Zuschuss für Brille

Brillenzuschuss

In der Regel müssen diejenigen, die Sehhilfen benötigen, die Kosten selbst tragen. Sind Ihre Augen verletzt oder erkrankt, zahlen wir einen Zuschuss für therapeutische Sehhilfen. Der Tipp für Sie: Unser Kooperationspartner Barmenia zahlt auch Zuschüsse für Brillen und Sehhilfen. In besonderen Ausnahmefällen sind auch Kontaktlinsen oder Kunststofflinsen für Kinder und Jugendliche erhältlich. Hier finden Sie den Antrag für den Brillen- und Hörgerätezuschuss sowie das entsprechende Merkblatt mit wichtigen Informationen und einer Liste aller einzureichenden Unterlagen.

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Bei Erwachsenen, die einen Entfernungsausgleich von mehr als sechs dioptrischen Werten für Kurzsichtigkeit oder Fernsichtigkeit oder einen Entfernungsausgleich von mehr als vier dioptrischen Werten für Astigmatismus zur Behebung eines Sehfehlers benötigen, wird ein Zuschuss gewährt. Auch die anderen Anforderungen an die Sehhilfe bei starker Sehbehinderung beiderseits des Auges (d.h. beide haben nur eine Sehkraft von bis zu 30 Prozent) oder an die therapeutischen Hilfsmittel werden beibehalten.

Auch die Ansprüche von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren bleiben unberührt. Überprüfen Sie mit Ihrem Ophthalmologen, ob Sie eine dieser Anforderungen erfüllen. Um den Zuschuss mit uns abzurechnen, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, das nach der Inkraftsetzung des Gesetzgebers erteilt wird. Wir zahlen den Zuschuss prinzipiell in Form der bundesweit einheitlichen Beträge für Sichthilfen.

Zusätzlich ist eine gesetzlich vorgeschriebene Nachzahlung von zehn vom Hundert des Verkaufspreises fällig, und zwar zumindest fünf und maximal zehn Euros.

Brille und Sehhilfe

Für die gesetzlichen Vorschriften für Hilfsmittel wie Brillen oder Linsen zahlen wir den maximalen Betrag zurück. Geburtstages Ihres Kleinkindes decken wir die anfallenden Sehhilfekosten in einheitlicher Pauschale. Wir akzeptieren weitere visuelle Hilfsmittel nur, wenn sich die Sehkraft bis zum 18. Lebensjahr um mind. 0,5 dioptrisch verändert hat.

Geburtstags müssen unsere Mitarbeiter die Brillen aus eigener Tasche bezahlen. Aber auch hier haben wir gute Nachrichten für Sie, denn wir können unter den nachfolgenden Bedingungen an Ihrer Visionshilfe teilnehmen: Mit unserem Gesundheits-Konto" Vorsorge Plus" können wir die Preise für Brillen- bzw. Contactlinsen mit einem kugelförmigen oder zylindrischem Korrektionsbedarf von mind. 0,5 dpt. subventionieren.

Bis zu 25 EUR pro Linse oder Linse können alle 2 Jahre zurückerstattet werden. Bei Augenverletzungen oder Erkrankungen bezahlen wir einen Zuschuss für ein Sehhilfe. Es wird nur die vom Gesetzgeber geforderte zusätzliche Zahlung geleistet. Der Tip für Sie: Unser Partner für die Zusammenarbeit mit der Firma Barmann bezahlt auch Subventionen für Gläser und Sichthilfen.