Ein ausserordentlicher Aufwand, wie z.B. medizinische Kosten, kann vom gesamten steuerbaren Ertrag abgezogen werden, wenn er einen gewissen Betrag übersteigt. Zum Beispiel, für einen Steuerzahler mit 1 oder 2 Kinder, ist die angemessene Einkommensbelastung zwischen 15.340 und 51.130 Euro 3% seines Einkommens.
Der Betrag, mit dem Sie Sonderbelastungen beanspruchen können, hängt von Ihrem Einkommen ab. Welche sind außerordentliche Lasten? Ein allgemeiner Ausnahmefall tritt ein, wenn ein Event Sie zur Zahlung von Kosten verpflichtet, die Sie letztendlich selbst übernehmen müssen, und wenn Sie unweigerlich einen höheren Aufwand haben als die große Mehrheit der Menschen mit dem selben Einkommen oder den selben finanziellen Verhältnissen und Familienstand.
Dabei wird der die angemessene Last übersteigende Teil der tatsächlich entstandenen Kosten auf Verlangen vom Gesamteinkommen einbehalten. Betriebskosten, Werbekosten oder Sonderkosten stellen keine außerordentliche Last dar. Ausnahmen: Die Theorie des Gegenwerts gilt nicht für Ausgaben für die Anschaffung von existentiell notwendigen Gütern (Wohnung, Haushaltswaren, Kleidung), die durch höhere Gewalt entstanden sind (z.B. Feuer, Naturkatastrophen).
Selbst bei Ausgaben, z.B. für den barrierefreien Ausbau des eigenen Heims, spielt der Äquivalenzwert keine Rolle, wenn der Ausbau aus der Lage erwünscht ist. Wie hoch ist die außerordentliche Steuerbelastung? Außerordentliche Ausgaben haben nur dann einen steuerlichen Effekt, wenn sie die Grenzen der angemessenen Gebühr überschreiten.
Wie hoch die angemessene Bürde ist, hängt von Ihrem Einkommen ab. Typisch sind Sonderbelastungen, die auch von den Steuerbehörden bekannt und akzeptiert sind. In der folgenden Aufstellung erhalten Sie einen Einblick in die Fälle, in denen Sie steuerliche Sonderbelastungen in Anspruch nehmen können: Allergien: Der Ersatz von Allergenen (Asthma, Formaldehyd-Belastung) ist ebenso absetzbar wie die Abholzung von Bäumen rund um das Haus, wenn dies aufgrund einer Blütenstauballergie erforderlich ist.
Allergie-Bettwäsche: Der Kauf von Allergie-Bettwäsche ist kein Heilmittel im eigentlichen Sinn, wie z.B. Brille, Hörgerät. Begräbniskosten, Grabpflege: Begräbniskosten für Verwandte sind abzugsfähig, wenn die Begräbniskosten nicht durch den Nachlaß abgedeckt werden können. Abzugsfähig sind die Ausgaben für die Bestattungsstätte, den Grabsarg, Blüten und Kränzen, Beerdigungskarten, Nachrufe, Rückführung und Aufstellung, nicht die Ausgaben für die Gastfreundschaft der Trauernden, Reisekosten für die Bestattung, Trauerbekleidung, Bestattungsbesuch sowie für Grabreparaturen und -pflege.
Electrosmog: Kosten für Schutzmassnahmen gegen z.B. Handywellen können nur abgezogen werden, wenn die konkreten Gesundheitsgefährdungen durch die Objekte durch ein Sachverständigengutachten nachweisbar sind. Menschen mit Geh- oder Stehbehinderungen können einen bestimmten Betrag an Reisekosten als außerordentliche Last aufbringen. Hochwasserschäden /Katastrophenschäden: Kosten aus unvermeidbaren Ereignissen (Erdbeben, Hochwasser, Stürme, Brände, Hagel) können als außerordentliche Kosten erstattet werden.
Ausgaben für die Unterkunft in einem Altersheim wegen Krankheit sind abzugsfähig. Medizinische Kosten: Ausgaben, die sich aus einer Krankheit ergeben, sind als außerordentliche Last abzugsfähig. Krankheitsbezogene Konversion: Ausgaben für den kranken Wohnungsumbau, z.B. durch Verschmutzung, können als außerordentliche Lasten beansprucht werden. Gerichtskosten: Die Gerichtskosten sind keine Ausnahme.
Auch zivilrechtliche Prozesskosten sind aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht mehr als Sonderbelastungen anrechenbar. Rückkauf von Haushaltswaren und Kleidung: Kosten für den Ersatz von Haushaltsgegenständen und Bekleidung stellen eine außerordentliche Last dar, wenn Haushaltsgegenstände oder Bekleidung durch ein unvermeidbares Geschehen wie Feuer, Überschwemmungen, Gewitter, Kriegsfolgen, Vertreibungen oder Verfolgungen untergegangen sind.
Ausgaben müssen erforderlich und zumutbar sein und werden nur insoweit angerechnet, als sie den Gegenstandswert nicht überschreiten. Allerdings können die Rückerstattungskosten nicht als außerordentliche Steuerbelastung angerechnet werden, wenn der Verletzte keine generell üblichen und angemessenen Versicherungen (z.B. Hausratversicherung) abgeschlossen hat.
Ab wann kann ich eine außerordentliche Bürde einfordern? Praxistipp: Verwenden Sie am besten für Ihre Steuererklärungen eine Software. Im Gegensatz zum ELSTER-Formular werden Sie hier beraten, ob und welche Sonderbelastungen Sie beanspruchen können. Klicken Sie hier für unseren Steuersoftware-Vergleich! Außerordentliche Kosten können Sie in dem Jahr, in dem sie bezahlt werden, in Abzug bringen (Abflussprinzip).
Entschädigungen von Dritten (z.B. Versicherungen) sind ohne Rücksicht auf den Zeitpunkt der Rückerstattung zu verrechnen, wenn eine Rückerstattung bereits im Jahr der Auslagenzahlung zu erwarten war. Wenn etwaige Schadenersatzansprüche gegen Dritte nicht erhoben werden (z.B. Kostenquittungen werden dem Versicherer nicht vorgelegt, um eine Prämienrückerstattung zu bekommen oder Beitragserhöhungen zu vermeiden), ist keine Steuervergütung möglich.