Brille und Sehhilfe - Brille und Sehhilfe - Adler GmbH
Sollten Ihre Kleinen bis 18 Jahre eine Brille oder andere Sehhilfe brauchen, bezahlen wir die Pauschalbeträge unmittelbar an den Augenoptiker oder Ophthalmologen - ab 15 Jahren nur noch mit einer Sehkraftänderung von mindestens 0,5 Diptrin. Allerdings dürfen die Brillengestellkosten nicht nach den Vorschriften des Gesetzes gedeckt werden.
Jenseits dieser Altersbeschränkung werden in Einzelfällen auch die Ausgaben für sehr schwer sehbehinderte Menschen erstattet. In speziellen Sonderfällen sind auch Linsen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen erhältlich. Für SIE: Förderung ab 2018 Wir entschädigen Sie für Hilfsmittel (ohne Brillengestell, Sonnenbrille und Pflegemittel) bis zu einem Höchstbetrag von 75 Euro pro Jahr.
Falls im Jahr 2017 Visionshilfen im Sinne des MaxiPlus-Gesundheitskontos gefördert werden, sind sie auch im Jahr 2019 wieder förderfähig. Bei einem Versicherungsbeginn bei der Firma Bremerhaven nach dem 30.06. eines Kalenderjahrs entsteht ein Antrag auf Förderung oder Übernahme von Kosten im Jahr bis max. 50 v. H. des angegebenen Betrags.
Für den Erhalt des Stipendiums oder die Kostenerstattung sind uns die angegebenen Original-Rechnungen bis zum 31. März des folgenden Jahres (Datum des Eingangs des Poststempels) beizufügen. Durch die Zusatzversicherung unseres Kooperations-Partners können Sie Ihren Schutz für visuelle Hilfsmittel verlängern.
Die Heilmittel zählen sind die klassizistischen Behandlungsverfahren der Physiotherapie wie z. B. Massage, Bäder und Physiotherapie. Wenn diese Maßnahmen von einem Vertragsärztin oder einem niedergelassenen Arzt verschrieben wurden, wird übernehmen dem Vertrag Festbeträge folgen. 10 vom Hundert der Behandlungskosten plus 10 Euros pro Rezept. Grundsätzlich Versicherungsnehmer unter 18 Jahren sind von der Zuzahlung ausgenommen.
Unter Erstattungssätze für können diese bewährten naturheilkundlichen Behandlungen hier als PDF-Datei gefunden werden. Bedingung für ist, dass sie von einem Vertragsärztin oder einem Arzt bestellt und von entsprechenden Fachkräften bezahlt wurden. Bedingung für Kostenübernahme in Höhe des Auftragspreises bzw. des Festbetrages ist die ärztliche Notwenigkeit und die Regelung durch Vertragsärzte.
Für alle Hilfen ist eine Selbstbeteiligung von zehn vom Hundert, zumindest fünf EUR und höchstens zehn EUR, jedenfalls aber nicht mehr als die Mittelkosten, nötig. Für einmalig zu verwendende Hilfsgüter zahlen die Versicherungsnehmer zusätzlich zehn Prozentpunkte pro Paket, höchstens jedoch zehn Euros pro Kalendermonat.
Für Glasses we can only in Ausnahmefällen Cost übernehmen. Ändert sich Sehstärke um mind. 0,5 Prozent, haben diese Personen das Recht auf eine neue Brille. Im Falle von gewissen Augenkrankheiten und einem erhöhten Maß an Fehlsichtigkeiten übernehmen haben wir auch für Versichert über 18 Jahre die Gebühr für Sichthilfen.