Brille Kassenleistung

Gläserkasse Leistung

Der Referenzpreis ist deutschlandweit einheitlich und richtet sich nach der erforderlichen Stärke der Gläser. Das sind Geldleistungen. In diesem Fall verschreibt er das entsprechende Hilfsmittel (Brille oder Kontaktlinsen). Die meisten Menschen fragen sich irgendwann, ob Kontaktlinsen eine Alternative zur Brille sind. Spezielle Brillen für Ihren Arbeitsplatz erhalten Sie bei Ihrem Arbeitgeber.

Kasse Leistungsbrille

Die Sehhilfe fällt unter die Kategorie der Sehhilfe und wird daher je nach Sehschärfe oder Augenerkrankung mit festen Zuschüssen gefördert! Es gibt jedoch nur feste Zuschüsse für die Brillengläser, nicht für den Rahmen! Im Falle von Kinder werden nur Mineralgläser zurückerstattet, es sei denn, der Doktor verfasst ein Schreiben in der Schule oder eine Sportbrille.

Der Festzuschuss beträgt zwischen 10 und 112,69 pro Jahr! Das Sehhilfsmittel muss immer von einem Augenarzt aufgrund einer Prüfung verschrieben werden. Die Höhe der Erstattung hängt vom Lebensalter des Patienten ab. Die Erstbehandlung wird bis zum 14. Geburtstag vergütet, bei Brüchen oder Verlusten von mehr als 3 Monate nach der letzen Verschreibung.

Es ist auch möglich, die Dienste wieder zu nutzen, wenn sich die Sehschärfe ändert. Im Alter von 14 bis 18 Jahren sind die Vorteile der GKV bereits merklich eingeschränkt! Die Erstbehandlung ist auf ärztliches Rezept möglich. Obwohl auch hier visuelle Hilfen im Hilfsmittelbereich enthalten sind, wurden 2004 alle Vorteile für Erwachsene abgeschafft!

Das bedeutet, dass es keine festen Zuschüsse mehr gibt und damit auch keine Vorteile mehr!

Brillen bald wieder an der Kasse?

Brillen bald wieder an der Kasse? So verabschiedete der Gesetzgeber am Donnerstag, den 15. Januar 2017, das Gesetz über medizinische Hilfsmittel (HHVG), wonach die Kassen einen Teil der Ausgaben für Sehhilfe erstatten werden. Die Zentralvereinigung der Optiker und Optiker (ZVA) hebt hervor, dass dies nur eine kleine Gruppe von Sehbehinderten betrifft - und sie bekommen auch keine vollständige Brille.

Starke Sehbehinderung oder Erblindung auf beiden Seiten des Auges trotz optimaler Korrektur der Brille. Außerdem hat die Berichterstattung in den vergangenen Tagen manchmal den Anschein erweckt, dass die Kassen wieder für alle ihre Brillen bezahlen. Lediglich für Augenlinsen und Contactlinsen werden feste Beträge von den Kassen bezahlt, die ebenfalls eine Revision durch den GKV-Spitzenverband erfordern, um eine Kostendeckung durch die Optiker zu gewährleisten.

Solange bis zu dieser Einstellung und ggf. darüber hinaus erhält der Kunde, der einen der oben erwähnten Refraktionsfehler hat, nur beim Kauf einer Brille einen Zuschuß und ist nicht voll gedeckt. Die Brillengestelle werden nach wie vor nicht von den Versicherungen erstattet.