Gläser mit in einem Rahmen (16) gehaltenen oder nicht gehaltenen Optiken oder Sonnenbrillen (2) und mit zwei auswechselbaren Halterungen (3), die beide mit den Gläser (2) oder dem Rahmen (16) mittels eines Treibers (4) und einem dazugehörigen Scharnier (5) miteinander in Verbindung stehen, dadurch gekennzeichet, daß die Gläser (2) oder der Rahmen (16) mit den Gläser (2) oder dem Rahmen (16) in Verbindung stehen, daß das Verbindungsstück (5) jedes Trägers (3) mit zwei Querachsen (6, 6A) versehen ist, die in zwei korrespondierenden Längsaussparungen (7, 7A) an einem Ende eines freistehenden Trägers (3) liegen, die in zwei federnd deformierbare Einkerbungen ("8") unterteilt sind,
8 A ), die an zwei vom Treiber (4) abgehenden Verbindungsstücken (9, 9 A) gebildet sind, deren Gestalt und Maße im wesentlichen denen der Aussparungen (7, 7 A) der Konsole (3) entspricht, so daß die Verbindungsstücke (9, 9 A) des Treibers (4) in den Aussparungen (7), 7 A ) des Jochs (3) und sorgen zusätzlich zu den Verbindungsachsen (6, 6 A) dafür, dass das Joch (3) während seiner Drehung geführt wird und im ausgeklappten Zustand in einer stabilen Stellung gehalten wird, um eine schraubenlose Verbindung zu erreichen, die das Joch leicht auswechselbar macht.
Schutzbrille nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichent, daß die beiden die Verbindung (5) bildende Querachse (6, 6A) in den beiden korrespondierenden Längsvertiefungen (7, 7A) gleichmäßig fluchtend ausgebildet sind, die Längsvertiefungen gleich und einander gegenüberliegend sind, und daß die Äxte (6, 6A) in den beiden Längsvertiefungen (7, 7A) fluchten, die ineinandergreifen, sind, so daß sie ineinander übergehen, In die beiden an den beiden Führungsanschlüssen (9, 9A) gebildeten Aussparungen ( (5, 5a), die gleich und nebeneinander liegen, greifen sie federnd ein, deren Gestalt und Maße im Wesentlichen denen der beiden Aussparungen (7, 7A) des Trägers (3) übereinstimmen, in denen sie verschiebbar sind.
Gläser nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch charakterisiert, dass der Achsabstand " Ð " zwischen der Drehachse (6, 6A) des Trägers (3) und dem rückwärtigen Ende seiner Aussparung (?), Wenn die Einkerbung (8, 8A) des gleichen Treibers (4) in Fahrtrichtung kleiner ist als der Weg "d'" zwischen der Einkerbung (8, 8A) des gleichen Treibers (4) und einem rückwärtigen Teil oder Absatz (10) des Treibers (4), wenn die Einkerbung (8,
8 A ) des Treibers (4) zum Eingriff des Treibers (4) vor der Drehachse (6, 6 A) des Trägers (3), so dass die Stufe (10) in einem Endbereich der Aussparung (7, 7 A) des Trägers (3) abgestützt ist (P), damit die für das Einschnappen notwendige Krafteinwirkung (F) ausgeübt wird und die Bauteile in ihrer Betriebsstellung frei auslenken.
Gläser nach einem der Patentansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichent, daß die Führungsverbinder (9, 9A) durch einen im wesentlichen quaderförmigen Verschluss (11) zur Bildung des Treibers (4) in ihrer Gesamtheit erweitert sind, die Verriegelung (11) von zwei Öffnungen (12, 13) durchdrungen ist, die für den Durchgang von zwei Befestigungseinrichtungen (14) unmittelbar an den Brillen oder Sonnenbrillen (2) vorgesehen sind.
Brillen nach einem der Patentansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichent, daß die an den Führungsanschlüssen (9, 9A) des Treibers (4) ausgebildeten Aussparungen ( "Kerben") zum Teil mit einem kreisrunden Schnitt gebildet sind, dessen Innendurchmesser im Wesentlichen gleich dem der Scharnierachse (6) ist, der Konsole (3), mit der sie zusammenarbeiten und zum Teil offen sind, die durch zwei Kuppeln (14, 15) abgegrenzt ist, deren Abstände kleiner sind als der Achsdurchmesser (6, 6A), um eine Arretierung durch elastischen Eingriff der Welle (6, 6A) in den Einkerbungen ( (8, 8A) zu erwirken.