Zahnarzt Steuerlich Absetzbar

Sind Zusatzversicherungen steuerlich abzugsfähig?

Vorbeugende und ästhetische Maßnahmen sind steuerlich nicht abzugsfähig. Sichern Sie sich Ihren Steuervorteil! In der Einkommensteuererklärung können die Kosten für eine professionelle Zahnreinigung (PZR) als außerordentliche Belastung angesehen werden. Zahnersatz ist in der Regel steuerlich absetzbar. Die Kosten des Zahnarztes werden als Aufwendungen für Sonderbelastungen versteuert.

Sind Zusatzversicherungen steuerlich abzugsfähig?

Die zahnmedizinische Zusatz-Versicherung ist unter gewissen Voraussetzungen steuerlich absetzbar (evtl. auch für Kinder). Zahnzusatzversicherungen sind in der Steuermeldung unter der Überschrift "Vorsorgeaufwand" enthalten und stellen daher eine Sonderedition da. Die Beitragszahlung zur zahnmedizinischen Zusatzversorgung wird in der Steuermeldung in Linie 30 unter der Überschrift "Beiträge zur Gesundheitsversorgung über die Grundversicherung hinaus (z.B. für freiwillige Leistungen, Zusatzversicherungen) abzüglich der rückerstatteten Beiträge" erfasst.

Zahnzusatzversicherungen - oft können Sie keine Steuer einsparen! Die Höchstsumme von 1.900 wird in der Regel bereits durch die Krankenkasse oder andere Ausgaben (z.B. Rentenversicherung, Haftpflicht, etc.), die ebenfalls unter diese Kategorie fällt, ausgenutzt. So verbleibt für die Beitragszahlungen der zahnmedizinischen Zusatzversicherung oft nichts, so dass diese in der Regel keine steuerlichen Auswirkungen haben.

Natürlich handelt es sich bei diesem Betrag nicht um eine steuerliche oder rechtliche Beratung. Ihre Steuerberaterin oder Ihr steuerlicher Berater sagt Ihnen gern, ob Sie mit einer Zusatzversicherung für die Zahnmedizin Geld einsparen.

Zeitpunkte des Steuerabzugs von Arbeitskleidung

Es wäre nett, wenn sich die Steuerbehörden an den Ausgaben für Arbeitskleidung beteiligen würden. Damit ist der Berufsstand bereits an der Bekleidung zu erkennen, weshalb sie ihre Bekleidung als so genannte Berufsbekleidung leicht von der Abgabe abziehen können. Insofern liegt es auf der Hand, dass der Büromitarbeiter seine Ausgaben für professionell gekleidete Trachten und Klagen auch steuerlich als einkommensbezogene Ausgaben betrachten kann.

Bei Kleidungsstücken, die der Steuerzahler auch im privaten Bereich trägt, lehnen die Steuerbehörden den Abzug von Werbekosten ab, da es sich um Bürgerbekleidung und nicht um typische Berufskleidung handele. Es reicht auch nicht aus, offizielle Abzeichen oder offizielle Anleitungen für das Anziehen von bestimmten Zivilkleidung anzunähen, um sie als typisch für die Arbeit zu betrachten.

Wenn die Kleidungsstücke auch außerhalb der Berufspraxis weitgehend abgenommen werden können, sind die Kosten für den Erwerb nicht anrechenbar. Arbeitskleidung gilt nicht zwangsläufig als Arbeitskleidung, auch wenn es sich um gewöhnliche Zivilkleidung für die Berufstätigkeit handelte, die fast ausschliesslich während der Arbeitszeit verwendet wird. Nach Ansicht der Jury ist es irrelevant, dass die Kosten für entsprechende Kleidungsstücke in dieser Branche aufgrund der örtlichen Gegebenheiten besonders hoch sind.

Es gibt nur eine Möglichkeit, sich durch die bürgerlichen Kleidungsstücke als typisch für die Arbeitswelt zu kämpfen: wenn der Privatgebrauch aufgrund beruflicher Besonderheiten praktisch unmöglich ist. Die Kosten für die Anschaffung von typischer Landeskleidung - wie z.B. Tropenhelmen für eine Geschäftsreise - können ebenfalls nicht abgezogen werden. Ein kleiner Trost: Wird bei einem bestimmten professionellen Anlass die übliche Bekleidung geschädigt oder z.B. durch Toner auf einem Büromitarbeiter verunreinigt, können die Kosten als einkommensbezogene Kosten in die Steuermeldung aufgenommen werden.

Erfolgt die Endreinigung in der Haushaltswaschmaschine, kann der Steuerpflichtige auch die Kosten für die Endreinigung vorhersagen. Dabei ist es unerheblich, ob sich die Kleidung die Maschine mit Privatwäsche für Steuerzwecke teilt.