Wer an Programmcodes arbeitet, Personalverantwortliche durch die neusten Anwendungen geht und Editoren recherchieren, hat eines gemeinsam: Sie müssen ihre Arbeiten am Rechner machen und dabei unweigerlich viel auf den Monitor blicken. Langfristig kann dies jedoch für die Gesundheit der Menschen schädlich sein, weshalb viele PC-Mitarbeiter eine Brille aufgesetzt haben.
Wer aber noch keine Brille hat, stellt sich oft die Frage: "Kann die Brille vom Unternehmer mitfinanziert werden? Nachfolgend erfahren Sie u.a., welches Recht für Computerarbeitsplatzbrillen maßgeblich ist, was die Übernahme von Kosten reguliert und warum Gleitsichtgläser eine echte Alternativen zur PC-Brille durch den Auftraggeber sind.
Die meisten Mitarbeiter werden verstehen, warum eine Schutzbrille an einem Computerarbeitsplatz nützt. Wenn sich herausstellt, dass die Arbeit für die Mitarbeiter zu strapaziös ist, haben sie nach dem Arbeitsschutzrecht ein Anrecht auf eine vom Auftraggeber finanzierte Computer-Arbeitsplatzbrille. Mehr zur Rechtslage und zur Übernahme der Kosten erfahren Sie im nachfolgenden Teil.
Der Unsicherheitsfaktor bei "Bildschirmarbeitsplatzgläsern" ist für viele Menschen die Selbstkostenübernahme. Doch wie bereits gesagt wurde, sind die Unternehmen oft zur Kostendeckung gezwungen. Auf welcher Rechtsgrundlage müssen die anfallenden Brillenkosten für Computerarbeitsplätze vom Unternehmen erstattet werden? Ab wann haben die Mitarbeiter wirklich ein Anrecht auf diese Form der Genehmigung?
Maßgeblich waren lange Zeit die Verordnung über Bildschirmarbeit (BildscharbV) und die DGUV-Information 250-008. Jedoch ist die Bildschirmvorlage nicht mehr zeitgemäß. In § 3 Abs. 1 heißt es: "Der dritte Teil des Absatzes bestimmt zudem, dass die Aufwendungen für solche Massnahmen den Mitarbeitern nicht aufgebürdet werden dürfen. Weil der Augenschutz unter den Gesichtspunkt der Arbeitssicherheit gestellt wird, sind die Unternehmer auch ohne die bisher geltende Verordnung über Bildschirmarbeitsplätze dazu angehalten, bei Gesundheitsgefahren Vorkehrungen zu treffen und die anfallenden Aufwendungen selbst zu tragen.
Teil 4 des Anhang zu dieser Richtlinie beinhaltet in der Tat eindeutige Bestimmungen über die Versorgungssicherheit bei der Verwendung in Anzeigesystemen. Dazu gehört manchmal auch eine Augenuntersuchung, die bei Notwendigkeit durchgeführt werden muss. Ein zertifizierter Werksarzt oder ein erfahrener Arzt diagnostiziert, ob der Mitarbeiter berechtigt ist, eine Arbeitsplatzbrille zu tragen.
Meistens wird die Änderung jedoch weiterhin empfohlen. Gleitsichtgläser sind zwar für den typischen Abstand zum Schirm geeignet, weisen aber Schwachstellen im Untersichtbereich auf. Die Bildschirmgläser sind, wie bereits gesagt, anders als herkömmliche Gläser. Herkömmliche Gläser werden so hergestellt, dass sie in einem Abstand von etwa 30 Zentimetern alles gut sehen können.
Doch genau hier besteht das Problem: Damit eine Brillenfassung für die Arbeit am Schirm optimal ist, muss sie für einen Abstand von 50 bis 70 Zentimetern sein. Weil in dieser Augenentfernung meist ein Schirm aufgesetzt wird. Aber wer kommt denn nun in den Genuss einer Computerarbeitsplatzbrille? Im Prinzip kommt dies jedem Mitarbeiter zugute, der an jedem Arbeitstag viele Arbeitsstunden vor dem Gerät hat.
In einigen Faellen geht dies mit sporadischen Kopfweh einher. Dieses Symptom entsteht durch stundenlanges Betrachten eines Monitors. Bei Bildschirmarbeitsplatzbrillen ist der Arbeitgeberzuschuss steuerbefreit, wenn ein eindeutiger Anrecht auf Sehhilfen vorliegt. Stellt ein Facharzt daher fest, dass eine solche Brille für die Mitarbeiter notwendig ist, ist dies der Fall. 4.
Ein paar Tips und Kniffe können die Zeit verlangsamen, in der die Sehkraft so weit abnimmt, dass eine Spezialbrille erwünscht ist. Dazwischen sollten die Betroffenen immer zwischen Nah- und Fernvision umgeschaltet werden. Wenn Sie also Ihr Blickfeld lange Zeit auf den Schirm richten, sind Sie gut daran getan, hin und wieder über den Schirm zu blicken und sich etwas in der Entfernung anzusehen.
Eine sanfte Augenmassage mit den Fingerkuppen hat ebenfalls eine entspannende Wirkung. Von Zeit zu Zeit sollten die Mitarbeiter ihre Blicke für etwa 20 bis 30 Sek. zumachen.