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1976 Senkung des Beitrags der Pensionskassen zur Rentenversicherung von 17% auf 11%. Durch die Gesundheitsreform "GRG" unter der Leitung von Herrn Dr. med. Norbert Lüm (CDU) wurde die GKV aus dem zweiten Heft der Bundesversicherungsordnung (RVO) vom 1. aufgelassen. Es ersetzte das Bauernkrankenversicherungsgesetz durch das Zweite Bauernkrankenversicherungsgesetz (KVLG 1989 - S. 2477) mit Ausnahme einiger weniger Bestimmungen.
Die Bundesregierung und die Union (SPD/Die Grünen und Union, FDP) haben sich im Rahmen der Durchführung der Agenda 2010 im Frühjahr 2003 auf das "Gesetz zur Erneuerung der Krankenkassen" (kurz GKV-Modernisierungsgesetz, GMG) geeinigt. Zu den Änderungen, die zum Stichtag des Inkrafttretens am 31. Dezember 2004 in Kraft getreten sind, gehören die Kündigung von Mutterschafts- und Sterbegeldern sowie die Erhebung einer so genannten Übungsgebühr.
Zielsetzung der Neuregelung war es, den durchschnittlichen Beitragssatz der GKV in den kommenden Jahren auf rund 13% des Bruttoeinkommens zu senken (am 1. Juni 2003 waren es 14,4%). Bei Zahnprothesen war zunächst eine Verordnung vorgesehen, nach der ab dem 1. Jänner 2005 ein weiterer, eigenständiger Beitragssatz allein von den Versicherungsnehmern zu entrichten war.
Mit dem Votum der rot-grünen Bundesregierung hat der Deutsche Bundestag am 1. Oktober 2004 beschlossen, dass der Beitragssatz der GKV ab dem 1. Januar 2005 zunächst um jeweils 0,45 % für die Tarifparteien ermäßigt wird. Zusätzlich zu den Maßnahmen zur finanziellen Belastung der Unternehmen sind Ansatzpunkte für strukturelle Änderungen ersichtlich.
Das Prinzip der Dualität (Verteilung der Sozialversicherungsbeiträge zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern) und das Prinzip der Solidarität (die ökonomisch Stärkeren und Gesünderen bezahlen mehr als die ökonomisch Schwächeren und Kranken) werden abgeschwächt. Der Gesetzesentwurf zur Reform der GKV unter der Leitung von Frau Dr. med. Ulla Schmid ( "SPD") hat den Eigenanteil der Patientinnen und Patienten deutlich erhöht: 10 EUR Praxisbeitrag pro Vierteljahr, 10 % Zuschlag für Medikamente und Hilfsmittel - mind. 5 und max. 10 EUR, 10 EUR pro Spitaltag auf 28 Tage beschränk.
Nichtverschreibungspflichtige Medikamente, Reisekosten (für ambulante Behandlung) und Brillen müssen vollständig vom Kranken übernommen werden, das Geburts- und Todesfallkapital entfällt. Die Koalitionsverträge zwischen Union, Sozialdemokraten und Sozialdemokraten vom 11. Nov. 2005[6] haben eine Krankenversicherungsreform beschlossen, um den Kostensteigerungen im Gesundheitswesen durch medizinische Fortschritte und demographischen Wechsel gerecht zu werden.
Dem Bericht zufolge "wird 2006 ein umfangreiches Konzept für die gesetzliche Krankenkasse erarbeitet, das auch darauf abzielt, die Beitragssätze zur GKV zumindest konstant zu erhalten und so weit wie möglich zu mindern. "Insbesondere waren sich die Vertragsparteien einig, dass das Gesundheitswesen im Zusammenspiel zwischen privater und öffentlicher Krankenkasse wettbewerbsfähiger werden sollte.
Nachfolgend sind die Planungen der deutschen Regierung für die Reform des Gesundheitswesens 2007 zusammengefasst: Im Jahr 2007 werden die Krankenversicherer ihre lohnabhängigen Beiträge um rund 0,5 %-Punkte anheben, wodurch zusätzliche Einnahmen in Höhe von rund 5 Mrd. EUR erwartet werden. Der Anstieg betrifft zu gleichen Teilen Beschäftigte und Unternehmer. Die durchschnittliche Beitragshöhe der Krankenkasse beträgt 14,7% des Bruttogehalts.
Hiervon werden 6,9 %-Punkte vom Dienstgeber getragen; der Arbeitnehmeranteil beinhaltet nach wie vor den 2005 neu geschaffenen Sonderanteil von 0,9 % und damit durchschnittlich 7,8 %-Punkte. Mit dieser Sonderabgabe wollte der Gesetzgeber den Arbeitgebern die Lohnkosten abnehmen und erhoffte sich dadurch einen Beschäftigungsanreiz. Die steuerlich finanzierte Krankenversicherungsprämie, die 2007 um 2,7 Milliarden auf 1,5 Milliarden reduziert wird und laut Koalitionsvereinbarung 2008 auslaufen soll, wird nun einbehalten.
Für 2008 sind 1,5 Milliarden und für 2009 3 Milliarden EUR geplant. Sie soll kuenftig die beitragslose Ko-Versicherung von Kindern in der GKV finanzieren. Zukünftig sollen die lohnabhängigen Zuschüsse von Arbeitgebern und Arbeitnehmern sowie der Steuerzuschuss über eine Krankenkasse an die Krankenkasse ausbezahlt werden.
Hinzu kommt ein zusatzversicherungsspezifischer Zuschlag, den die Krankenversicherer unmittelbar bei ihren Versicherungsnehmern einfordern können. Es steht ihnen frei, diesen zusätzlichen Beitrag als Prozentsatz ihres Gehalts oder als Pauschalbetrag pro Kopf zu berechnen. Die zusätzliche Beteiligung ist weiterhin auf höchstens 1% des Gewinns beschränkt. Versicherer, die weniger Geld als von der Krankenkasse ausgegeben haben, können ihre Mitglieder auszahlen.
Eine Apotheke muss einen größeren Preisnachlass (2,30 Euro) als bisher (2,00 Euro) pro verschreibungspflichtigem Arzneimittel an die gesetzliche Krankenkasse abführen. Das bedeutet eine jährliche Ersparnis von rund 180 Mio. EUR. Bei einem Versicherungswechsel in der Privatkrankenversicherung (PKV) sollen die Versicherten künftig die für sie aus der Vorversicherung gebildeten Altersvorsorge bis zu dem Betrag in die neue Krankenkasse übernehmen können, den sie bei einer Grundversicherung erwirtschaften.
Neben den gesetzlich vorgeschriebenen Kassen müssen auch die Privatkassen einen Einheitstarif mit Mindestleistungen bereitstellen. Vgl. auch Gesundheitsfond. Die neue Krankenkasse soll erst 2009 anlaufen. Reicht das Einkommen der Krankenkasse nicht aus, haben die Kassen die Option, einen zusätzlichen Beitrag zu errechnen.
Es soll eine Überlastungsklausel zur Anwendung kommen, wonach der Zuschlag ein Prozentsatz des Einkommens der Haushalte nicht überschreiten soll. Allerdings ist in dem Kompromiß auch vorgesehen, daß Zusatzbeiträge von bis zu acht EUR pro Monat "ohne" Einkommenskontrolle einbehalten werden. Die Vertagung auf 2009 - kurz vor der bevorstehenden Wahl - wird von vielen Medienvertretern als Zeichen dafür gewertet, dass die Vorstellung von einem Gesundheitsfond nur wenig Aussichten hat.
Alle Bürger, die derzeit nicht versichert sind, müssen in die Krankenkasse zurückkehren können. Bei der Gestaltung von Verträgen mit Dienstleistern erhalten die gesetzlich Versicherten mehr Freiheit. Im Berliner Abgeordnetenhaus wurde am zweiten Quartal 2007 die Reform des Gesundheitswesens (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz) beschlossen. Die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Bundespräsidenten Dr. med. Horst Köhler erfolgte am 26. März.
Der neue Krankenversicherungsvertrag ist vor allem am 1. April 2007 in Kraft getreten. 2. Ab dem 1. Jänner 2009 können private Krankenversicherte ihre Altersvorsorge im Falle einer Veränderung innerhalb der PFV in dem Maße mitführen, wie sie sich bei einer Versicherung nach dem Grundtarif anhäufen. ab dem 1. Jänner 2009 einen einheitlichen Beitrag in der Krankenkasse (zunächst 15,5%, während der Krise 2009 14,9% und ab 2011 wieder 15,5%), wodurch gut geführte Krankenversicherungen Beitragsrückerstattungen leisten und schlecht geführte Ergänzungsbeiträge einziehen können.
Kritiker der Präsentation des BMG: Erweist sich der Risiko-Strukturausgleich zwischen den Versicherern mit vorwiegend ärmeren, krankeren und älteren Versicherten und denen mit vorwiegend vermögenderen, jüngereren und gesunderen Versicherten als unzureichend, hat der zusätzliche Beitrag wenig damit zu tun, ob der Versicherer gut funktioniert, sondern ausschließlich und ausschließlich mit der versicherten Struktur, die er hat.
Nicht zu unterschätzen ist die neugeschaffene Konkursmöglichkeit der GKV. Damit wurde das Arzneimittelgesetz (AMNOG) beschlossen. Der Arzneimittelpreis muss innerhalb eines Jahrs mit der Krankenkasse vereinbart werden. 17 ][18] Ein anderer wesentlicher Aspekt ist, dass die Zuständigkeit für preiswerte Medikamente wieder von den Medizinern auf die Krankenversicherungen umgelegt wurde.
So haben die Kassen mit den Arzneimittelrabattverträgen mehr Möglichkeiten der Preisregelung. Das Jahresarbeitsentgelt wurde um 450 auf 49.500 EUR pro Jahr gesenkt. Der Verwaltungsaufwand der Kassen für 2011 und 2012 wurde auf dem Stand von 2009 fixiert. Am 1. Jänner 2015, im Juni 2014, wurde entschieden, den zusätzlichen Beitrag für jeden Fonds einzuführen.
Der Anteil von Arbeitgebern und Arbeitnehmern beträgt jeweils 50 %. Darüber hinaus können die Kassen einen zusätzlichen Beitrag einfordern. 31 ] Anders als der 2007 eingeführte Ergänzungsbeitrag wird er nicht als Pauschalbetrag, sondern als Prozentsatz des Einkommens errechnet. Die Zuzahlung ist allein vom Mitarbeiter zu leisten. ↑ Waschem J: Vorstellung des Gesetzes zur Eindämmung der Kostenentwicklung und strukturellen Verbesserung in der GKV (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG).