Die ordnungsgemäße Erstellung einer solchen Erklärung kann sich lohnen. Viele Leistungen, auf die die Mitarbeiter Anspruch haben, werden beim Steuerabzug nicht mitberücksichtigt. Doch was können Mitarbeiter zurzeit von der Steuer absetzen? Für die Mitarbeiter sind drei so genannte Kostentypen von entscheidender Wichtigkeit, wenn es darum geht, Steuern zu sparen: einkommensbezogene Ausgaben, Sonderaufwendungen und Sonderbelastungen.
Größter Sonderposten sind die Aufwendungen für die Altersversorgung, aber auch die laufenden Beitragszahlungen zur Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Krankenpflegeversicherung, erläutert Andreas Peters, Einkommenssteuerexperte beim Finanzamt Nordrhein-Westfalen. Der Pauschalpreis für Sondereditionen ist mit 36 EUR für Einzelpersonen und 72 EUR für Paare äußerst günstig.
Für den Steuerzahler gilt: Es ist in der Regel sinnvoll, genaue Angaben zu machen. Bis zu 6000 EUR betrachtet das Steueramt als Sondereffekte. Aber: "Ab 2015 muss die Grundausbildung wenigstens zwölf Monaten andauern und mit einer Schlussprüfung enden", so Peters. Bis zu 4000 EUR können Kinderbetreuungskosten als besondere Kosten erstattet werden.
Das Land fördere es seit diesem Jahr auch, wenn das Unternehmen einen Teil der Aufwendungen übernehme - der Mitarbeiter könne bis zu 600 EUR pro Jahr vom Arbeitgeber ohne Lohnsteuer bekommen, so Christina Georgiadis von der Vereinigte Lohnteuerhilfe. Die zweite Position sind die Werbekosten, d.h. die mit dem Auftrag verbundenen Auslagen.
Die Steuerbehörde rechnet mit einem Pauschalbetrag von rund 1000? im Jahr. Eine Aufzählung der Einzelkosten rechnet sich also nur, wenn die Kosten weit über der Flatrate sind. "Werbekosten können immer dann abgezogen werden, wenn sie für sich selbst gezahlt wurden", sagt Armin Heßler vom Hessischen Steuerberater-Verband. In diesem Fall können die Mitarbeiter Ausgaben für Weiterbildung oder technische Bücher an das Steueramt melden.
Das Steueramt trägt auch den Reisekosten für den Weg zur Beschäftigung Rechnung - egal ob sie mit dem PKW oder anderen Transportmitteln anreisten. Die " angemessene Bürde " beträgt für ein verheiratetes Paar mit Kind etwa sechs Prozentpunkte seines Einkünfte. Wenn der finanzielle Aufwand diese Grenze überschreitet, können die Erziehungsberechtigten sie von der Steuer absetzen.
Die Obergrenze für Alimente ist in diesem Jahr auf 8472 EUR anwachsen. "Ab 2015 muss jeder, der Alimente zahlt und in seiner Erklärung angibt, auch die Steuer-Nr. des Empfängers der Alimente angeben", sagt Peters. Noch eine Neuerung für die Arbeitnehmer: Wer eine Zulage beantragte, kann nun zwei Jahre lang begünstigt werden, wenn sich in diesem Zeitabschnitt nichts verändert, sei es fachlich oder steuerrechtlich.
Dies gilt beispielsweise für das Kindergeld, das auf 2256 EUR pro Muttergesellschaft anstieg.