicht an gegenüber zu senden. Die Arbeitgeberin ist dazu angehalten, den Mitarbeitern alle geeigneten Mittel zur Verfügung zu stellen, um die Gefahr der Patientenexposition zu verringern Verfügung Infektionserreger (Sicherheitsmaterial, Zeitaufwand zur Reduktion des Gefahrenpotenzials von Zwischenfällen, ausreichend Personal).

Daher liegt es im Sinne der erkrankten Ärzte und Patientinnen, die Anzeige für und die von ihr zu erwarteten Ergebnisse von einem Facharzt beurteilen zu lassen. Zusätzlich zur ärztlichen Therapie sollten weitere Beschwerden zusammen mit der medizinischen Person und Bedürfnisse aufgezeichnet und ggf. an die zuständigen Fachärzte verwiesen werden.

Von der Sozialversicherungsanstalt übernommen (Verdienstausfall, Verdienstausfall, BVG, IV) sollen die durch für verursachten Kosten für die Bildung oder Wiedereingliederung gedeckt werden. â??Im Kontext des Möglichen sollte der Auftraggeber seinen Arbeitnehmer einen Arbeitsplatz an Verfügung vermitteln, der auf seinen Gesundheitszustand abstimmt.â?? Ein Meldevordruck für ist der UVG-Versicherer herauszugeben.

Auch im Falle von EVP sind infizierte Ärzte nicht dazu angehalten, die von ihnen behandelten Personen zu unterrichten. Bei der Einholung der Einwilligung des Betroffenen vor einem eingreifenden Eingreifen, insbesondere im Zusammenhang mit EVP, sollte über jedoch generell auf das Ansteckungsrisiko hingewiesen werden, das auch das sehr niedrige Ansteckungsrisiko mit dem menschlichen Körper umfasst.

Dabei kann es auch sinnvoll sein, die unter würden getroffenen Maßnahmen im Falle einer Strahlenexposition des Betroffenen trotz aller Schutzmaßnahmen (Untersuchung der medizinischen Person und Angebot einer KHK, s. u.) zu diskutieren. Die Ergebnisse müssen binnen 48 Std. nach der Bestrahlung vorlagen.

Nach drei und sechs Monate Kontrolle (HBsAg, Anti-HBc) ist die medizinische Person so weit wie möglich zu erhalten. â??Alterserologie und Ermittlung des ALAT-Wertes des Patienten zum Nullzeitpunkt. Kontrollserenologie (Anti-HCV) und Ermittlung des PatientenALAT nach drei und sechs Monate. Wenn nötig frühzeitige Therapie der HCV-Infektion des Patieneten (im EinzelgesprÃ?ch mit einem spezialisierten Arzt zu besprechen). Sechs Monate (Anti-HIV), wenn HIV-PEP auf den Markt gebracht wurde.

Nur diejenigen Menschen, die unmittelbar an der medizinischen Versorgung der medizinischen Person oder an der Durchführung der einzelnen Etappen der Retrospektive teilnehmen, sollten der medizinischen Person bekannt gegeben werden. Jeglicher Umgang mit Medienschaffenden sollte unter den Verantwortlichen von für, zuständig, vorgängig und unter der Kontrolle des kantonalen Arztes besprochen werden.

Handelt es sich bei der Angabe für um eine "look-back"-Untersuchung, muss ein Lenkungsausschuss zur Federführung und eine zustÃ?ndige Person ernannt werden. Grundsätzlich Der Untersuchungsablauf gliedert sich in folgende Phasen: 1. Zusammenstellung einer Adressliste mit den Kontaktadressen der zu kontaktierenden Patientinnen und Patienten müssen (ggf. mit Auf- terstützung des Einwohnermeldeamtes), basierend auf den Ex-Positionskriterien, der zugrunde liegenden Erkrankung, dem Alter des betreffenden Erkrankten sowie seiner allgemeinen Befindlichkeit.

Falls erforderlich und wenn möglich, Einholen der Stellungnahme des betreuenden Ärztes (ältere Menschen, psychiatrische oder Krebserkrankungen etc.). d. Identifizierung der betreuenden Ärzte, die ggf. kontaktiert werden sollen. e. Erstellung einer sicheren Datenbasis. Leitung) für alle Anfragen und Pflege für die betreffenden Personen. b. Ausarbeitung der Informationen für der betreffenden Zip- täler.

Abhängig von der Lage, die Ausarbeitung einer institutionellen Informationen und eine spezifische Informationen für das betreffende Personal unter Beachtung der Geheimhaltungs-und Anonymität der angesteckten medizinischen Person. die Öffentlichkeit. e. Festlegung einer zuständigen Person für zur Kommunikation mit den Massenmedien (Sprecher). Vermeiden Sie nach Möglichkeit jegliche Kommunikation, bevor die betroffenen Personen benachrichtigt wurden. b.

Die Diskretion der medizinischen Person wird dadurch gewahrt, dass Informationen vermieden werden, die eine Identifizierung der angesprochenen Personen (Ärzte, Pflege- und Labormitarbeiter, sonstiges Personal) ermöglichen würden. So konnten Zweckmässigkeit und Gültigkeit der Entscheidungskriterien, auf denen die Entscheide der Gutachtergruppe stützen, sowie die berufsbezogenen Konsequenzen für der betreffenden medizinischen Personen, ausgewertet werden.

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Großbritannien [UK, 2007] Der Begriff Tätigkeiten mit sehr hohem Blutkontaktpotenzial wird für invasive Eingriffe verwendet, bei denen die Gefahr einer Kontaktaufnahme des Blutes der medizinischen Person mit dem freien Gewebetransport  des Patienten nach einer Verletzung besteht. Dazu gehören Operationen, bei denen die (mit dem Handschuh geschützten) Hände der medizinischen Person in einer Körperhöhle, einer Verwundung oder in einem engen, anatomisch begrenzten Bereich, wo die Hände oder die Fingerkuppen nicht immer zu sehen sind vollständig, mit spitzen Werkzeugen, Kanülen oder spitzen Gewebestücken (Knochensplitter oder Zähnen) in Berührung gelangen können.

Allerdings sollten medizinische Fachkräfte, die unter Einschränkung in Verbindung mit Tätigkeiten mit dem Gefahr des Blutkontakts stehen, auch andere Fälle wie notfallmässige Behandlungen in der Traumenheilkunde und die Betreuung von Risikopatienten von biss. oder Gefässkatheterisierung vermeiden; jede Verabreichung, ob auf der Route natürlichem oder per Kaiserschnitt; Jeder Eingriff, jeder Schnitt und jede Resektion von Knochengewebe in der Mundhöhle.

Invasiver Eingriff mit hoher Blutkontaktgefahr: invasiv Tätigkeiten, bei dem die Nadelspitze in einer Körperhöhle mit dem Handgelenk gefühlt werden muss (z.B. Nähte ohne Sichtkontrolle) oder bei dem sich die Hand des Arztes zusammen mit einer Nadeln oder einem anderen scharfkantigen Gegenstand an einer nicht sichtbaren oder sehr schmalen Körpergegenstand befindet.

Mit diesen Prozeduren für existiert ein erkanntes Sicherheitsrisiko einer perkutanen Läsion, und wenn eine solche Läsion auftritt, kommt das Gewebe des Patienten vermutlich mit der Körperhöhle, dem subkutanen Gewebe und/oder dem Schleimhäuten des Patienten in Berührung. und dem Hepatitis-B-Virus bei expositionsgefährdeten invasiven Eingriffen. Die Richtlinien von SGU für das Auftreten von Hepatitis-B-Viren, Hepatitis-C-Viren und/oder menschlichen Immunschwäche-Viren.

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Specialist für Infectious diseases. Expert für évaluation des risques, éthique ou "Politique". la ligne de services de soins (selon Zuständigkeit). of Präsidenten and helicitis Boehringer Ingelheim. and helicitis Boehringer Ingelheim in the course of exposing prostate cancer. RR1991/40 (RR08):1â?"9. â?" Good Health. Risk for transmittance of bloodyborne pathogènes.

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