Jährlich ist die Steuermeldung neu fällig. Auch die Versicherungsscheine liegen in Ihren Händen und es ergibt sich die Frage: Was oder ist die Rechtsschutzversicherung abzugsfähig? Der Privatrechtsschutz ist eine Privateigentumsversicherung und daher nicht abzugsfähig. Denn wenn man professionellen Rechtschutz hat, kann man ihn sehr gut in die Steuer einbeziehen.
Rechtsschutzversicherungen gibt es für verschiedene Bereiche: Wenn Sie eine rein berufliche Rechtschutzversicherung abschließen - zum Beispiel um sich gegen die wirtschaftlichen Konsequenzen eines Kündigungsprozesses abzusichern - können Sie einen Einzelbeitrag zu Ihrer Steuerklärung leisten. Aber was ist, wenn die Rechtschutzversicherung aus mehreren Komponenten zusammengesetzt ist? Sie können hier nur den Teil des arbeitsrechtlichen Schutzes als einkommensbezogene Ausgaben in Ihrer Einkommensteuererklärung eintragen.
Es ist ganz einfach: Fragen Sie Ihre Krankenkasse nach einer separaten Beitragsbestätigung. Dies geschieht ganz kurz: Sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen, Rechtsschutzversicherungsnummer: ............................................................................................................................................Ich möchte Sie ersuchen um Zusendung einer Bestät tigung für den Teil der vorerwähnten Versicherungsbeiträge, welcher dem professionellen Rechtsschutz zugeordnet ist, um die Versicherungsbeiträge als Werbeaufwendungen abzusetzen.
Im Übrigen: Die Ausgaben sind Teil der Werbekosten und als solche in Anhang Nr. 1 anzugeben. Als Selbständiger ist eine Rechtschutzversicherung unerlässlich. Nur so kann ein Unternehmen, Selbständiger oder Selbständiger sein Recht ohne jegliches finanzielle Risiko einfordern. Sie können daher den gesamten Betrag für steuerliche Zwecke einfordern. Berufsfahrer können einen Teil oder alle Beiträge für ihren verkehrsrechtlichen Schutz in ihre Steuermeldung aufnehmen - daher der Nachweis für die Einkünfte.
Rentenversicherungsbeiträge können von den Steuerpflichtigen in der Steuererklärung geleistet werden. Der Pensionsaufwand ist der Beitrag zum Eigenvorsorgeaufbau und die für die Invalidenversicherung, die Berufsunfähigkeits- und die Risikolebensversicherung verwendeten Beitragszahlungen, die nur im Falle des Todes eine Entschädigung bereitstellen. Sie können unbegrenzte Beträge für die Kranken- und Krankenpflegeversicherung einbehalten.
Bei den Steuerbehörden haben diese Versicherungen keine Chance: Hausratversicherungen, Voll- oder Teilkaskoversicherungen sind nicht abzugsfähig.