Für Ihre Versicherungsnehmer stellt Ihnen unser Unternehmen unter gewissen Bedingungen Hilfsmittel zur Verfügung. Mit dem Gesetz über die Bereitstellung medizinischer und medizinischer Hilfsmittel (HHVG) wurde der Leistungsanspruch auf visuelle Hilfsmittel ab dem 1. Januar 2017 nochmals deutlich ausgeweitet. Nach § 33 Abs. 2 S. 1 S. V. haben Sie das Recht auf Bereitstellung von Sichthilfen. Auf eine Behandlung mit einem Sehhilfsmittel wird nur dann zurückgegriffen, wenn eine schwerwiegende Sehbehinderung von zumindest Grad 1 auf beiden Seiten durch Sehbehinderung oder Erblindung vorlieg.
Das hängt von der Klassifizierung der World Health Organization (WHO) hinsichtlich der Schwere der Sehbehinderung ab. Entscheidend dafür sind folgende Beschwerden: Erblindung beider Augen, eine Sehschwäche der Stärke 1 nach Angaben der WGO vorliegt, wenn bei der bestmöglichen Korrektion nur eine Visusschärfe (Visus) von 0,3 bis 0,1 (d.h. max. 30%) erzielbar ist.
Eine erneute Anforderung an eine" Sehhilfe" existiert für Der Versicherungsnehmer, der 14 Jahre in Anspruch genommen hat, nur mit einem Wechsel von Sehfähigkeit um die Mindestgrenze von 0,5 Doptrien oder in medizinalnotwendiger Weise Fällen. Versichert ab 18 Jahren beträgt 10 % der anfallenden Gebühren, mind. 5, max. 10?.
Für Brillenfassungen und Kontaktlinsenpflegemittel müssen Die versicherten Personen sind aufgrund der gesetzlichen Vorschriften selbst für ihre Kosten verantwortlich.
Bei Kindern und Jugendlichen bis 18 Jahre und bei stark sehbehinderten Versicherten tragen wir die von einem Augenarzt verordneten Brillenkosten in der vertraglich festgelegten Größenordnung. Brillengestelle sind nicht im Lieferumfang enthalten. Auf Wunsch zahlen wir auch Multifokallinsen und - unter speziellen Bedingungen - Linsen und Kunststofflinsen für Kleinkinder und Jugend.
Plastikgläser werden aus Gründen der Sicherheit immer für die Kleinen empfohlen und werden von uns natürlich auch bis zum Abschluss der Pflichtschule erstattet. Sie haben nur dann ein Anrecht auf neue Linsen, wenn sich Ihr Sehvermögen um mind. 0,5 dioptriniert hat. Die Beschränkung betrifft nicht für Jugendliche unter 14 Jahren.
Für Hilfsmittel wird ein einheitlicher Festbetrag übernommen. Sie müssen die Gestehungskosten der Sehhilfe selbst aufbringen. Für die Erwachsenen, die mehr als sechs dioptres der Entfernung Ausgleich für Kurzsichtigkeit oder Fernsichtigkeit oder mehr als vier dioptres der Entfernung Ausgleich für Astigmatismus zur Behebung eines Sehfehlers benötigen, wird ebenfalls ein Zuschlag gewährt.
Um die Subvention mit uns abzurechnen, benötigen Sie ein ärztliches Rezept, das nach der Inkraftsetzung des Gesetzgebers erteilt wird. Wir zahlen den Zuschuß prinzipiell in Form der bundesweit einheitlichen Beträge für Sichthilfen. Zusätzlich ist eine gesetzlich vorgeschriebene Zuzahlung von zehn vom Hundert des Verkaufspreises, minimal 5 ? und maximal 10 ?, fällig.
Unsere Kooperationspartnerin und Partnerin für die Brillen- und Sehhilfe bezahlt Subventionen.