Ab 2010 können die meisten Krankenkassenbeiträge von der Steuer abgezogen werden. Damit wird es für privat Versicherte deutlich schwerer, zu beurteilen, ob sie medizinische Abrechnungen vorlegen oder eine Prämienrückerstattung beantragen sollen, die viele private Versicherer ihren Versicherten bieten, wenn sie ein Jahr lang keine Leistung in Anspruch genommen haben. Weil auch gezahlte Rechnungsbeträge die Steuer nicht reduzieren, reduziert eine Prämienrückerstattung abzugsfähige Sonderkosten.
"In Zweifelsfällen sollte man sich an einen Berater wenden", sagt Steuerfachmann Dr. med. Florian Ruther vom Verbund der Privatenkassen. Bisher war es für jeden Krankenversicherten billiger, Arztrechnungen aus der eigenen Hosentasche zu zahlen, solange die Höhe des Beitrags niedriger ist als eine Beitragsrückerstattung. Zukünftig wird das Finanzamt jedoch wie folgt kalkulieren: Wenn ein Steuerzahler 7.200 EUR pro Jahr an seine Krankenversicherung abführt, werden die Beiträge für das Krankheitshonorar zunächst abgezogen.
Danach wird festgelegt, wie hoch die Prämien für den Grundschutz sind, vergleichbar mit den Vorteilen der gesetzlichen Krankenversicherung, zum Beispiel 5.400 EUR. Für Arbeitnehmer wird dieser Wert um den Arbeitgeberanteil reduziert; es bleiben 2 700 EUR übrig, die in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgabe beansprucht werden können. Erhält der Versicherungsnehmer eine Prämienrückerstattung in Höhe von 1.800 EUR, wird festgelegt, welcher Teil davon auf die Grunddeckung entfallen soll und welcher nicht.
Dementsprechend wird der Anspruch auf den Sonderkostenabzug reduziert, da das Finanzamt nur das erfasst, was tatsächlich ausbezahlt wurde. Obwohl die Krankenkassen für die Aufteilung sowohl der Beiträge als auch der Erstattungen in Grund- und Zusatzleistungen zuständig sind, muss jeder die Steuerfolgen selbst berechnen. Abhängig vom persönlichen Steueraufkommen ist es zweckmäßig, eine Rechnung zur Rückerstattung vorzulegen, auch wenn diese unter der Gesamthöhe einer eventuellen Prämienrückerstattung bleibt.
Mit der Einkommenssteuer von Privaten gilt - mit wenigen Einschränkungen - immer das Valutadatum auf dem Steuerzahler. Der Leistungszeitpunkt, d.h. der Tag, an dem die Dienstleistung geleistet wurde, gilt für die Betrachtung von Zuzahlungen in der Zuzahlungsgrenze der GKV!
Babywindeln für betreuungsbedürftige Kinder, die vom unterhaltsberechtigten Elternteil erstattet werden. Der Gesetzesentwurf für die Babywindeln ab 2012 wird erst im Jänner 2013 vom Heim an das Baby weitergeleitet und im Jänner 2013 vom Baby an das Heim ausbezahlt. Bei Vorliegen der steuerrechtlichen Bedingungen für die elterliche Unterstützung muss das Kind die Kosten für die Windel im Jahr 2013 beginnen.
Bei der Ermittlung, ob die gesetzliche Krankenkasse die Selbstbeteiligungsgrenze für den betreuungsbedürftigen Vater überschreitet, gilt die Babywindelrechnung jedoch bis ins Jahr 2012!