Sie wird nicht lange dauern, und die neue Steuererklärung wird in Ihrem Postfach sein. Wenn Sie die Steuererklärung ausgefüllt haben, sollten Sie die nachfolgenden Hinweise beachten, um Steuer zu sparen:
Ziehen Sie da im Monat November aus? Für Ihre Steuererklärung ist der Wohnsitzkanton am 31. 12. sehr wichtig, da der Satz des zuletzt registrierten Wohnsitzes maßgeblich ist. Hier gibt es viele alte Wohnhäuser und Appartements mit schlechten Lebensbedingungen. Renovationen sind sehr kostspielig, aber vom Staat und vom Staat werden Steuervergünstigungen gewährt.
3. Säule: Ziehen Sie vor dem 31. Dez. den Kontostand der 3. Säule von Ihrem Ertrag ab und sparen Sie Steuer. Sie können diese Summen dann auch mit einer Steuererklärung von Ihrem Einkünfte einbehalten. Spende oder Erbschaftsvorauszahlung: Damit Ältere die Besteuerung reduzieren können, muss der Schenkende den entsprechenden Steuerbetrag in der Steuererklärung ausweisen.
Arztrechnungen: Sie können diese Rechnung dann auch für die Steuererklärung vorgeben. Schreiben Sie den Kündigungsschreiben in diesem Jahr und ersparen Sie sich Steuer. Folgen Sie diesen Punkten und Sie werden sicher Steuerersparnis haben.
Und wie lange können Sie die Arztrechnungen der Minderjährigen von Ihrer Steuererklärung abziehen?
Hallo, mit der Absetzbarkeit der medizinischen Ausgaben Ihrer Kleinen als außerordentliche Belastung können Sie sich in etwa darauf verlassen, ob Sie noch Geld für die Kleinen bekommen. Wenn Sie ein Kindgeld bekommen, können Sie die Ausgaben in Ihrer Steuererklärung einfordern. Wenn Sie kein Geld mehr erhalten, können Sie kein Geld mehr beantragen.
Es gibt aber auch den § 33 a StG, der die Unterhaltszahlung an Hinterbliebene reguliert. Auszahlungen an Ihre Söhne und Töchter (z.B. in Gestalt der ärztlichen Unterstützung) sind Unterhaltungsleistungen im Sinn von Art. 33 a EG. Das Einkommen Ihrer Kleinen darf 7.680 € oder 8.001 € (ab 2009) nicht überschreiten.
Das Einkommen errechnet sich aus den Löhnen abzüglich der einkommensabhängigen Kosten. Wenn der so festgestellte Wert unter 7.680 Euro fällt, können Sie die Unterdeckungszahlungen in Ihrer Steuererklärung ausweisen. Beträgt das Einkommen z.B. 8.500 , so können Sie die Unterhaltsleistungen nur dann in Anspruch nehmen, wenn sie den "Mehrbetrag" von 820 € (8.500 €./. 7.680 € = 820 €) überschreiten.
Allerdings ist die Ermittlung des Paragraphen 33 a StG nicht ganz leicht.