Randlose Brille mit Austauschbaren Bügeln

Sippe

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Konsole (2) schwenkbar am Zentralteil (1) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein auf die Konsole (2) geschobenes Abdeckteil (4) an einer Konsole bzw. beiden Konsole(n) angebracht ist, dass das Bekleidungsteil (4) von dem Vorderende (2a) der Konsole (2), das dem Zentralteil (1) zugewandt ist, in der Richtung des Hinterendes (2b) verschiebbar ist.

Es handelt sich um eine Brillenfassung mit einem zentralen Teil in oder an dem die Gläser angebracht werden können und mit zwei Bügeln, die schwenkbar am zentralen Teil angebracht sind, von denen eine oder beide ein Abdeckteil am Träger haben. Brillenfassung bedeutet im Zusammenhang mit der Entwicklung sowohl einen Vollrandrahmen oder "Teilrandrahmen" als auch einen randlosen Brillenrahmen.

Die BÃ??gel sind immer irgendwie mit dem mittleren Teil der Brille, am besten mit den entsprechenden BÃ?gelscharnieren, zu verbinden. Die Brille dient in erster Linie als visuelle Hilfe, muss aber in zunehmendem Maße auch hohe ästhetische und modische Ansprüche erfüllen. Vor allem in der praktischen Anwendung ist es notwendig, die Gestaltung von Brillenfassungen an verschiedene Erfordernisse anzupassen.

Beispielsweise sind Brille und Brille mit austauschbaren Bügeln bereits aus der Übung bekannt. Mit solchen Designs können die Schläfen komplett ausgetauscht werden, d.h. verschiedene Schläfen können an einem Brillenrahmen bzw. dessen Zentralteil angebracht werden. Im Regelfall ist eine solche Einstellung nur beim Einkauf und damit beim Einbau der Brille sinnvoll.

Solche Brillenlösungen sind in der Praxis meist nicht für eine veränderliche Gestaltung der Brille durch den Anwender selbst zu haben. Deshalb wurde in der Realität bereits angeregt, die Schläfen eines Brillengestells des oben genannten Typs mit Verkleidungselementen auszustatten. Diese Bekleidungsteile sind "rohrförmige" Abdeckungen, die vom Ende des Schäkels in Fahrtrichtung des Mittelteils auf den angebrachten Schäkel aufgeschoben werden können, wodurch diese Bekleidungsteile den Schäkel in der Regel komplett oder umhüllen.

Die Verkleidungselemente können ohne Ausbau der Konsole auf die Konsole geschoben werden, so dass sie auch vom Anwender montiert werden können. Es ist jedoch schwierig, solche Verkleidungen auf die gebogenen Schläfen zu schieben, ohne die Wölbung des Tempels zu ändern.

Besonders oft ist es notwendig, den Bügel nach dem Gleiten auf der Verkleidung zu justieren, um sicherzustellen, dass die Brille richtig liegt. Deshalb erlauben diese auch nur einen sehr begrenzten Wechsel unterschiedlicher Bekleidungsteile durch den Anwender selbst. Ein solches Abdeckteil wird in der Regel einmal beim Einkauf ausgewählt und dann einmal angebracht und eingestellt.

Gegebenenfalls ersetzt der Augenoptiker die Bracketgeometrie, die dann erneut angepasst werden muss. Die für den Brillenanwender bekannte Lösung erlaubt es daher nicht, die Brille oder den Rahmen selbst unterschiedlich an verschiedene Anforderungen und Designs zu adaptieren.

Die Idee basiert auf der Aufgabenstellung, einen Brillenrahmen mit Verkleidungen für die Schläfen zu entwerfen, der leicht an verschiedene Anforderungen angepasst werden kann. Um dieses Problem zu lösen, wird durch die Entwicklung eines Brillengestells der oben genannten Bauart gelehrt, dass das Abdeckteil vom Vorderende des Trägers zum Mittelbereich hin in Fahrtrichtung geschoben oder geschoben werden kann.

Sie beruht auf der Feststellung, dass die in der Anwendung aufgetretenen Schwierigkeiten, vor allem die Einschränkungen bei der Verwendung der für Brillenfassungen üblichen Verkleidungen, vermieden werden können, wenn die Verkleidungen nicht mehr vom rückwärtigen, dem mittleren Teil zugekehrten Ende des Rahmens, sondern vom Vorderende des Rahmens, das dem mittleren Teil zugewandt ist, weggeschoben werden.

Diese Konstruktion hat den großen Vorzug, dass das Fassadenteil nicht über das oft gewölbte oder abgebogene hintere Ende der Konsole geschoben werden muss. Dies ist sinnvoll, wenn das Fassadenteil selbst eine geringere Baulänge als die gesamte Auslegerlänge hat.

Dadurch wird sichergestellt, dass das vom Vorderende auf die Konsole geschobene Fassadenteil nicht oder nur geringfügig in den Winkelbereich des gewölbten oder abgewinkelten Konsolenendes vorsteht. Ästhetisch oder modisch ist ein solches verkürztes Design meist problemlos, da sich das geschwungene Heck im Ohrbereich des Benutzers und damit nicht so deutlich wie der mittlere Teil des Rahmens und auch die Frontbereiche der Schläfen auffällt.

Dadurch kann der Anwender die Bügel einfach und variabel selbst einstellen. Dieser Abgleich, d.h. der Wechsel von verschiedenen Linsen, kann vom Anwender selbst durchgeführt werden, ohne dass der Augenoptiker die Linsen nachjustieren muss. So kann der Anwender das Design der Gläser auch kurzzeitig für verschiedene Anlässe verändern.

Dadurch lässt sich das Bügeldesign leicht an verschiedene Mode-Entwicklungen oder an die tägliche Kleidung einer Frau anpassen. Es ist im Sinne der Entwicklung, dass eine große Anzahl verschiedener Verkleidungselemente für eine Brillenfassung oder einen Bügeltyp oder auch als Verpackung oder Kit geliefert werden.

Die Anlage arbeitet sowohl mit Vollrandgläsern als auch mit rahmenlosen Gläsern und Bohrgläsern. Ein weiterer Erfindungsvorschlag besagt, dass das Bekleidungsteil wenigstens in einigen Bereichen einen ur- oder c-förmigen Schnitt hat. Weil das Bekleidungsteil nicht mehr als eine Art Abdeckung oder Abdeckung, sondern entsprechend der jeweiligen Entwicklung vom Vorderende der Konsole auf die Konsole geschoben wird, ist eine solche Konstruktion zu empfehlen, die es erlaubt, die Konsole auch bei Montage ohne die mitgelieferten Scharniergelenke aufzuschieben.

Sinnvoll ist es auch, wenn das Fassadenteil an der dem Mittelstück zugekehrten Stirnseite einen Stopp hat, der das Einschieben eingrenzt. Einen solchen Stopp kann z.B. ein Vlies bilden, das den Träger am Ende verschließt und/oder an der Stirnseite anliegt. Beim Aufstecken eines U- oder C-förmigen Verkleidungsteiles wird dieses Aufstecken z.B. durch einen am Ende des Verkleidungsteiles gegen das Vorderende der Konsole schlagenden Steg limitiert.

Eine solche Stange kann auch Teil einer Hosentasche sein, die sozusagen das Ende der Stange bei der Montage umgibt. Der Erfinder zieht es vor, dass das Bekleidungsteil über seine ganze Breite oder im Grunde genommen über seine ganze Breite gerade oder im Grunde genommen gerade ist. Dabei wird berücksichtigt, dass das Abdeckblech besonders auf solche Stellen des Brillengestells geschoben werden soll, die selbst gerade und nicht bogenförmig sind.

Dies hat den Vorzug, dass die ggf. vorhandenen gewölbten Flächen des Bügels nicht beeinflusst werden, so dass der Sitz der Brille nicht geändert wird. Das Kunststoffverkleidungsteil wird besonders gerne eingesetzt, am besten in einem Stück aus Plastik, es kann z.B. ein Spritzgussteil sein. Es kann ein relativ fester und wenig flexibler Werkstoff eingesetzt werden, da das Fassadenteil direkt von vorne geschoben werden sollte, so dass es nicht über bestehende Bögen geschoben werden muss.

Wahlweise kann das Bekleidungsteil auch aus anderen Werkstoffen, z.B. aus Metallen, sein. Ein solches Abdeckteil wird besonders bei Brille mit Metallbügeln favorisiert, da solche Metallbügel relativ dünn sein können, so dass die Abdeckteile perfekt hergestellt und montiert werden können.

Besonders wenn die Bekleidungsteile als Spritzgussteile gefertigt werden, sollten die Klemmen jedoch nicht zu dünne sein. Es gehört zur Entwicklung, dass die Brillenfassung auch ohne Verkleidung zu tragen ist. Dadurch kann die Konstruktion der Konsole bereits so gestaltet werden, dass sie auch ohne weitere Bekleidungsteile verwendet werden kann.

So können z.B. auch durchsichtige bzw. halbtransparente Fassadenteile verwendet werden, durch die das Muster und z.B. die Gestalt des Aufhängers erkennbar bleiben. Der Abdeckbereich ist daher im Zusammenhang mit der Invention von besonderer Wichtigkeit, so dass der Abdeckbereich auch im Zusammenhang mit der Invention selbstständig unter Schutzwürdigkeit steht. Schliesslich ist der Erfindungsgegenstand auch ein Baukasten bestehend aus mindestens einem Brillenrahmen und mehreren Brillenteilen.

Im Bild (insbesondere 1) ist eine Brillenfassung zu sehen, die aus einem mittleren Teil 1 und zwei Bügeln 2 besteht. Die nicht abgebildeten Objektive sind oder können an oder im mittleren Teil 1 angebracht werden. Im Konstruktionsbeispiel werden die Konsolen 2 nur mit den angegebenen Scharnieren 3 am Mittelstück angelenkt.

Auf jeder der Konsolen 2 befindet sich eine Konsole, die das Teil 4 abdeckt, das an der Konsole 2 oder an der Konsole ist. Eine Vergleichsuntersuchung der Modelle 2 a, 2 b und 2 c ergibt vor allem, dass das Fassadenteil 4 vom Vorderende 2 der Konsole 2, das dem mittleren Teil 1 zugewandt ist, zum Hinterende 2b geschoben wird.

2 A ist das Joch 2 mit dem noch nicht aufgesteckten Mantelteil 4. 2 b ist das Joch 2, während das Mantelteil 4 aufgesteckt ist. 2 c ist das Joch 2 mit dem vollständig aufgesteckten Mantelteil 4. Selbst wenn der mittlere Teil der Brille in den Abschnitten 2 a, 2 b und 2 c nicht abgebildet ist, wird klar, dass das erfundene Abdeckblech auf den Tempel 2 geschoben werden kann, ohne dass der Tempel 2 aus dem mittleren Teil 1 herausgenommen werden muss.

Normalerweise ist es sinnvoll, die Konsole 2 etwas oder sogar ganz zu falten, um das Fassadenteil 4 auf die Konsole 2 schieben zu können. Besonders klar machen die Modelle 2 a, 2 b und 2 c, dass das Gleiten auf dem Fassadenteil 4 vom Frontend 2 a den Vorzug hat, dass die am Ende abgebogenen Flächen 5 der Konsole das Gleiten nicht behindern und dass die beabsichtigte Wölbung dieser Endflächen 5 durch das Gleiten besonders nicht behindert wird.

Dies ist besonders wichtig, da die gewölbten Flächen an den Enden der Schläfen 5 durch den Augenoptiker bei der Adaption der Brille an den Anwender deformiert werden. Nach der Formanpassung sollte sie möglichst nicht geändert werden, um den Tragkomfort der Brille nicht zu mindern.

Der Grund dafür ist, dass das Bekleidungsteil 4 selbst über seine ganze Breite l vorzugsweise gerade oder im Prinzip gerade ist, so dass es auf diese Art und Weise auch auf einen gerade Fläche 6 der Konsole geschoben wird. Weil das Abdeckteil 4 nach der Erfindung nicht mehr vom rückwärtigen Ende 2 b, sondern vom vorderseitigen Ende 2 a aufgesteckt wird, ist es auch nicht mehr als Rohrabdeckung ausgeführt, sondern das Abdeckteil 4 hat im Konstruktionsbeispiel einen C-förmigen Profil.

Aus dem vereinfachten Schnitt in 3 geht hervor, dass das Bekleidungsteil 4 die seitliche Bekleidungsfläche 4 a als C-Steg 4 a hat, an dem die Ober- und Unterseite als C-Schenkel 4 b überlappend oder überlappend mit dem Tempel verbunden sind, mit dem am Ende die Sektionen 4 b, die den Tempel 2 hinten greifen, verbunden sind.

Dadurch wird zum einen ein perfektes Gleiten und zum anderen eine perfekte Passform garantiert. Außerdem ist bei einer Vergleichsbetrachtung von 2 bis 3c auf der einen Seite und 3 auf der anderen Seite zu erkennen, dass das Fassadenteil 4 einen Endanschlag 7 hat, der das Gleiten eingrenzt. Diese Anschlagschiene 7, die einen Endsteg 7 des Verkleidungsteiles 4 ausbildet, ruht somit bei der Montage nach Punkt 4c am Vorderende 2 a der Konsole 2.

Wahlweise oder zusätzlich kann die Konsole 2 selbst auch mit einem Stop ausgestattet werden, der das Einschieben eingrenzt. Einen solchen Stopp kann man z.B. auch durch einen Schritt in der Konsolengeometrie bilden, wodurch ein solcher Schritt 8 auch in den Abbildungen wiedergegeben wird. Die Leiste 7 am Ende der Verkleidung Teil 4 kann Teil einer Aussparung am Ende sein, in die das Frontbügelende 2a greift.

Infolgedessen wird eine Hülle mit der Endbahn 7 verbunden, so dass die Bahn 7 und die Hülle die Hülle ausbilden. Im Konstruktionsbeispiel besteht das Bekleidungsteil 4 aus einem Stück als Spritzgussteil. Die Konsole 2 ist aus Stahl. Weiterhin ist zu erkennen, dass im Konstruktionsbeispiel Konsole 2 einen geradlinigen Gleitbereich 6 hat, der gegenüber dem Stirnbereich 5 abgesenkt ist, so dass die obere Kante des Abdeckteils 4 im aufgesteckten Zustand mit der oberen Kante des Stirnbereichs 5 fluchtet oder ausgerichtet ist.

Brillenfassung mit einem Zentralteil (1) in oder an dem die Gläser angebracht werden können und mit zwei z. B. Konsole (2) schwenkbar am Zentralteil (1) angebracht ist, dadurch gekennzeichnet, daß ein auf die Konsole (2) geschobenes Abdeckteil (4) an einer Konsole bzw. beiden Konsole(n) angebracht ist, dass das Bekleidungsteil (4) von dem Vorderende (2a) der Konsole (2), das dem Zentralteil (1) zugewandt ist, in die Richtung des Hinterendes (2b) verschiebbar ist.

Brillenfassung nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichent, dass die Halterung (2) einen das Aufstecken des Abdeckelements (4) einschränkenden Anschlags hat. Brillenfassung nach einem der Patentansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichent, daß das Abdeckteil (4) über seine ganze Breite (l) oder im wesentlichen über seine ganze Breite (l) gerade oder im wesentlichen gerade ist.

Brillenfassung nach einem der Patentansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichent, dass die Halterung (2) einen relativ zu ihrem Stirnbereich absenkbaren Gleitbereich (6) hat, so dass die obere Kante des Gleitverkleidungsteils (4) mit der oberen Kante des Stirnbereichs (5) bündig/ausgerichtet ist. Abdeckteil für ein Brillengestänge gemäß einem der Patentansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichent, dass das Abdeckteil (4) vom Vorderende (2a) des dem mittleren Teil (1) zugekehrten Trägers (2) in Fahrtrichtung des Hinterendes (2b) aufgeschoben werden kann.