Daher wollen wir Sie im Nachfolgenden detailliert über den Umgang Ihres Unternehmens mit Ihren Angaben informieren: Persönliche Informationen werden nur dann erfasst, wenn Sie uns diese von sich aus bei der Bestellabwicklung, bei der Anmeldung zu unserem Online-Treueprogramm oder für unseren kostenlosen Rundbrief angeben. Die von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Nutzungsdaten werden ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung nur für die Durchführung und Bearbeitung Ihrer Bestellungen verwendet.
Wenn Sie uns Ihre Zustimmung gegeben haben, Anzeigen zu erhalten und/oder sich für unser Online-Loyalitätsprogramm und/oder unseren Rundbrief registriert haben, werden wir Ihre Angaben ausschliesslich für Zwecke der Kundenwerbung von eyes+more nutzen. Die Verwendung Ihrer Angaben zu Werbezwecken können Sie jeder Zeit abbestellen und/oder das Online-Treueprogramm und/oder den Rundbrief abbestellen. Ihre Angaben werden an das mit der Auslieferung betraute Transportunternehmen weitergegeben, soweit dies für die Auslieferung der Ware erforderlich ist.
Für die Zahlungsabwicklung leiten wir Ihre Zahldaten an das mit der Bezahlung betraute Institut weiter. Sie haben nach dem BDSG ein Recht auf kostenlose Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten persönlichen Angaben sowie ggf. ein Recht auf Berichtigung, Sperrung und/oder ggf. Löschung dieser Angaben. Sollten Sie weitere Informationen über die Erfassung, Bearbeitung oder Verwendung Ihrer persönlichen Angaben, über die Richtigstellung, über die Änderung, über die Widersetzung oder über die Entfernung von Informationen oder über den Widerspruch Ihrer Einwilligung haben, kontaktieren Sie uns bitte:
Der Verkäufer ist nicht befugt, im Rahmen des Vertrages mündlich Nebenabreden mit dem Besteller zu schließen, die vom Einkaufsvertrag oder diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweicht. Vertragsschluss ist die Erstellung des Kaufvertrags oder Auftragsformulars sowie der Allgemeinen Bedingungen durch den Besteller im Rahmen der entsprechenden Transaktion. Die Bestellung eines Produktes (z.B. Gläser), das der Kunde im Shop für den einzelnen Besteller herstellt, kommt einem Vertragsschluss gleich.
Beim Kauf einer oder mehrerer Einstärkenbrille(!) ist der Käufer zur Vorauszahlung von 50% des Kaufpreises gezwungen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind unsere Ansprüche gleichzeitig mit der Lieferung der Güter in Geld zu begleichen. Die Bezahlung durch den Besteller gilt erst mit Eingang auf dem Firmenkonto von e+m als erfolgt; e+m nimmt (i) Bargeldzahlung und ( ) Bezahlung per EC-Karte an.
Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir nach unserer Wahl zur Geltendmachung des tatsächlichen Schadenersatzes oder zur Geltendmachung von gesetzlichen Zinsen befugt. e+m ist auch im Falle des Zahlungsverzugs des Bestellers zur Geltendmachung von Zinsen ab dem Tag der Lieferung der Sache befugt. Im Falle des Annahmeverzuges (Ziffer VII.) oder anderer wichtiger Gründe, wie z. B. des Zahlungsverzugs des Bestellers, ist e+m auch dann zum Vertragsrücktritt vom Vertrag befugt, wenn er von beiden Parteien noch nicht vollständig erfüllbar ist.
Bei Rücktritt hat e+m die Möglichkeit, bei schuldhaftem Verhalten des Bestellers eine pauschale Entschädigung in Höhe von 15% des Brutto-Rechnungsbetrages oder den tatsächlichen Schaden geltend zu machen. e+m ist bei Zahlungsrückstand des Bestellers von allen weiteren Erfüllungs- und Lieferverpflichtungen befreit und nach angemessener Nachfristsetzung zur Zurückbehaltung noch ausstehender Zahlungen oder Sicherheiten oder zum Rücktritt vom Vertrage befugt.
Bei unberechtigtem Rücktritt des Kunden oder bei Aufforderung zum Rücktritt hat e+m die Möglichkeit, auf der Vertragserfüllung zu beharren oder dem Rücktritt vom Kaufvertrag zu zustimmen; im letzteren Falle ist der Kunde zum Ersatz des tatsächlichen Schadens berechtigt. Im Falle des Verzugs übernimmt der Geschäftspartner (Kunde) dem Zahlungsempfänger die anfallenden Mahn- und Inkassokosten, soweit sie für ein entsprechendes Gerichtsverfahren erforderlich sind.
Führt der Zahlungsempfänger das Mahnverfahren selbst durch, so hat er für jede Mahnschreiben einen Geldbetrag von 10,00 und für die Führung des Mahnverfahrens einen Geldbetrag von 5,00 pro Semester zu zahlen. Bei Lieferung an den Besteller werden die anfallenden Versandkosten zusammen mit einem angemessenen Gemeinkostenzuschlag in Rechnung gestellt. 2.
Bei nicht vertragsgemäßer Abnahme (Annahmeverzug) ist e+m nach erfolglosem Ablauf einer Frist entweder zur Einlagerung der von uns berechneten Waren in Höhe von 0,1 % des Brutto-Rechnungsbetrages pro angefangenen Tag oder zur Einlagerung auf eigene Kosten und Risiko bei einem autorisierten Händler befugt. Gleichzeitig ist e+m nach angemessener Fristsetzung entweder zur Erfüllung des Vertrages oder zum Rücktritt vom Vertrage befugt. e+m ist zur Überschreitung der Liefertermine und -fristen um bis zu 7 Arbeitstage befugt.
Der Besteller kann nach fruchtlosem Fristablauf nach angemessener Fristsetzung vom Vertrage zurÃŒcktreten. Werden die Waren innerhalb dieser Fristen von e+m versandt, so ist die Dienstleistung von e+m fristgerecht zu erbringen, auch wenn die Waren erst nach Fristablauf beim Auftraggeber ankommen. Bei Rücknahme der Waren sind wir zur Berechnung der anfallenden Transport- und Bearbeitungskosten ermächtigt.
Bei Zugriff Dritter auf die Eigentumsvorbehaltsware - vor allem durch Pfändung (z.B. Gerichtsvollzieher) - ist der Auftraggeber dazu angehalten, auf das Eigentumsrecht von e+m aufmerksam zu machen und e+m hiervon zu unterrichten. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Konsumenten oder keinen Kaufmann, zu dessen gewöhnlichem Geschäftsgang der Verkauf der von e+m bezogenen Waren zählt, darf er über die vorbehaltene Ware bis zur vollen Bezahlung der offenstehenden Kaufpreissumme nicht veräußern, weiterverpfänden, verschenken oder anderweitig veräußern.
Somit geht die Gefahr des Untergangs, des Verlusts oder der Beschädigung der Eigentumsvorbehaltsware auf den Kunden über. Im Falle der Vorbehaltslieferung tritt der Besteller seine Ansprüche gegen Dritte mit Abschluss des Kaufvertrages an e+m ab, soweit diese aus der Weiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Ware von e+m resultieren, bis zur abschließenden Zahlung der Gegenforderungen.
Befindet sich der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber e+m in Rückstand, sind die von ihm vereinnahmten Veräußerungserlöse zu trennen und der Besteller verwahrt diese nur im eigenen Namen von e+m. Mit der Unterstützung der Automatisierung zur Vertragserfüllung erklärt sich der Auftraggeber ausdrücklich damit einverstanden, dass e+m auch die im Rahmen des Kaufvertrages erhobenen persönlichen Angaben speichert und verarbeit.
Bis zur vollständigen Erfüllung des Rechtsgeschäfts ist der Auftraggeber dazu angehalten, e+m über jede Änderung seiner Wohn- oder Geschäftsanschrift zu informieren. Unterlässt er dies, so gilt die Erklärung auch dann als eingegangen, wenn sie an die letzte vom Besteller mitgeteilte Anschrift gesandt wird. Er anerkennt, dass seine Angaben zum Zweck der Bonitätsprüfung anlässlich der Auftrags-, Antrags- und Bestellabwicklung an das Warenkreditregister des Kreditschutzverbands von 1870, 1120 Wien, Wagensilgasse 7, EDV 0431591, weitergeleitet werden.
Dazu gehören unter anderem Angaben zur Identität (Name, Anschrift, Geburtstag etc.) sowie Angaben zum anhaltenden Zahlungsausfall des Auftraggebers (Inkassoschritte, Einziehung etc.) ab dem Moment der Forderungsübergabe an ein Inkassobüro oder einen Anwalt zur weiteren Einziehung. Ferner willigt der Besteller ein, dass seine im Verkaufsvertrag enthaltenen Angaben im Rahmen von Marketingkampagnen unter Beachtung des Bundesdatenschutzgesetzes genutzt werden und willigt ein, dass seine E-Mail-Adresse, seine Mobilfunknummer und ähnliches für die Zusendung von Newslettern/Nachrichten zu Marketing-Zwecken genutzt wird, wodurch der Besteller seine Einwilligung hierzu stets wiederrufen kann.